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AKTION/1241: Urgent Action - Ägypten, Schlechte Haftbedingungen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-278/2012-1, AI-Index: MDE 12/034/2012, Datum: 24. Oktober 2012 - we

Ägypten
Schlechte Haftbedingungen



Herr ALBER SABER AYAD, 27 Jahre alt

Zehn ägyptische Menschenrechtsorganisationen haben bei der Staatsanwaltschaft wegen der schlechten Haftbedingungen von Alber Saber Ayad eine gemeinsame Beschwerde eingelegt. Der gewaltlose politische Gefangene, der im Tora-Gefängnis in Ägypten festgehalten wird, steht derzeit wegen "Verunglimpfung der Religion" vor Gericht. Es wird befürchtet, dass er kein faires Verfahren erhält. Laut seiner Rechtsbeistände wird Alber Saber Ayad in einer unbeleuchteten Zelle festgehalten und hat keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Zelle befindet sich außerdem neben einem defekten Abwasserrohr und ist daher von Insekten befallen. Trotz der schlechten Bedingungen, erlauben die Gefängnisbehörden Alber Saber Ayad nicht, seine Zelle zu verlassen. Der Ägypter benötigt außerdem noch immer medizinische Versorgung wegen einer Verletzung am Finger, die er sich zugezogen haben soll, als PolizeibeamtInnen während seiner letzten Gerichtsverhandlung an seinen Handschellen zerrten. Die Gefängnisverwaltung hat Berichten zufolge Briefe beschlagnahmt, die Alber Saber Ayad an seine Familie und FreundInnen geschrieben hatte.

Während einer Gerichtsverhandlung am 17. Oktober wurde eine Reihe von Anträgen der Verteidigung vom Gericht zurückgewiesen beziehungsweise ignoriert. Die AnwältInnen von Alber Saber Ayad durften die offizielle Ermittlungsakte weder einsehen noch Kopien davon anfertigen. Die Antrag der Verteidigung, ZeugInnen sowie die PolizeibeamtInnen, die an der Festnahme von Alber Saber Ayad und an der Ermittlung gegen ihn beteiligt waren, vorzuladen, wurde vom Gericht genauso abgelehnt, wie die Bitte um eine Abschrift des Krankenberichts, der erstellt wurde, nachdem ihr Mandant von Mithäftlingen angegriffen worden war. Die Verteidigung beantragte zudem eine Vorladung der Personen, die die ursprüngliche Beschwerde gegen Alber Saber Ayad eingereicht hatten. Das Gericht erklärte jedoch, dass es Aufgabe der Verteidigung sei, diese einzuberufen. Ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft wären die BeschwerdeführerInnen jedoch nicht verpflichtet vor Gericht zu erscheinen. Alber Saber Ayad hat gemäß Artikel 14 des Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte das Recht auf ein faires Verfahren. Dieses Recht schließt auch den Erhalt umfassender Informationen über Art und Grundlage der Anklagen sowie die Überprüfung von ZeugInnen ein.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Bei den zehn ägyptischen Menschenrechtsorganisationen, die eine gemeinsame Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft eingereicht haben, handelt es sich um: die Anwaltskanzlei Hisham Mubarak Law Center, das Institut für Menschenrechtsstudien in Kairo (Cairo Institute for Human Rights Studies), die Frauenrechtsorganisation Nazra for Feminist Studies, die Ägyptische Initiative für persönliche Rechte (Egyptian Initiative for Personal Rights), das Arabische Netzwerk für Menschenrechtsinformationen (Arabic Network for Human Rights Information), das Ägyptische Zentrum für wirtschaftliche und soziale Rechte (Egyptian Center for Economic and Social Rights), die Stiftung für Medienwissenschaften (Foundation for Media Studies), das El-Nadim Zentrum für die Rehabilitation von Gewalt- und Folteropfern (Nadim Center for Rehabilitation of Victims of Violence and Torture) und eine Organisation für Entwicklung (Centre for Appropriate Communication Techniques for Development) die sich u.a. für die Rechte von Frauen einsetzt.

Alber Saber Ayad wird der "Verunglimpfung der Religion" angeklagt. Bei einer Verurteilung könnten ihm eine sechsjährige Haftstrafe sowie ein Bußgeld in Höhe von 500 ägyptischen Pfund (etwa 63 Euro) drohen. Er wurde am 13. September 2012 festgenommen, nachdem Gruppen aufgebrachter Männer am Tag zuvor versucht hatten, in sein Haus einzubrechen. Sie warfen ihm Ketzerei und Atheismus vor und forderten seinen Tod. Sie beschuldigen den 27-jährigen, den Film "The Innocence of Muslims" ("Die Unschuld der Muslime") verbreitet zu haben, den viele MuslimInnen als beleidigend empfinden. Seine Mutter bat die Polizei um Schutz, doch als diese am nächsten Tag eintraf, nahmen die BeamtInnen Alber Saber Ayad fest und beschlagnahmte seinen PC sowie seine CDs. Wie Alber Saber Ayad seine Rechtsbeiständen mitteilte, animierte ein Polizeibeamter des Gefängnisses El Marg während seiner Inhaftierung andere Häftlinge dazu, ihn anzugreifen.

