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AKTION/687: Erfolgreiche Urgent Action - Ukraine - Urgent Action löst Ermittlungen aus


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-146/2011-1, AI-Index: EUR 50/008/2011, Datum: 16. Juni 2011 - gs

Ukraine
Urgent Action löst Ermittlungen aus

Weitere Informationen zu UA-146/2011 (EUR 50/007/2011, 19. Mai 2011)


Herr ROSTISLAV CHAPRAN

Das Amt der Ombudsperson der Ukraine hat in Reaktion auf eine Urgent Action zugunsten von Rostislav Chapran Ermittlungen eingeleitet. Am 19. Mai 2011 hatte Amnesty International auf der Grundlage von Informationen der Familie von Rostislav Chapran eine Urgent Action zugunsten des 32-jährigen Mannes gestartet. Rostislav Chapran hatte sich am 4. April aus freien Stücken auf der Polizeiwache von Lviv (Lemberg) gemeldet, nachdem er erfahren hatte, dass die Polizei nach ihm sucht. Ihm wurde zunächst "Missachtung polizeilicher Anweisungen" vorgeworfen und er wurde 15 Tage lang in Verwaltungshaft gehalten. Nach Ablauf der Verwaltungshaft verlegte man Rostislav Chapran in eine psychiatrische Klinik, ließ aber seine Familie und seinen Rechtsanwalt über seinen Verbleib im Ungewissen. Familie und Rechtsbeistand wurden darüber hinaus weder über die Anklagepunkte gegen Rostislav Chapran in Kenntnis gesetzt noch teilte man ihnen mit, auf welcher Grundlage die Einweisung des 32-Jährigen in die Psychiatrie veranlasst worden war. Nach seiner Festnahme am 19. Mai hatte Rostislav Chapran keinerlei Gelegenheit, sich mit seinem Rechtsbeistand oder seiner Familie in Verbindung zu setzen. Von der Familie des Mannes erfuhr Amnesty International, dass die Polizei für die Freilassung von Rostislav Chapran am 19. April 3.000 Euro Bestechungsgeld verlangt habe.

Die Ombudsperson der Ukraine teilte Amnesty International in einem auf den 16. Juni datierten Brief mit, gegen Rostislav Chapran sei am 19. April Anklage wegen Mordversuchs ergangen, die zwei Tage später vom Bezirksgericht in Galitsky bestätigt worden sei. Sein Gewahrsam in der psychiatrischen Klinik von Lviv vom 22. April bis zum 26. Mai beruhte auf einem Urteil des Bezirksgerichts Galitsky und nicht - wie zunächst angenommen - auf Willkür vonseiten der Polizei. Sein derzeitiger Haftort ist das Untersuchungsgefängnis von Lviv. Die Staatsanwaltschaft der Region hat Ermittlungen zur Aufklärung des von Amnesty Inernational geäußerten Verdachts auf Zahlung von Bestechungsgeldern eingeleitet. Vom Amt der Ombudsperson wurden keine weiteren Rechtsverstöße festgestellt.

In der Ukraine ist es gängige Praxis, Personen, denen schwere Straftaten zur Last gelegt werden, zwecks psychiatrischer Untersuchung in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik einzuweisen. Amnesty International hält es allerdings für besorgniserregend, dass Rostislav Chapran während der Zeit in der Klinik keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen durfte. Nach Einschätzung von Amnesty International ist Rostislav Chapran auf der Grundlage einer Verwaltungshaftanordnung vom 4. bis 19. April unter Verstoß gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention willkürlich seiner Freiheit beraubt worden. Mit diesem Vorgehen sollte der Polizei Gelegenheit geben werden, Beweise zu ermitteln, die eine Strafanklage rechtfertigen. Eine solche Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist in der Ukraine kein Einzelfall, sondern vielmehr gängige Praxis, um Geständnisse unter Folter oder durch anderweitige Misshandlungen zu erzwingen oder von den Familien Geld zu erpressen.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-146/2011-1, AI-Index: EUR 50/008/2011, Datum: 16. Juni 2011 - gs
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2011