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REZENSION/536: Stefan Weiland - Par condicio creditorum (Rechtswissenschaft) (SB)


Stefan Weiland


Par condicio creditorum

Der insolvenzrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und seine Durchbrechungen zugunsten öffentlich-rechtlicher Gläubiger


Saarbrücker Studien zum Privat- und Wirtschaftsrecht, Bd. 67


Bei der im Internationalen Verlag der Wissenschaften - Peter Lang - unter dem Titel "Par condicio creditorum" zum Thema "Der insolvenzrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und seine Durchbrechungen zugunsten öffentlich-rechtlicher Gläubiger" in diesem Jahr vorgelegten Dissertation handelt es sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, wie sie aktueller kaum anmuten könnte. Wenngleich der Verfasser Stefan Weiland, der durch seine praktische Berufserfahrung als Mitarbeiter des zivil- und wirtschaftsrechtlichen Dezernats einer Saarbrückener Kanzlei nicht nur über akademische Kenntnisse verfügt, diese Dissertation im Mai 2009 unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur bis zu diesem Zeitpunkt erstellt hat, stellt sein Buch bis heute eine wertvolle Einstiegshilfe in die Thematik dar und greift weit über den in der aktuellen Diskussion in Politik und Medien vorgehaltenen Informationsstand hinaus.

Weit über den unmittelbar angesprochenen Personenkreis der im Insolvenzrecht tätigen Juristen sowie aller mit den Fragen einer möglichen Reform des Insolvenzrechtes befaßten politischen Entscheidungsträger hinaus könnte dieses Werk durchaus auch für juristische Laien von Interesse sein. Diese Arbeit liefert auf rechtswissenschaftlichem wie -historischem Terrain das erforderliche Rüstzeug, um die aktuelle Diskussion mit einer Tiefenschärfe verfolgen und analysieren zu können, die den politisch interessierten Zeitgenossen in die Lage versetzt, sich ein eigenes Urteil über die mit den jeweiligen Gesetzesvorhaben und -initiativen möglicherweise verknüpften Absichten zu bilden und zu diesem Zweck die vorgeblichen von den tatsächlichen Zweckbestimmungen zu unterscheiden.

Der aktuelle Stand in der Diskussion um den hier thematisierten insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist schnell zu skizzieren. So hatte die Bundesregierung auf ihrer Kabinettsklausur Anfang Juni ein Konsolidierungspaket für die kommenden Jahre bis 2014 im Umfang von insgesamt 80 Milliarden Euro beschlossen. Dieses "Sparpaket" enthielt - zunächst - das Vorhaben der Bundesregierung, ab dem kommenden Jahr im Insolvenzrecht das Fiskusvorrecht wiedereinzuführen, um, wie aus dem Bundesfinanzministerium verlautbart wurde, Mehreinnahmen für die Staatskasse im Umfang von 500 Millionen Euro pro Jahr zu erwirtschaften. Gegen diesen Beschluß liefen nicht nur Insolvenzverwalter Sturm, die nahezu entsetzt vorbrachten, daß die mit der Insolvenzordnung von 1999 beabsichtigte Rettung insolventer Betriebe und ihrer Arbeitsplätze dann kaum noch möglich sein werde.

Nicht einmal innerhalb der Bundesregierung traf diese federführend von den CDU-geführten Bundesministerien der Finanzen (BMF) wie auch für Arbeit und Soziales (BMAS) vorangebrachte Initiative auf einhellige Zustimmung. Die aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium vorgebrachte Fundamentalopposition soll innerhalb der Koalition sogar zu einem Eklat geführt haben. Die intern wie extern vorgebrachte Kritik erreichte Ende August eine solche Gärstufe, daß das umstrittene Vorhaben - so zumindest hat es den Anschein - fallengelassen wurde.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schien aus dem Koalitionsstreit als Siegerin hervorgegangen zu sein. In der Presse wurde verlautbart, daß staatliche Gläubiger bei Firmeninsolvenzen nun doch nicht mit Vorrang behandelt werden würden. Den ursprünglichen Planungen zufolge hätte im Haushaltsbegleitgesetz, das tatsächlich am 1. September vom Kabinett beschlossen wurde, sogar festgeschrieben werden sollen, daß künftig bei Insolvenzen nicht nur der Fiskus, sondern auch die Sozialversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit Vorrang vor allen anderen Gläubigern bekämen.

