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AKTION/1283: Urgent Action - Saudi-Arabien, Amputationsstrafen umgewandelt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-363/2011-1, AI-Index: MDE 23/022/2012, Datum: 23. November 2012 - jw

Saudi-Arabien
Amputationsstrafen umgewandelt

Weitere Information zu UA 363/2011 (MDE 23/030/2011, 15. Dezember 2011)



Herr BARZAN BIN RAHEEL AL-SHAMMARI
Herr AMER BIN EID AL-JARBA'
Herr MUHAMMAD BIN ALI AL-SHAMMARI
Herr MUHAMMAD BIN DHIYAB MADDHI
Herr ABDULLAH BIN DHIYAB MADDHI
Herr BANDAR BIN ABBAS AL-AS'ADI

2011 hatte ein Gericht in Riad sechs Männer wegen "Wegelagerei" zur Amputation ihrer rechten Hand und ihres linken Fußes verurteilt. Nun wurde bekannt, dass der König ihre Urteile im September dieses Jahres in Haftstrafen umgewandelt hat.

Barzan bin Raheel al-Shammari, Amer bin Eid al-Jarba', Muhammad bin Ali al-Shammari, Muhammad bin Dhiyab Maddhi, Abdullah bin Dhiyab Maddhi und Bandar bin Abbas al-As'adi sind zwischen 22 und etwa 30 Jahre alt und alle Angehörige von Beduinengemeinschaften. Sie wurden im Oktober 2010 in der saudischen Hauptstadt Riad unter der Anschuldigung der "Wegelagerei" festgenommen und in das Malaz-Gefängnis gebracht. Alle sechs Männer geben an, unter Schlägen zu einem Geständnis gezwungen worden sein.

Amer bin Eid al-Jarba' ist Berichten zufolge über einen Zeitraum von acht Tagen hinweg geschlagen worden. Ihm wurde angedroht, dass man auch seine drei Brüder festnehmen werde, sollte er kein Geständnis ablegen. Anscheinend unterzeichnete Amer bin Eid al-Jarba' daraufhin ein Geständnis, ohne dessen Inhalt zu kennen. Anschließend wurde er 33 Tage lang in Einzelhaft gehalten.

Der Prozess gegen die sechs Männer fand ohne Rechtsbeistand vor einem Gericht in Riad statt. Das Gericht verurteilte die Angeklagten im März wegen "Wegelagerei" jeweils zur Amputation ihrer rechten Hand und ihres linken Fußes. Im Oktober 2011 sollen Urteil und Strafmaß von einem Berufungsgericht aufrechterhalten und Ende Dezember desselben Jahres vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden sein. Berichten zufolge hat der König die Urteile gegen Barzan bin Raheel al-Shammari, Amer bin Eid al-Jarba', Muhammad bin Ali al-Shammari, Muhammad bin Dhiyab Maddhi, Abdullah bin Dhiyab Maddhi und Bandar bin Abbas al-As'adi jeweils in eine 20-jährige Haftstrafe umgewandelt hat. Wahrscheinlich werden die Männer zudem zwei weitere Jahre für einen anderen Vorwurf in Zusammenhang mit dem gleichen Fall in Haft verbüßen müssen.

Ein Familienmitglied eines der sechs Männer hat sich bei Amnesty International für die Unterstützung und die Appelle, die zugunsten der Männer geschrieben wurden, bedankt.

Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Danke an alle, die Appelle geschrieben haben.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Amputationsstrafen werden in Saudi-Arabien vor allem für die Tatbestände des "Diebstahls" und der "Wegelagerei" verhängt. Die überführten TäterInnen werden zur Amputation der rechten Hand beziehungsweise zur Amputation sowohl der rechten Hand als auch des linken Fußes verurteilt.

Dem Nigerianer Muhammad Ahmed Ibrahim wurde am 21. November 2012 wegen Diebstahls die rechte Hand amputiert.

Körperstrafen wie die Amputation von Gliedmaßen verstoßen gegen das in Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. In Artikel 5 heißt es: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Mit der Verhängung von Körperstrafen setzt sich Saudi-Arabien zudem über seine Verpflichtungen als Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe hinweg. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe hat unmissverständlich klar gemacht: "Körperstrafen sind mit dem Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unvereinbar".

Die Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien werden internationalen Standards für einen fairen Prozess im Allgemeinen nicht gerecht. So steht Angeklagten meist kein Rechtsbeistand zu Seite. Vielfach werden sie zudem über den Fortgang ihres Verfahrens nicht unterrichtet. Angeklagte können allein auf der Grundlage von Geständnissen schuldig gesprochen werden, die unter Zwang wie etwa unter Folter oder Misshandlung erlangt worden sind oder durch Täuschung zustande gekommen sind.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-363/2011-1, AI-Index: MDE 23/022/2012, Datum: 23. November 2012 - jw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2012