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AKTION/1756: Urgent Action - Swasiland, zwei Männer wegen kritischer Artikel erneut in Haft


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-086/2014, AI-Index: AFR 55/001/2014, Datum: 11. April 2014 - mr

Swasiland
Zwei Männer wegen kritischer Artikel erneut in Haft



Herr THULANI MASEKO
Herr BHEKITHEMBA MAKHUBU

Der angesehene Zeitschriftenverleger Bhekithemba Makhubu und der Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko sind am 9. April nach Unregelmäßigkeiten in ihrem Gerichtsverfahren in Swasiland erneut inhaftiert worden. Am 6. April waren sie nach der Aufhebung des Urteils durch einen Richter des Hohen Gerichts aus der Haft entlassen worden. Sie hatten 20 Tage im Gefängnis verbracht, nachdem sie einen hochrangigen Beamten kritisiert hatten.

Der Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko und der Herausgeber des monatlich erscheinenden Nachrichtenmagazins The Nation, Bhekithemba Makhubu, sind am 17. bzw. 18. März von der Polizei festgenommen worden, nachdem der Oberste Richter Michael Ramodibedi als Reaktion auf zwei in The Nation veröffentlichten Artikel Haftbefehle ausgestellt hatte. In den Artikeln von Bhekithemba Makhubu und Thulani Maseko in den Februar- und Märzausgaben der Zeitschrift wurde Sorge über die richterliche Unabhängigkeit und Integrität in Swasiland zum Ausdruck gebracht. Beiden Männern wurde kriminelle Missachtung des Gerichts zur Last gelegt. Die Haftbefehle, die zu ihrer Festnahme ausgestellt worden waren, waren fehlerhaft und die beiden Männer wurden, nach einem Schnellverfahren vor der Kammer des Obersten Richters, in Haft genommen. Den Rechtsbeiständen war nicht gestattet, Eingaben zu machen. Reguläre Strafverfahren verlangen es, dass Beschuldigte einem Richter vorgeführt werden und die Möglichkeit haben, ihre Freilassung gegen Kaution zu beantragen.

Am 6. April urteilte die Richterin des Hohen Gerichts, Mumcy Dlamini, dass ihre Festnahme und Inhaftierung rechtswidrig sei. Dem waren langwierige Auseinandersetzungen der Rechtsbeistände im Hohen Gericht um ihre Freilassung vorausgegangen. Nach 20 Tagen Haft wurden sie noch am selben Tag aus dem Untersuchungsgefängnis Sidwashini in Mbabane entlassen. Fast umgehend gab es Berichte, dass der vom Staatsoberhaupt König Mswati III ernannte Oberste Richter neue Haftbefehle vorbereite. Am 7. April legte er Rechtsmittel gegen das Urteil von Richterin Dlamini ein. Am 9. April stellte ein anderer Richter des Hohen Gerichts, Mpendulo Simelane, einen Haftbefehl gegen sie aus. Bei ihm soll in diesem Fall ein Interessenkonflikt vorliegen. Die beiden wurden noch in derselben Nacht von der Polizei festgenommen. Am 10. April brachte die Polizei sie vor das Hohe Gericht und Richter Simelane ordnete Untersuchungshaft im Sidwashini-Gefängnis an. Dort werden sie zurzeit festgehalten. Der Richter sagte den Angeklagten und ihren Rechtsbeiständen, dass ihr Verfahren wegen krimineller Missachtung des Gerichts am 14. April beginnen würde.

Im Recht von Swasiland gibt es für das Vorgehen des Obersten Richters und von Richter Simelane keine rechtliche Grundlage.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Thulani Maseko und Bhekithemba Makhubu kamen in Haft, nachdem die unabhängige Zeitschrift The Nation einen Bericht veröffentlicht hatte, der die einwöchige Inhaftierung eines Kontrolleurs von Regierungsfahrzeugen kritisierte, der nicht angeklagt worden war. Die Zeitschrift bezeichnete die Inhaftierung als Autoritätsmissbrauch. Die Behörden dagegen behaupteten, die Artikel störten die gerichtlichen Abläufe und warfen ihnen Missachtung des Gerichts vor. Bhekithemba Makhubu hat nach seiner Verurteilung im vergangenen Jahr vor dem Hohen Gericht von Swasiland in Verbindung mit der Veröffentlichung von zwei Artikeln, die die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellen, noch einen Prozess wegen krimineller Missachtung des Gerichts in zwei Fällen anhängig. Amnesty International hatte den Schuldspruch verurteilt, der eine drakonische zweijährige Haftstrafe nach sich ziehen sollte, falls der Herausgeber nicht innerhalb von drei Tagen eine Geldstrafe von fast 45.000 US-Dollar zahlen würde. Das Urteil wurde abgewandt, da es den Rechtsbeiständen gelang, vor Ablauf der Frist Rechtsmittel einzulegen. Die Rechtsmittel gegen den Schuldspruch und das Strafmaß wurden aber noch nicht gehört. Thulani Maseko, der bei den Anwälten für Menschenrechte Swasiland (Lawyers for Human Rights Swaziland) aktiv ist, war ebenfalls bereits 2009 unter dem Gesetz gegen Aufruhr und subversive Handlungen angeklagt worden, ist bislang in diesem Fall jedoch nicht vor Gericht gestellt worden.

Die Inhaftierung und die Strafverfahren gegen Thulani Maseko und Bhekithemba Makhubu verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards.


SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich mache mir Sorgen wegen der wiederholten willkürlichen Festnahme und rechtswidrigen Inhaftierung von Thulani Maseko und Bhekithemba Makhubu.
  • Bitte lassen Sie die beiden Männer umgehend und bedingungslos frei, denn Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene.
  • Ich fordere Sie auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen, zu achten und einzuhalten und die Schikane, Einschüchterung und rechtswidrigen rechtlichen Schritte gegen MenschenrechtsverteidigerInnen zu unterlassen.

APPELLE AN

MINISTER SIBUSISO SHONGWE
Ministry of Justice and Constitutional Affairs
P.O. Box 924
Mbabane, SWASILAND
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 268) 404 3533
E-Mail: ps@justice.gov.sz

HIS MAJESTY KING MSWATI III
King of Swaziland
Office of the King
Lozitha Palace
PO Box 1
Kwaluseni
SWASILAND
(Anrede: Your Majesty / Majestät)


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SWASILAND
S.E. Herrn Joel Musa Nhleko
188, Av. Winston Churchill
1180 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 2347 4623


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Mai 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Expressing concern at the repeated arbitrary arrests, unlawful detentions following unlawful proceedings against Bhekithemba Makhubu and Thulani Maseko.
  • Calling for their immediate and unconditional release as Amnesty International considers them to be prisoners of conscience.
  • Calling on the authorities to protect, respect and fulfil the right of freedom of expression and to cease all harassment, intimidation and unlawful legal proceedings against human rights defenders.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-086/2014, AI-Index: AFR 55/001/2014, Datum: 11. April 2014 - mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2014