Stefan Weiland nun hat schon mit der Wahl seines Buchtitels "Par condicio creditorum" in diesem Konflikt Stellung bezogen zugunsten des sogenannten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Gläubiger eines insolventen Schuldners. Er ist somit ein Verfechter oder auch Verteidiger der Reform des Insolvenzrechtes von 1999, durch die das in der zuvor seit über einhundert Jahren geltenden Konkursordnung festgeschriebene Fiskusprivileg erst abgeschafft worden war. Bis dahin war, kurz gesagt, ein Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit zerschlagen und die verbliebenen Werte unter den Gläubigern aufgeteilt worden, wobei der Staat stets als erster die Hand aufhalten konnte. Weiland ist ein so entschiedener Fürsprecher der Gläubigergleichbehandlung, daß er die mit dieser Reform verbundenen Widersprüche deutlich benennt und kritisiert. So führt er gleich in seiner Einführung aus:

Die sog. allgemeinen Konkursvorrechte wurden abgeschafft. Vor diesem Hintergrund verwundert es jedoch, dass der heutige Gesetzgeber, der mit der Abschaffung der Vorrechte im Rahmen der Einführung der Insolvenzordnung den Motiven der KO [Konkursordnung, d.h. das vor 1999 geltende Regelungswerk, Amm. d. SB-Red.] zu entsprechen schien, die Vorrechte noch keine zehn Jahre nach deren Beseitigung, so wird es oft in der derzeitigen Literatur bezeichnet, quasi "durch die Hintertür" oder "schleichend" wieder einführt oder zumindest einzuführen versucht.
(S. 1/2)

Doch Weiland wird noch deutlicher. Nachdem er im ersten Kapitel seines Buches den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ausführlich erörtert und unter Berücksichtigung auch der historischen Entwicklung des Insolvenzrechtes thematisiert, stellt er im zweiten Kapitel unter Punkt III. die "Durchbrechungen der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger" dar und kommt dabei zu dem wohl überraschenden Ergebnis, daß die mit der 1999 neu geschaffenen Insolvenzordnung angeblich eingeführte Gläubigergleichbehandlung zu keinem Zeitpunkt vollständig hielt, was sie versprach. Der Autor faßt diese Problematik mit folgenden Worten zusammen, nachdem er die einzelnen Ausnahmen von dem angeblich geltenden Gleichbehandlungsgrundsatz detailliert aufgeführt hat:

Die aufgezeigten Durchbrechungen der Gläubigergleichbehandlung zeigen, dass auch nach Inkrafttreten der InsO (Insolvenzordnung, das Reformwerk von 1999, Anm. d. SB-Red.] eine Vielzahl von Privilegien bestimmter Gläubiger fortbestanden haben oder sogar neu eingeführt worden sind.
(S. 110)

Im 3. Kapitel widmet sich der Autor ausführlich dem Thema der "Wiedereinführung von Gläubigerprivilegien zugunsten der öffentlichen Hand" und stellt sodann klar:

Den wesentlichen Anlass für die Forderung nach der Wiedereinführung irgendwie gearteter Privilegien zugunsten des Fiskus und der Sozialversicherungsträger bilden aus der Sicht des Gesetzgebers und insbesondere der potentiell Begünstigten die Auswirkungen des reformierten Insolvenzrechts, die, so die Auffassung der soeben benannten Institutionen, infolge der Kumulation der Abschaffnung historisch gewachsener Privilegien und einer Verschärfung des insolvenzrechtlichen Anfechtungsrechts die öffentlichen Haushalte und die Kassen der Sozialversicherungsträger über Gebühr belasten.
(S. 113)