Die Mutter von Alber Saber Ayad sagte Amnesty International gegenüber: "Ich sehe ihn jetzt vor mir, wie er in dieser Zelle voller Insekten schläft, ohne Wasser, seine Haare abrasiert, ganz in Weiß gekleidet, wie ein Verbrecher. Wenn ich ihn sehe, will ich ihn so gut ich kann beschützen. Ich wünschte, ich wäre im Gefängnis und er frei. Ich will nicht, dass irgendjemand meinen Sohn anfasst oder verletzt." Die Anklagen gegen Alber Saber Ayad erinnern an die Vorgehensweisen, mit denen unter der Regierung des ehemaligen Präsidenten Hosni Mubarak die Meinungsfreiheit eingeschränkt wurde. Der Blogger Karim Amer wurde 2007 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er in seinem Blog Kritik an Präsident Mubarak und den Religionsbehörden der ägyptischen Universität al-Azhar geäußert hatte. Er wurde unter anderem schuldig befunden "im Internet zu Unfrieden angestiftet und Muslime verunglimpft zu haben, indem er den Propheten des Islam und seine Anhänger als Mörder bezeichnete, was eine Störung des nationalen Friedens darstellt". Im November 2008 bezeichnete die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (UN Working Group on Arbitrary Detention - WGAD) die Inhaftierung von Karim Amer als "willkürlich" und forderte seine Freilassung. Die Arbeitsgruppe begründete dies damit, dass die Inhaftierung des Bloggers eine Verletzung von Freiheiten darstelle, die durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert werden.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Alber Saber Ayad sofort und bedingungslos freizulassen, da Amnesty International ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er friedlich Gebrauch von seinem Recht auf Meinungsfreiheit gemacht hat.
  • Ich bitte Sie eindringlich dafür zu sorgen, dass Alber Saber Ayad ein faires Verfahren erhält, wie es das Völkerrecht vorschreibt, an das auch Ägypten gebunden ist.
  • Stellen Sie sicher, dass Alber Saber Ayad jegliche erforderliche medizinische Versorgung erhält und dass seine Haftbedingungen internationalen Standards, wie die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen und den UN-Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen vorgeben, entsprechen.

APPELLE AN DEN

INNENMINISTER
Ahmed Gamal El Din
Ministry of Interior, El Sheikh Rihan St, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2795 9494

GENERALSTAATSANWALT
Counsellor Abd El-Megeed Mahmoud
Dar al-Qadha al-'Ali, Ramses Street, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Dezember 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the Egyptian authorities to release Alber Saber Ayad immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience, detained solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.
  • Calling on them to guarantee that Alber Saber Ayad receives a fair trial, in line with Egypt's obligations under international law.
  • Urging them to ensure Alber Saber Ayad receives any medical treatment he may require, and that his prison conditions are in line with international standards, including the Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners and the Body of Principles for the Protection of All Persons under Any Form of Detention or Imprisonment.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Filmausschnitte, die von einem Anti-Islam-Propagandisten aus den USA stammen sollen, wurden ins Arabische übersetzt und unter dem Titel "The Innocence of Muslims" ("Die Unschuld der Muslime") im Internet veröffentlicht. Darin werden der Prophet Mohammed und weitere von den Muslimen verehrte Figuren auf beleidigende Weise dargestellt, wodurch sich viele Muslime stark angegriffen fühlen. Die Filmausschnitte werden immer wieder als Auslöser einer Reihe von Protesten in verschiedenen muslimischen Ländern genannt, welche in jüngster Vergangenheit vor Botschaften und weiteren Orten, die in Verbindung mit den USA oder anderen westlichen Staaten stehen, stattgefunden haben. Bei gewalttätigen Ausschreitungen während einiger dieser Proteste kamen sowohl Protestierende als auch Mitglieder der Sicherheitskräfte ums Leben oder wurden verletzt.

Amnesty International untersucht derzeit noch weitere Fälle, in denen Angehörige verschiedener Religionen aufgrund von Blasphemie angeklagt und verurteilt wurden. Dazu gehören auch der Fall eines Schiiten, den man der Entweihung einer Moschee beschuldigt, sowie der zweier muslimischer Männer, die Berichten zufolge der Diffamierung des Christentums angeklagt wurden, weil sie die Bibel verbrannt haben sollen. Weiterhin soll ein christlicher Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt worden sein, weil er Bilder ins Internet gestellt hatte, die als Beleidigung gegen den Islam erachtet wurden. Auch beleidigende Äußerungen sind durch die Internationalen Menschenrechte geschützt. Kritik an Religionen und anderen Überzeugungen und Vorstellungen üben zu dürfen ist ein entscheidender Bestandteil des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Rechtsvorschriften - wie beispielsweise Blasphemie-Gesetze -, welche die Kritik an (oder die Beleidigung von) religiösen Überzeugungen kriminalisieren, verstoßen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Solche kritischen, beleidigenden oder verspottenden Äußerungen stellen keine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit der einzelnen Gläubigen dar, unabhängig davon, wie stark sie sich durch diese beleidigt fühlen.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-278/2012-1, AI-Index: MDE 12/034/2012, Datum: 24. Oktober 2012 - we
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2012