Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/1140: Urgent Action - Israel / besetzte palästinensische Gebiete, Abgeordneter frei


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-023/2012-1, AI-Index: MDE 15/042/2012, Datum: 20. Juli 2012 - bs

Israel / besetzte palästinensische Gebiete
Abgeordneter nach Verwaltungshaft frei

Weitere Informationen zu UA-023/2012 (MDE 15/002/2012, 25. Januar 2012)



AZIZ DWEIK, Sprecher des palästinensischen Parlaments

Der Sprecher des palästinensischen Parlaments, Aziz Dweik, wurde am 19. Juli freigelassen, nachdem er sechs Monate ohne Gerichtsverfahren von den israelischen Behörden festgehalten worden war.

Aziz Dweik ist am 19. Juli aus dem Gefängnis Ofer entlassen worden, nachdem die im Januar gegen ihn verfügte Verwaltungshaftanordnung ausgelaufen war.

Am 19. Januar 2012 war er an einem Kontrollpunkt des Militärs in der Nähe von Ramallah im Westjordanland festgenommen worden. Am 24. Januar 2012 wurde Aziz Dweik einem Richter vorgeführt, der gegen den Parlamentarier eine sechsmonatige Verwaltungshaftanordnung ausstellte. Die Anordnung war von einem Militärbefehlshaber unterschrieben.

Derzeit befinden sich noch etwa 20 weitere palästinensische Parlamentsabgeordnete in israelischer Verwaltungshaft. Es besteht Anlass zu der Vermutung, dass sie aufgrund ihrer politischen Aktivitäten festgenommen wurden. Weder Aziz Dweik noch sein Rechtsbeistand sind jemals darüber informiert worden, auf welcher Grundlage die Verwaltungshaftanordnung gegen Aziz Dweik erfolgte. Im Juni 2006, kurz nach seiner Wahl zum Parlamentsabgeordneten des mit der Hamas verbundenen Wandel- und Reformblocks (Change and Reform bloc), war Aziz Dweik schon einmal festgenommen worden. Seinerzeit hatte ihn ein Gericht der "Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation" schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Im Jahr 2009 war Aziz Dweik wieder freigelassen worden.

In Verwaltungshaft genommene Personen können zunächst für bis zu sechs Monate ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in staatlichem Gewahrsam gehalten werden. Nach Ablauf dieser Frist ist es möglich, beliebig oft neue Haftanordnungen auszustellen. Gegen Verwaltungshäftlinge ergeht weder Anklage noch werden sie vor Gericht gestellt. Vielmehr bleiben sie auf der Grundlage "geheimer Beweise" inhaftiert, die nach Angaben der israelischen Militärbehörden aus Sicherheitsgründen nicht offengelegt werden können. Diese "geheimen Beweise", die den Militärbehörden als Entscheidungsgrundlage für die Anordnung von Verwaltungshaft dienen, sind weder den Gefangenen noch ihrem Rechtsbeistand zugänglich, sodass Betroffene den Grund ihrer Festnahme nicht anfechten können. (Siehe auch
http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE15/026/2012/en)

Amnesty International wird sich weiter gegen die Praxis der Verwaltungshaft einsetzen.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich.

*

Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-023/2012-1, AI-Index: MDE 15/042/2012, Datum: 20. Juli 2012 - bs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Postfach - 53108 Bonn
Heerstr. 178, 53111 Bonn
Telefon:+ 49 228 98373-0, Fax: +49 228 630036
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2012