Mit anderen Worten: Fiskus und Sozialversicherungsträger möchten den ersten Griff auf die Konkurs- bzw. Insolvenzmasse gern wieder (in vollem Umfang) zurückhaben, dies jedoch mit Rücksicht auf die Interessen der Unternehmen, denen sich die Bundesregierung weitaus enger verpflichtet fühlen dürfte als der großen Masse der von ihr bereits in einen System der Armutsverwaltung (Hartz IV) gedrängten unteren Gesellschaftsschichten, nicht allzu deutlich werden lassen. In diesem Sinne ließe sich der Koalitionsstreit zwischen CDU- und FDP-geführten Bundesministerien als ein strategischer Diskurs interpretieren um die Frage, ob der Staat als Sachwalter der Interessen des Kapitals die finanziellen Ansprüche anderer Gläubiger (Unternehmen) im Insolvenzverfahren schmälern sollte oder dürfte zugunsten der gemeinsamen Interessen der Klasse der Unternehmen an einer Aufrechterhaltung des sogenannten sozialen Friedens oder nicht.

Stefan Weiland geht in seiner "Zusammenfassenden Betrachtung" am Schluß des Buches auf eben diese, wie er es nennt, "ursprünglich enge Verknüpfung mit der Sicherung des sozialen Friedens" ein und führt aus, daß in der historischen Entwicklung des Insolvenzrechts zunächst nur Einigkeit darüber bestanden habe, dass "der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung Chanchengleichheit bei der Rechtsverwirklichung garantiere." (S. 368) Der Autor benennt anschließend als eines "der umstrittensten, aber zugleich auch hartnäckigsten Privilegien in nahezu allen Epochen dasjenige des Fiskus" und gelangt zu einer Feststellung, die in einer fraglos alles andere als "klassenlosen" Gesellschaft nicht verwundern kann:

Eine Beseitigung dieser somit historisch gewachsenen Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger erfolgte erst im Rahmen der Abschaffung aller allgemeinen Konkursvorrechte infolge der Insolvenzrechtsreform mit Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999.

Dieses Bekenntnis der Insolvenzordnung zu einer klassenlosen Insolvenz und zu der Gleichstellung von öffentlich-rechtlichen mit sonstigen Gläubigern war jedoch von Beginn an nicht lückenlos verwirklicht. Von Beginn an existierten spezialgesetzliche Privilegien, deren Anzahl auch in der Zeit nach der umfassenden Reform des Insolvenzrechts ausgedehnt wurde. Von dieser Entwicklung profitierten gerade auch die öffentlich-rechtlichen Gläubiger.
(S. 368)

Der besondere, wenn man so will politische Stellenwert dieser Dissertation ist im Zusammenhang mit der aktuellen und noch keineswegs abgeschlossenen Diskussion um eine (formale) Wiedereinführung des Fiskusvorrechtes insbesondere in Feststellungen und Untersuchungen dieser Art auszumachen. Weiland hat einen Schwerpunkt seiner Arbeit auf diese "Durchbrechungen" der grundsätzlichen Gleichbehandlung zugunsten öffentlich-rechtlicher oder auch sonstiger Gläubiger gelegt und damit wichtige Aufklärungsarbeit geleistet.

Das 4. Kapitel des Buches widmete der Autor der "Entscheidung zwischen einer offenen Privilegierung im Rahmen der Verteilung der Insolvenzmasse oder einer Beschneidung des Rechts der Insolvenzanfechtung". Unter Insolvenzanfechtung ist das Recht der oder eines Gläubiger(s) zu verstehen, gegen Handlungen oder Unterlassungen zumeist des Schuldners, so diese deren bzw. dessen Ansprüche unzulässigerweise beeinträchtigen, im Zuge des Insolvenzverfahrens gerichtlich vorzugehen. Dies stellt, wie Weilands Ausführungen zu entnehmen ist, eine der maßgeblichen "Hintertüren" dar, durch die die privilegierte Berücksichtigung der öffentlichen Hand ungeachtet der Gleichbehandlungsgrundsätze des geltenden Insolvenzrechts durchgeführt werden.

