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AKTION/433: Briefe gegen das Vergessen, Juni/Juli 2008


amnesty journal 6-7/2008 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen - Aktion der Monate Juni/Juli 2008

- Japan - Okunishi Masaru
- Aserbaidschan - Eynulla Fettullayev
- Türkei - Orhan Kemal Cengiz


Jeder Appell zählt!

Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". amnesty international veröffentlicht jeden Monat drei Einzelschicksale politischer Verfolgung, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden. Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an amnesty international.

amnesty international
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/983730, Fax: 0228/630036
E-mail: Info@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft (BfS) Köln
Kto.-Nr.: 8090100, BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 224046-502, BLZ 370 100 50


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JAPAN

Okunishi Masaru

Bitte beweisen Sie meine Unschuld, solange ich noch lebe." Okunishi Masaru im Gespräch mit Besucherinnen im April 2005.

Okunishi Masaru, 82 Jahre, sitzt seit 1972 in der Todeszelle. Man verurteilte ihn zum Tode, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, am 28. März 1961 fünf Frauen aus der Stadt Nabari im Süden von Japan vergiftet zu haben. Unter den Opfern befanden sich seine Frau und seine Liebhaberin. Man beschuldigte ihn, ihnen Wein angeboten zu haben, den er mit landwirtschaftlichen Chemikalien versetzt hatte. Man fand jedoch keinen Beweis dafür, dass Okunishi Masaru ihnen das Gift verabreicht hatte.

Okunishi Masaru gestand das Verbrechen nach langen Verhören durch die Polizei, in denen man ihn gefoltert haben soll. Im Gerichtsverfahren zog er sein Geständnis jedoch zurück und wurde aufgrund mangelnder Beweise nicht schuldig gesprochen. Das Urteil wurde in einem Berufungsverfahren durch ein höheres Gericht aufgehoben und man verurteilte ihn zum Tode.

Obwohl er Rechtsmittel einlegte, wurde das Todesurteil am 15. Juni 1972 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Als er zum siebten Mal Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, kam das Strafgericht in Nagoya schließlich seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach, und der Prozess begann im April 2005. Doch das Verfahren wurde eingestellt, vermutlich, weil man befürchtete, dass eine etwaige Aufhebung des Todesurteils in Japan das öffentliche Vertrauen in die Anwendung der Todesstrafe untergraben würde. Okunishi Masaru hat inzwischen alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und könnte jederzeit hingerichtet werden, es sei denn, der Justizminister begnadigt ihn, oder das Verfahren würde erneut aufgenommen werden.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den japanischen Justizminister, in denen Sie auf die Umwandlung des Todesurteils gegen Okunishi Masaru drängen und eine erneute Aufnahme des Verfahrens fordern.

Schreiben Sie in gutem Japanisch, Englisch oder auf Deutsch an:

Minister Hatoyama Kunio
Ministry of Justice
1-1-1 Kasumigaseki
Chiyoda-ku,
Tokyo 100-8977,
JAPAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: 0081-3-35 92 70 88 oder 0081-3-55 11 72 00
E-Mail: webmaster@moj.go.jp

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:

Botschaft von Japan
S. E. Herrn Herr Toshiyuki
Takano
Hiroshimastr. 6
10785 Berlin
Telefax: 030-210942 22
E-Mail: info@botschaft-japan.de


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ASERBAIDSCHAN

Eynulla Fettullayev

Nach jahrelangen Drangsalierungen durch Behördenvertreter ist der oppositionelle Zeitungsredakteur Eynulla Fettullayev im Jahr 2007 zweimal vor Gericht gestellt worden und zu insgesamt elf Jahren Haft verurteilt worden. Amnesty International geht davon aus, dass er ein gewaltloser politischer Gefangener ist.

Am 20. April 2007 wurde der Journalist wegen Diffamierung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Grundlage der Verurteilung waren Internettexte, deren Erstellung Eynulla Fettullayev bestreitet. Diese enthielten Artikel, die er vor Jahren geschrieben hatte und die von der offiziellen Darstellung des Krieges in Nagorny-Karabach (1991-94) abwichen. Am 20. Oktober 2007 wurde Eynulla Fettullayev zu weiteren acht Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Anklagen lauteten auf Terrorismus, Anstachelung zu ethnisch motiviertem Hass und Steuerhinterziehung. Die ersten beiden Anklagepunkte beziehen sich auf zwei Artikel in der Zeitung "Realny Azerbaydzhan". Einer dieser Artikel bezieht sich auf mögliche Ziele in Aserbaidschan im Fall eines Konflikts zwischen den USA und dem Iran. Der andere bezieht sich auf die Besetzung von höheren Beamtenposten nach ethnischen Kriterien. Zu beiden Anklagen fehlen glaubwürdige Beweise. Nach Angaben seines Anwalts basierte die Anklage wegen Steuerhinterziehung, die mit einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 235.000 US-Dollar belegt wurde, auf fehlerhaften Berechnungen.

