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AKTION/1324: Urgent Action - Irak, Einer von drei Brüdern freigelassen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-351/2012-1, AI-Index: MDE 14/019/2012, Datum: 20. Dezember 2012 - jw

Irak
Einer von drei Brüdern freigelassen

Weitere Informationen zu UA-351/2012 (MDE 14/016/2012, 10. Dezember 2012)



'Adel Hamdi Shihab
Shamil Hamdi Shihab
'Amer Hamdi Shihab

Einer der drei im Irak inhaftierten Brüder ist freigelassen worden. Die anderen beiden sind Berichten zufolge in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert worden und benötigen medizinische Versorgung. 'Adel Hamdi Shihab wurde in den frühen Stunden des 13. Dezember freigelassen. Shamil Hamdi Shihab und 'Amer Hamdi Shihab sind am oder um den 17. Dezember herum in das Tasfirat-Gefängnis in Ramadi westlich von Baghdad verlegt worden.

In den frühen Morgenstunden des 5. Dezember holten Angehörige der Sicherheitskräfte 'Adel Hamdi Shihab und seine Brüder Shamil Hamdi Shihab und 'Amer Hamdi Shihab aus ihrem Haus in Ramadi und brachten sie in das Amt zur Verbrechensbekämpfung. Die drei Brüder sind zwischen Ende vierzig und Anfang fünfzig. Am 9. Dezember wurden sie einem Untersuchungsrichter vorgeführt. Amnesty International liegen Berichte vor, nach denen Shamil Hamdi Shihab und 'Amer Hamdi Shihab gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind.

'Adel Hamdi Shihab wurde in den frühen Stunden des 13. Dezember freigelassen und hat nach den Informationen, die Amnesty International vorliegen, nicht angegeben, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden zu sein. Shamil Hamdi Shihab und 'Amer Hamdi Shihab sollen Berichten zufolge jedoch vor ihrer Verlegung in das Tasfirat-Gefängnis am oder um den 17. Dezember herum gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sein. Sie haben inzwischen Zugang zu einem Rechtsbeistand und Familienangehörigen, benötigen aber angemessene medizinische Versorgung im Zusammenhang mit Verletzungen, die sie sich Berichten zufolge durch Folter zugezogen haben.


Hintergrundinformationen

Irak ist schon seit langem Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der in Artikel 7 ein ausdrückliches Folterverbot enthält, und trat 2011 auch dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bei. Die irakische Verfassung (Artikel 37,1,c) und Gesetzgebung untersagen Folter ebenfalls.

Folter und andere Misshandlungen sind in Gefängnissen und Haftzentren des Irak weit verbreitet, insbesondere in Einrichtungen des Innen- und Verteidigungsministeriums können Folterungen straffrei verübt werden. Zu den Foltermethoden gehören das Aufhängen an den Gliedmaßen über einen langen Zeitraum hinweg, Schläge mit Kabeln und Schläuchen, Elektroschocks, das Brechen von Gliedmaßen, nicht ganz vollzogene Erstickungen mit Plastiktüten sowie Vergewaltigungen und Vergewaltigungsdrohungen. Folter wird nach wie vor dazu eingesetzt, Informationen von den Gefangenen zu erhalten und 'Geständnisse' zu erpressen, die als Beweismaterial vor Gericht verwendet werden.

Amnesty International hat eine Reihe von Berichten über Fälle von Folter und Misshandlungen im Amt zur Verbrechensbekämpfung in Ramadi erhalten, darunter auch mindestens ein Fall von Tod in Gewahrsam, bei dem Folter oder andere Misshandlung die Todesursache gewesen zu sein scheinen. Der 38-jährige Apotheker Samir Naji 'Awda al-Bilawi und sein 13-jähriger Sohn Mundhir wurden im September an einem Fahrzeugkontrollpunkt in Ramadi festgenommen. Drei Tage später erfuhr die Familie, dass Samir Naji 'Awda al-Bilawi in Haft gestorben war. Bilder, die Familienangehörige an die irakischen Medien weitergaben, zeigten, dass er am Kopf und an beiden Händen Verletzungen aufwies. Mundhir sagte nach seiner Freilassung, dass sein Vater und er auf einer Polizeiwache angegriffen worden seien und dann zum Amt zur Verbrechensbekämpfung in Ramadi gebracht wurden, wo man sie unter anderem mit Elektroschocks folterte. Er gab an, dass ein Untersuchungsrichter ihm befohlen hatte auszusagen, dass sein Vater Verbindungen zu einer Terrororganisation unterhalte. AnwältInnen, die die Familie von Samir Naji 'Awda al-Bilawi vertreten, konnten im November den Autopsiebericht lesen, in dem stand, dass der Tod aufgrund von Folter, darunter Elektroschocks, eintrat. Die AnwältInnen durften jedoch keine Kopie des Autopsieberichts erstellen und gaben ihrer Sorge Ausdruck, dass die Behörden keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hätten, um die Verantwortlichen für den Tod von Samir Naji 'Awda al-Bilawi zur Verantwortung zu ziehen.


Schreiben Sie bitte

E-Mails, Faxe oder Luftpostbriefe mit folgenden Forderungen

  • Ich fordere Sie auf, Shamil Hamdi Shihab und 'Amer Hamdi Shihab unverzüglich Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung zu gewähren.
  • Schützen Sie die Männer vor Folter und anderen Misshandlungen.
  • Bitte lassen Sie die Männer umgehend frei, sofern sie nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden.

Appelle an

Ministerpräsident
His Excellency Nuri Kamil al-Maliki
Prime Minister
Convention Centre (Qasr al-Ma'aridh)
Baghdad, IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@pmo.iq

Justizminister
Hassan al-Shammari
Ministry of Justice
Baghdad, IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Website: http://www.moj.gov.iq/complaints.php (nur auf Arabisch)

Menschenrechtsminister
His Excellency Mohammad Shayaa al-Sudani
Ministry of Human Rights
Baghdad, Iraq
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: shakawa@humanrights.gov.iq


KOPIEN AN

Botschaft der Republik Irak
S. E. Herrn Hussain Mahmood Fadhlalla Alkhateeb
Pacelliallee 19-21
14195 Berlin
Fax: 030-8148 8222
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Januar 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


Please write immediately
  • Urging the Iraqi authorities to immediately grant Shamil Hamdi Shihab and 'Amer Hamdi Shihab access to adequate medical treatment.
  • Urging them to protect the men from torture or other ill-treatment.
  • Urging them to release the men unless they are charged with a recognisable criminal offence.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-351/2012-1, AI-Index: MDE 14/019/2012, Datum: 20. Dezember 2012 - jw
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Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2012