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AKTION/1530: Urgent Action - Iran, wachsende Angst um Hungerstreikenden


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-174/2013, AI-Index: MDE 13/029/2013, Datum: 5. Juli 2013 - dw

Iran
Wachsende Angst um Hungerstreikenden



Herr ARASH SADEGHI, 26 Jahre

Der studentische Aktivist, Arash Sadeghi, befindet sich seit dem 1. Juni im Hungerstreik, um gegen seine Misshandlung in Teherans Evin-Gefängnis zu protestieren. Er wird seit seiner Festnahme im Januar 2012 ohne Anklage in Einzelhaft festgehalten. Er ist in Gefahr, gefoltert oder misshandelt zu werden, und könnte medizinische Versorgung benötigen.

Arash Sadeghi, ein studentischer Aktivist, der mit einem Studienverbot belegt wurde und Mitglied der Studierendengruppe von Mir Hossein Mussavi während des Präsidentschaftswahlkampfes 2009 war, wurde am 15. Januar 2012 festgenommen und wird seitdem in Trakt 209 des Elvin-Gefängnisses in Teheran in Einzelhaft gehalten. Bislang wurden Arash Sadeghi nur zwei Familienbesuche gewährt, aber lediglich sein Großvater durfte ihn besuchen. Er hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, und trotz wiederholter Anfragen durfte ihn sein Vater nicht besuchen und erhält von den Gefängnisbehörden auch keine Informationen über den Gesundheitszustand seines Sohnes. Sein Vater wird von Angehörigen des Geheimdienstministeriums eingeschüchtert, schikaniert und davor gewarnt, den Medien von seinem Sohn zu berichten.

Arash Sadeghi wurde mehrmals aufgrund der Teilnahme an Demonstrationen, die der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Jahre 2009 folgten, festgenommen. Am 4. April 2010 wurde er von Richter Pir-Abbas der Abteilung 26 des Revolutionsgerichts zu 74 Peitschenhieben und sechs Jahren Haft verurteilt, nachdem er ihn wegen der vage formulierten Anklagen "Versammlungen und unerlaubtes Zusammenwirken gegen die Staatssicherheit" und "Verbreitung von Propaganda gegen das System" schuldig gesprochen hatte. Er wurde von der letzteren Anklage freigesprochen und das Strafmaß zur ersten Anklage wurde auf ein Jahr Haft und vier Jahre Bewährungsstrafe verkürzt. Arash Sadeghis momentane Inhaftierung steht nicht mit seinem vorherigen Fall in Verbindung, jedoch wird vermutet, dass er unter Verdacht steht, sich "Versammlungen und unerlaubtem Zusammenwirken gegen die Staatssicherheit" schuldig gemacht zu haben, obwohl er nicht offiziell angeklagt wurde. Es sind keine weiteren Details bekannt, der Fall wird aber weiterhin "untersucht", was bedeutet, dass er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand haben kann.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Arash Sadeghi wurde am 9. Juli 2009 nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen zum ersten Mal festgenommen. Bis man ihn von der Universität ausschloss, studierte er Philosophie im Postgraduiertenstudium an der Allameh-Tabatabai-Universität. 53 Tage hielt man ihn in der Abteilung 2A des Evin-Gefängnisses in Teheran fest, die den Revolutionsgarden untersteht, dann ließ man ihn am 31. August 2009 gegen Kaution frei. Während der Haft wurde ihm nicht gestattet, Telefonanrufe zu tätigen, und seine Familie erhielt keinerlei Informationen über ihn. Am 27. Dezember 2009 wurde er erneut festgenommen, 15 Tage inhaftiert und im Januar 2010 gegen eine Kaution in Höhe von umgerechnet etwa 75.000 Euro freigelassen. Im November 2010 wollten Sicherheitskräfte Arash Sadeghi ein weiteres Mal festnehmen. Sie verschafften sich mitten in der Nacht Zutritt zu seinem Haus, indem sie ein Fenster zerstörten. Arash Sadeghi hatte die Nacht aber im Haus seiner Großmutter verbracht. Später berichtete er in einem Interview, dass seine Mutter beim Einbruch der Sicherheitskräfte einen Herzanfall erlitten habe und vier Tage darauf im Krankenhaus starb.