Am 16. Januar 2008 bestätigte das Berufungsgericht von Baku den Schuldspruch gegen Eynulla Fettullayev vom 20. Oktober 2007. Gegenwärtig ist er im Gefängnis Nr. 12 inhaftiert.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an den Staatspräsidenten Aserbaidschans, in denen Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung von Eynulla Fettullayev fordern, der allein deshalb in Haft gehalten wird, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. Fordern Sie außerdem, dass er eine angemessene Entschädigung erhält. Appellieren Sie an den Staatspräsidenten, eine unabhängige und umfassende Untersuchung der Angriffe gegen Journalisten in Aserbaidschan einzuleiten, die das Ziel verfolgt, die Verantwortlichen zu ermitteln und vor Gericht zu stellen.

Schreiben Sie in gutem Aserbaidschanisch, Englisch oder auf Deutsch an:

President Ilham Aliyev
Office of the President of the Azerbaijan Republic
19 Istiqlaliyyat Street
Baku AZ1066
ASERBAIDSCHAN
(korrekte Anrede: Dear President)

(Standardbrief Luftpost bis 209: 0,70 Euro)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:

Botschaft der Republik Aserbaidschan
S.E. Herrn Parviz Shahbazov
Hubertusallee 43
14193 Berlin
Telefax: 030-21 91 61 52
E-Mail: office@azembassy.de


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TÜRKEI

Orhan Kemal Cengiz

Der Rechtsanwalt, Menschenrechtler und Zeitungskolumnist Orhan Kemal Cengiz ist bedroht und eingeschüchtert worden. Vermutlich besteht ein Zusammenhang zu seiner Tätigkeit als Anwalt bei einem Gerichtsverfahren. In diesem soll der Mord an drei Männern, die in einem christlichen Verlag in der Provinz Malatya im Südosten der Türkei arbeiteten und im April 2007 ermordet wurden, aufgeklärt werden.

Als er nach Malatya reiste, um dem Verfahren gegen die Angeklagten dieser Morde beizuwohnen, fand er in einer örtlichen Zeitung Informationen über sich und weitere Personen seines Teams, die nur durch das Abhören seines Telefons und das Lesen seiner E-Mails an die Öffentlichkeit kommen konnten.

Später fand er heraus, dass man einen Brief an den Staatsanwalt in Malatya geschickt hatte, in dem er der Beteiligung an den Morden im Zirve-Verlag beschuldigt wurde. Auch er selbst erhielt Briefe, in denen er bedroht wurde. Auf seine wiederholte Bitte wurde ihm am 27. Februar 2008 Personenschutz gewährt. Die Drohungen gegen ihn sind bislang jedoch nicht untersucht worden.

Orhan Kemal Cengiz arbeitet in der Türkei seit etwa 15 Jahren als Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger. Er ist ein Gründungsmitglied der türkischen Sektion von Amnesty International und hat schon Betroffene von Menschenrechtsverletzungen des gesamten politischen Spektrums verteidigt.

Die drei Opfer des Anschlags auf den Zirve-Verlag - zwei türkische und ein deutscher Staatsbürger - waren Mitarbeiter des Verlagshauses. Man fand sie an Händen und Füßen gefesselt, ihre Kehlen waren aufgeschlitzt. In den Monaten vor den Morden hatten Angestellte des Verlagshauses bereits Morddrohungen erhalten.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den türkischen Generalstaatsanwalt, in denen Sie fordern, dass umgehend eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Drohungen gegen Orhan Kemal Cengiz durchgeführt wird und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Fordern Sie darüber hinaus, dass alles Notwendige getan wird, um seine Sicherheit zu gewährleisten.

Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch an:

Duty Prosecutor Nobetci Savciligina
Ankara Cumhuriyet Sasciligi
Ankara Adliye tinasi
Sihhiye/Ankara
TÜRKEI
Telefax: 0090-312 312 39 40
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor)

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 0,70 Euro)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:

Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Ali Ahmet Acet
Rungestr. 9
10179 Berlin
Teletax: 030-27 59 09 15
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 0,70)


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Quelle:
amnesty journal, Juni/Juli 2008, S. 38-39
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30
E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2008