Der Autor befaßt sich zuguterletzt auch mit den verschiedenen Optionen, den privilegierten Zugriff der staatlichen Hand auf die Restmasse eines für zahlungsunfähig erklärten Unternehmens zu realisieren und benennt dabei neben der offenen Privilegierung nach dem Vorbild der alten Konkursordnung und einer generellen, keine Gläubiger bevorzugenden Begrenzung des Insolvenzanfechtungsrechts als dritte Möglichkeit die gesetzliche Freistellung öffentlich-rechtlicher Gläubiger von dem Anfechtungsrisiko, macht dagegen jedoch geltend, daß dies eine offene Verletzung des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes wäre und dem (behaupteten) Ziel der Insolvenzreform, nämlich, wenn möglich, das insolvente Unternehmen (und dessen Arbeitsplätze) zu erhalten, zuwiderliefe.

Als vierte Option zur Privilegierung der öffentlichen Hand benennt Weiland die Möglichkeit, Lohnsteuerbeiträge und die Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Finanzamt bzw. den Sozialversicherungsträgern direkt zufließen zu lassen, so daß diese vom Insolvenzrisiko des Arbeitgebers befreit wären und ihnen diese Gelder direkt aus dem Vermögen der Arbeitnehmer zuflössen. Der Autor glaubt, daß ein solcher Weg, der einem noch unmittelbareren Zugriff öffentlicher Kassen auf die (geringen) Mittel arbeitender Menschen gleich käme, nicht im Interesse des Staates und der ihn dominierende Interessengruppen liegen könne und begründet dies so:

Eine solche Änderung sowohl der Lohnsteuer- als auch Sozialversicherungsbeitragsverfahren dürfte jedoch vor dem Hintergrund der praktischen Schwierigkeiten und des praktischen Mehraufwands sowie der großen Anzahl von Insolvenzrisiken der einzelnen Arbeitnehmer mehr finanziellen Schaden als Nutzen verursachen. Eine entsprechende Änderung liegt somit keinesfalls im Interesse der öffentlich-rechtlichen Gläubiger, so dass eine entsprechende Änderung nicht einmal deren Zustimmung finden dürfte.
(S. 292)

Ob diese Einschätzung zutreffend ist oder nicht, sei einmal dahingestellt. Angesichts der jüngsten sogenannten Sparbeschlüsse des Bundes, wie sie dem am 1. September vom Kabinett beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz zu entnehmen sind, ist die in obigem Zitat zum Ausdruck gebrachte Vermutung, daß "öffentlich-rechtliche Gläubiger", sprich staatliche Institutionen, die drohende, noch massivere Armut der unteren Gesellschaftsschichten nicht in Kauf nehmen würden, wenig plausibel. Die jüngsten Beschlüsse werden fraglos zu einer größeren "Anzahl von Insolvenzrisiken der einzelnen Arbeitnehmer" führen, um von der finanziellen Misere der Hartz-IV-Abhängigen gar nicht erst zu reden. Wenn 80 Milliarden Euro in den kommenden Jahren "eingespart" werden sollen, dies jedoch weder zu Lasten der öffentlichen Kassen noch der Unternehmen, die schließlich als Motor des gesamten wirtschaftlichen Produktionsprozesses bewertet werden, durchgesetzt werden kann, bleibt eigentlich nur das Millionenheer der Gering- und Geringstverdienenden übrig, die sich selbst massivster Kürzungen der ihnen in Aussicht stehenden Transferleistungen infolge ihrer existentiellen Abhängigkeit kaum erwehren können.

