ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-096/2013, AI-Index: MDE 24/015/2013, Datum: 15. April 2013
Syrien
Rot-Halbmond-Mitarbeiter gefoltert
Herr MOHAMMAD ATFAH, 20 Jahre
Der ehrenamtliche Mitarbeiter des syrisch-arabischen Roten Halbmonds, Mohammad Atfah, wurde am 3. Februar 2013 an einem Kontrollpunkt in Homs festgenommen. Seither wird er ohne Kontakt zur Außenwelt unter Bedingungen festgehalten, die möglicherweise dem Verschwindenlassen gleichkommen. Es könnte sein, dass er sich beim militärischen Geheimdienst in Homs befindet. Er ist wahrscheinlich gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden.
Mohammad Atfah engagiert sich schon seit zwei Jahren beim syrisch-arabischen Roten Halbmond, der Teil der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ist. Laut einer örtlichen Quelle befand er sich mit einem Freund auf dem Heimweg, als sie gegen 21 Uhr an einem Kontrollpunkt der Regierungstruppen in Insha'at in Homs aller Wahrscheinlichkeit nach vom militärischen Geheimdienst angehalten wurden. Es ist nicht bekannt, wohin Mohammad Atfah nach der Festnahme gebracht wurde, da laut eines lokalen Kontakts die Familie bislang keine Informationen über seine Festnahme und anschließende Inhaftierung erhalten hat. Ein anderer Kontakt hat berichtet, er habe von ehemaligen Häftlingen des militärischen Geheimdienstes in Homs, die Ende Februar freigelassen wurden, gehört, dass sie Mohammad Atfah dort gesehen haben. Er wies Blutergüsse im Gesicht und am Körper sowie weitere Wunden auf. Er soll nicht in der Lage gewesen sein, sich zu konzentrieren, und reagierte nicht, als er angesprochen wurde.
Die Gründe für die Festnahmen von Mohammad Atfah sind nicht bekannt. Soweit die Kontakte von Amnesty International informiert sind, war er nicht politisch aktiv. Tausende Menschen sind von Regierungstruppen festgenommen worden, seit vor mehr als zwei Jahren in Syrien großflächige Unruhen ausbrachen. In weiten Teilen des Landes herrscht inzwischen ein bewaffneter Konflikt.
Mohammad Atfah arbeitet in einem Restaurant in seiner Heimatstadt Homs. Dort haben seit Beginn des anhaltenden bewaffneten Konflikts schwere Kämpfe zwischen den syrischen Regierungstruppen, den regierungsnahen Shabiha-Milizen und bewaffneten Oppositionsgruppen stattgefunden. Regierungstruppen haben bei Luft- oder Artillerieangriffen wahllos Zivilpersonen getötet oder beschossen, haben außergerichtliche Hinrichtungen durchgeführt und Tausende Menschen festgenommen und viele dieser Personen gefoltert oder in anderer Weise misshandelt.
Amnesty International hat bereits zuvor Menschenrechtsverletzungen und Misshandlungen an Verletzten und MedizinerInnen während der Proteste dokumentiert. Für weitere Informationen siehe den englischsprachigen Bericht: "Health crisis: Syrian government targets the wounded and health workers", unter
http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/059/2011/en
Für Informationen über die weitverbreitete Folter und andere Misshandlungen in Syriens Haftzentren siehe: "Systematische Folter in Syrien"
http://www.amnesty.de/presse/2012/3/14/systematische-folter-syrien
Amnesty International liegen die Namen von mehr als 1000 Menschen vor, die seit Beginn der Unruhen im Gewahrsam der syrischen Sicherheitskräfte zu Tode gekommen sein sollen. Allein 2012 waren es fast 500 Menschen. Die Vorgänge sind im August 2012 von Amnesty International dokumentiert worden: "Deadly detention: Deaths in custody amid popular protest in Syria"
http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/035/2011/en
Die Mehrzahl der von Amnesty International dokumentierten Menschenrechtsverletzungen wurde von den Streitkräften und Milizen der als Shabiha bekannten regierungstreuen Gruppierungen begangen. Doch auch bewaffnete Oppositionskräfte haben sich Menschenrechtsverstößen schuldig gemacht. Darunter die Folterung und Tötung gefangengenommener Angehöriger der Armee und der Shabiha sowie auch die Entführung und Tötung tatsächlicher und vermeintlicher RegierungsanhängerInnen und -unterstützerInnen. Außerdem versuchten sie durch die Geiselnahme von Zivilpersonen Gefangenenaustausche herbeizuführen. Amnesty International verurteilt diese Menschenrechtsverstöße scharf und hat die Führungsebene sämtlicher in Syrien operierender bewaffneter Oppositionsgruppen dazu aufgerufen, derartige Handlungen in einer öffentlichen Bekanntmachung zu verbieten und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit oppositionelle Gruppen keine Menschenrechtsverstöße mehr begehen. Lesen Sie hierzu auf Englisch: "Syria: Summary killings and other abuses by armed opposition groups" vom 14. März 2013 unter
http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE24/008/2013/en/8d527c4e-2aff-4311-bad8-d63dbc97c96a/mde240082013en.html
FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 963) 11 332 3410 (Bitte sagen Sie "Fax") (Briefe werden derzeit nicht zugestellt. Bitte nur Faxe schicken!)
VERTEIDIGUNGSMINISTER
'Imad al-Fraij
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 963) 11 223 7842 oder
(00 963) 11 666 2460 (Briefe werden derzeit nicht zugestellt.
Bitte nur Faxe schicken!)
AUSSENMINISTER
Walid al-Mu'allim
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 963) 11 214 6253
(Briefe werden derzeit nicht zugestellt. Bitte nur Faxe schicken!)
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Frau Abir Jarf
Geschäftsträgerin a. i., Gesandte - Botschaftsrätin
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
*
Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-096/2013, AI-Index: MDE 24/015/2013, Datum: 15. April 2013
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2013