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AKTION/1292: Urgent Action - Iran, Nasrin Sotoudeh in kritischem Zustand


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-197/2010-6, AI-Index: MDE 13/071/2012, Datum: 30. Nov. 2012 - we

Iran
Nasrin Sotoudeh in kritischem Zustand

Weitere Informationen zu UA-197/2010 (MDE 13/106/2010, 24. November 2010, MDE 13/087/2010, 9. September 2010, MDE 13/099/2010, 5. November 2010 und MDE 13/005/2011, 13. Januar 2011, MDE 13/007/2011, 19. Januar 2011, MDE 13/067/2012, 26. Oktober 2012)



NASRIN SOTOUDEH, Menschenrechtsanwältin
REZA KHANDAN, ihr Ehemann

Die iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh befindet sich nach 45 Tagen im Hungerstreik in einem höchst kritischen Gesundheitszustand. Sie protestiert unter anderem dagegen, dass die iranischen Behörden ihrer 13-jährigen Tochter ein Reiseverbot auferlegt haben.

Die gewaltlose politische Gefangene Nasrin Sotoudeh, die sich bereits seit dem 17. Oktober im Hungerstreik befindet, wurde am 26. November in das Krankenhaus des Evin-Gefängnisses gebracht. Man hat ihr gesagt, dass sie aufgrund ihres extrem niedrigen Blutdrucks jeden Tag zur Untersuchung erscheinen muss. Laut ihres Ehemanns Reza Khandan nimmt Nasrin Sotoudeh seit Beginn ihres Hungerstreiks ausschließlich Salz- und Zuckerwasser zu sich und befindet sich in einem sehr kritischen Gesundheitszustand.

Am 4. November wurde Nasrin Sotoudeh in eine Isolationszelle der Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses in Teheran verlegt, die dem Geheimdienstministerium untersteht. Offensichtlich handelte es sich dabei um eine Strafmaßnahme. Als Reza Khandan seine Frau am 15. November in der Abteilung 209 besuchen wollte, erklärten die Behörden ihm, sie würde sich dort nicht befinden. Zuvor hatte man ihm jedoch mitgeteilt, Nasrin Sotoudeh sei vom allgemeinen Trakt dorthin verlegt worden. Der Verbleib der Menschenrechtsanwältin war unbekannt, bis sie am 21. November wieder in den allgemeinen Trakt zurückgebracht wurde.

Nasrin Sotoudeh hat ihrer Familie mitgeteilt, dass sie ihren Hungerstreik erst dann beenden werde, wenn der Druck der Behörden auf ihre Angehörigen, wie das Reiseverbot gegen ihre 13-jährige Tochter, aufgehoben wird.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Nasrin Sotoudeh, die derzeit eine sechsjährige Freiheitsstrafe im Evin-Gefängnis in Teheran verbüßt, ist am Morgen des 17. Oktobers in den Hungerstreik getreten. Sie protestiert damit dagegen, dass die Behörden ihr wiederholt verweigert haben, ihre 13-jährige Tochter und ihren fünfjährigen Sohn zu sehen. Nachdem die Menschenrechtsanwältin bereits durch vorherige Hungerstreiks geschwächt war, hat sich ihr Gesundheitszustand nach 45 Tagen ohne Nahrungsaufnahme drastisch verschlechtert.

Nimmt ein Mensch keine Nahrungsmittel außer Wasser zu sich, beginnt er sich in der Regel um den 40. Tag seines Hungerstreiks herum schwer krank zu fühlen. Hörverlust, Unruhe, Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und Übelkeit sind einige der auftretenden Symptome. Abhängig von der körperlichen Beschaffenheit der Betroffenen, tritt zwischen dem 55. und 75. Tag des Hungerstreiks die so genannte kritische Phase ein. Die meisten Hungerstreikenden überleben diese Phase nicht. Die Einnahme von Mineralstoffen, Vitaminen oder Kalorien, wie im Fall von Nasrin Sotoudeh, kann das Eintreten der Symptome verzögern, trotzdem kann es zu dauerhaften Gesundheitsschäden kommen.

Nachdem die Gefängnisbehörden entdeckt hatten, dass sie ihre Verteidigung für die bevorstehende Anhörung auf ein Stück Taschentuch geschrieben hatte, durfte Nasrin Sotoudeh ihre Familie ausschließlich in einer "Kabine" abgetrennt durch eine Glasscheibe empfangen. Die Menschenrechtsanwältin darf zudem seit einem Jahr keine Anrufe tätigen.


SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, Nasrin Sotoudeh umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit festgehalten wird.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Nasrin Sotoudeh unverzüglich regelmäßigen Zugang zu ihrem Rechtsbeistand und ihrer Familie sowie unabhängige medizinische Versorgung erhält. Schützen Sie sie vor unmenschlicher Behandlung und sorgen Sie dafür, dass man sie für ihren Hungerstreik nicht mit Einzelhaft, Zwangsernährung oder anderen Maßnahmen bestraft.
  • Ich bitte Sie zudem eindringlich, das Reiseverbot gegen die Tochter von Nasrin Sotoudeh aufzuheben, und möchte Sie daran erinnern, dass das Schikanieren und Festnehmen von Angehörigen von Häftlingen, mit dem Ziel, sie von öffentlichen Aktionen abzuhalten, einer Vergeltungsmaßnahme gleichkommt und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstößt, dessen Vertragsstaat der Iran ist.

APPELLE AN

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: #Iran leader @khamenei_ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[care of] Public Relations Office
Number 4, 2 Azizi Street
Vali Asr Ave, above Pasteur Street intersection
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@dadiran.ir (Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani) oder info_leader@leader.ir


KOPIEN AN

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
[care of] Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir (Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder
info@iranbotschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Januar 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the Iranian authorities to release Nasrin Sotoudeh immediately and unconditionally, as she has been imprisoned solely for the peaceful exercise of her rights to freedom of expression and association.
  • Urging them to allow Nasrin Sotoudeh regular access to her lawyer, family and independent medical care, and ensure she is treated humanely at all times, not punished in any way for her hunger strike, such as being placed in solitary confinement or forcibly fed.
  • Urging them to lift the travel ban on Nasrin Sotoudeh's daughter and reminding them that the harassment and arrest of family members of prisoners, solely in order to stop them from speaking out publicly, would violate Iran's obligations as a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR).

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Am 12. November erlaubte man Nasrin Sotoudeh ihre Kinder außerhalb der "Kabine" zu sehen. Das Zusammentreffen wurde jedoch von GefängniswärterInnen überwacht und dauerte nur wenige Minuten. Reza Khandan durfte nicht zu seiner Frau. Nasrin Sotoudeh hat ihrer Familie mitgeteilt, dass sie den Hungerstreik erst beenden wird, wenn der Druck der Behörden auf ihre Angehörigen aufgehoben wird, besonders das Reiseverbot gegen ihre 13-jährige Tochter. Im Juli wurden ihre Tochter und ihr Ehemann Reza Khandan über ein gegen sie verhängtes Reiseverbot in Kenntnis gesetzt. Dieses scheint im Zusammenhang mit einem gegen die beiden aufgenommenen Strafverfahren angeordnet worden zu sein.

Am 9. Januar 2011 verurteilte die Abteilung 26 des Revolutionsgerichts Nasrin Sotoudeh wegen "Propaganda gegen das System" und "Handlungen gegen die nationale Sicherheit" - z. B. Mitgliedschaft beim iranischen Menschenrechtszentrum Centre for Human Rights Defenders (CHRD)" - zu elf Jahren Haft. Das CHRD wurde von der Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi mitbegründet. Im Rechtsmittelverfahren wurde das Strafmaß gegen Nasrin Sotoudeh von elf auf sechs Jahre herabgesetzt. Nasrin Sotoudeh bestreitet alle gegen sie erhobenen Vorwürfe, auch die Mitgliedschaft im CHRD. Über die Haftstrafe hinaus wurde ein 20-jähriges Berufs- und Ausreiseverbot gegen sie verhängt, das im Berufungsverfahren auf zehn Jahre verringert wurde. Seit ihrer Festnahme am 4. September 2010 wird Nasrin Sotoudeh im Evin-Gefängnis festgehalten, darunter längere Zeit auch in Einzelhaft. Ihre Gesundheit ist aufgrund von drei Hungerstreiks angegriffen, die sie aus Protest gegen ihre Inhaftierung und die schlechten Haftbedingungen durchführte. Bei einem ihrer Hungerstreiks trat sie drei Tage lang in einen sogenannten "trockenen" Hungerstreik, d. h. sie verweigerte auch die Aufnahme von Flüssigkeit.

Nach den UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte muss es AnwältInnen gestattet sein, alle "beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen". Außerdem wird ihnen in den Grundprinzipien das Recht auf freie Meinungsäußerung zugesprochen, wie dies auch in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Fall ist. Dazu gehört auch das Recht, "sich an öffentlichen Erörterungen über Angelegenheiten des Rechts, der Rechtspflege und der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte zu beteiligen".

Am 26. Oktober 2012 erhielt Nasrin Sotoudeh zusammen mit ihrem Landsmann und weltbekannten Filmregisseur Ja'far Panahi den Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments. Ja'far Panahi wurde aufgrund seiner friedlichen Kritik an der iranischen Regierung zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilt und darf im Iran keine Filme drehen.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-197/2010-6, AI-Index: MDE 13/071/2012, Datum: 30. Nov. 2012 - we
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2012