In dem am 1. September beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz, das im Oktober aller Voraussicht nach den Bundestag passieren wird und der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, ist unter anderem auch ein Sanierungspaket für die öffentlichen Kassen vorgesehen, das eine "Besserstellung des Fiskus bei Insolvenzen" ausdrücklich vorsieht. Auf diesem Wege sollen der Bund und die Länder, nicht die Kommunen, zu Mehreinnahmen von 345 Millionen Euro im laufenden Jahr sowie je 390 Millionen Euro in den darauffolgenden drei Jahren kommen. Somit steht in gesetzlich fast schon trockenen Tüchern geschrieben, was es dem Sinngehalt der Insolvenzreform von 1999 und der geltenden Insolvenzordnung nach nicht geben dürfte, nämlich eine - im Haushaltsbegleitgesetz auch direkt so benannte - "Besserstellung des Fiskus bei Insolvenzen".

Dies konnte Stefan Weiland in seiner vor über einem Jahr abgeschlossenen Dissertation selbstverständlich nicht absehen. Seiner Auffassung nach ist "jede noch so gute Vorrechtsordnung ein Übel, je feiner ersonnen, je mehr abgestuft und ausgebildet, ein desto schlimmeres Übel" (S. 1), was ihn als Verfechter (wirtschafts-) liberaler Positionen erscheinen läßt. Dem Grundsatz einer generellen Absage an staatlichen Stellen gewährten Privilegien bleibt er nicht nur gemäß des Wortlautes und Sinngehalts der Insolvenzordnung treu, sondern auch im Zusammenhang mit einer von ihm vorgeschlagenen Neukonzeption des Insolvenzanfechtungsrechts, die "zugleich eine Absage an etwaige Versuche darstellt, eine gleichmäßige, proportionale Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch Schaffung von Vorrechten jeglicher Art in und außerhalb der InsO [Insolvenzordnung, Anm. d. SB-Red.] zu unterwandern" (S. 371). Und weiter:

Es gilt (...) in Übereinstimmung mit der anscheinenden Mehrheit der Stimmen in der einschlägigen Lit. die Forderung zu erheben, die Wiedereinführung einer Vorrechtsordnung im Rahmen des Insolvenzrechts tunlichst zu vermeiden. Gerade deshalb gilt es mit Spannung abzuwarten, ob der Gesetzgeber oder allen voran die jeweilige Regierung erneute Versuche unternehmen wird, öffentlich-rechtliche Gläubiger zu privilegieren.
(S. 371)

Es ist das große Verdienst der vom Internationalen Wissenschaftsverlag Peter Lang vorgelegten Dissertation, dezidiert und in sachkompetentester Form aufgezeigt zu haben, wie vielfältig die insolvenz- und steuerrechtlichen oder auch sonstigen juristischen wie administrativen Wege sein können, dem Interesse staatlicher Institutionen an einem Privileg staatlicher Institutionen Geltung zu verschaffen. Dem Werk haftet ein hohes Maß an Aktualität schon allein deshalb an, weil die von ihm aufgegriffene Problemstellung heute mehr noch als vor einem Jahr in den Stand einer öffentlichen Diskussion übergeführt wurde. Diese Kontroverse begünstigt weit über die einschlägigen juristischen Fachkreise hinaus ein Interesse all derjenigen an dem insofern empfehlenswerten Werk, die sich ein - und sei es rechtswissenschaftlich fundiertes - Bild davon machen wollen, auf welch verschlungenen und möglicherweise nicht so ohne weiteres zu erkennenden Wegen der Gesetzgeber sein Vorhaben durchsetzen wird, den Fiskus (und die Sozialversicherungsträger) bei Insolvenzen besserzustellen, ohne gleich die gesamte Reform des Insolvenzrechts zu kippen.

7. September 2010


Stefan Weiland
Par condicio creditorum
Der insolvenzrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und seine
Durchbrechungen zugunsten öffentlich-rechtlicher Gläubiger
Saarbrücker Studien zum Privat- und Wirtschaftsrecht
Herausgegeben von Johann Paul Bauer, Michael Martinek und Helmut Rüßmann
Band 67
Peter Lang - Internationaler Verlag der Wissenschaften
Frankfurt am Main 2010
396 Seiten
ISSN 1433-8866
ISBN 978-3-631-60303-1