In einem Interview vom November 2010 mit der Online-Nachrichtenagentur Rooz berichtete Arash Sadeghi von den Folterungen und Misshandlungen, die er im Gefängnis erdulden musste. Er gab an, dass man ihn mehrmals an einem Bein an der Decke aufgehängt hatte und bis zu fünf Stunden lang in dieser Position hängen ließ. Er wurde so heftig geschlagen, dass seine Schulter dadurch zweimal ausgekugelt wurde und ihm Zähne abbrachen. Man zwang ihn, eine schmutzige Toilettenschüssel auszulecken. Die verhörenden Sicherheitskräfte urinierten in sein Gesicht und seinen Mund. Er durfte kein Bad nehmen. Durch mehrstündige Schläge riss ihm zudem das Trommelfell. Er berichtete weiter, dass er bei verbundenen Augen ins Gesicht geschlagen und getreten wurde und dadurch Verletzungen an den Augen davontrug und vorübergehend die Sehkraft verlor. Die vernehmenden Sicherheitskräfte im Evin-Gefängnis hätten davon gesprochen, ihn der "Feindschaft mit Gott" (moharebeh) anzuklagen und ihn aufgefordert, vor laufender Kamera zu "gestehen", dass er Verbindungen zu den iranischen Volksmudschaheddin (People's Mojahedin Organization of Iran - PMOI) und zu FreundInnen im Ausland habe. Als er sich weigerte, drohten die verhörenden Beamten, seine Mutter festzunehmen und dafür zu sorgen, dass sein Vater seine Arbeitsstelle beim Militär verliere. Arash Sadeghis Vater, Hossein Sadeghi, arbeitet in der iranischen Armee und wird seither häufig von GeheimdienstbeamtInnen vorgeladen. Sie drohen dem Vater mit Entlassung und der Kündigung seiner staatseigenen Wohnung.


SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, Arash Sadeghi umgehend und bedingungslos zu entlassen, sofern er nur von seinen Rechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.
  • Schützen Sie Arash Sadeghi vor Folter und anderen Misshandlungen und sorgen Sie bitte dafür, dass er jegliche notwendige medizinische Versorgung erhält. Stellen Sie sicher, dass er menschenwürdig behandelt und in keiner Weise für seinen Hungerstreik bestraft wird.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er aus der Einzelhaft entlassen wird und ihm Familienbesuche sowie der Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl gewährt wird.

APPELLE AN

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: "#Iran leader @khamenei_ir: release Arash Sadeghi"

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@dadiran.ir (Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani)


KOPIEN AN

LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
Mohammad Javad Larijani
[C/o] Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave.
South of Serah-e Jomhouri
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: larijani@ipm.ir

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. August 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the Iranian authorities to release Arash Sadeghi immediately and unconditionally if he is being detained solely for exercising his rights to freedom of expression and assembly.
  • Urging them to protect Arash Sadeghi from torture or other ill-treatment and to provide him with all necessary medical care, and ensure he is treated humanely, and not punished in any way for his hunger strike.
  • Urging them to ensure that he is removed from solitary confinement and allowed family visits and access to a lawyer of his choosing.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Amnesty International geht davon aus, dass Arash Sadeghi zwischen Januar 2010 und Januar 2012 zu einer Reihe von Anlässen festgenommen und später gegen Kaution wieder freigelassen wurde. Auch am 15. Januar 2012 wurde er festgenommen und umgehend in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses in Teheran in Einzelhaft gebracht. Soweit bekannt wird er seither dort festgehalten.

In seinem Bericht vor der 67. Sitzung der UN-Generalversammlung dokumentierte der UN-Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte im Iran, Ahmed Shaheed, Fälle langanhaltender Einzelhaft ohne Anklage oder Zugang zu einem Rechtsbeistand sowie über körperliche und seelische Folter bei den Verhören. Der Sonderberichterstatter kam in seinem Bericht zu dem Schluss, dass "diese Menschenrechtsverletzungen das Ergebnis von rechtlichen Abweichungen, mangelhaftem rechtstaatlichen Vorgehen und der weitverbreiteten Straflosigkeit sind." Artikel 38 der iranischen Verfassung und Artikel 9 des Gesetzes über die Wahrung rechtmäßiger Freiheiten und den Schutz von Bürgerrechten verbieten jegliche Formen der Folter zur Erlangung von Geständnissen. Das iranische Strafgesetzbuch schreibt sogar die strafrechtliche Verfolgung von BeamtInnen vor, die zur Erzwingung von Geständnissen Folter gegen Personen einsetzen. Darüber hinaus drückte der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte überwacht, in den Abschließenden Bemerkungen seine Sorge über die durchschnittliche Länge der Untersuchungshaft im Iran aus. Der Menschenrechtsausschuss erklärte, dass die iranischen Behörden "insbesondere durch eine unabhängige gerichtliche Überprüfung und umgehenden Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährleisten sollen, dass die Untersuchungshaft im Recht und in der Praxis nicht über die Maßen lang andauert.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-174/2013, AI-Index: MDE 13/029/2013, Datum: 5. Juli 2013 - dw
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2013