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AKTION/766: Urgent Action - Indien - Hinrichtungen bis November ausgesetzt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-246/2011-1, AI-Index: ASA 20/045/2011, Datum: 6. September 2011 - bs

Indien
Hinrichtungen bis November ausgesetzt

Weitere Informationen zu UA-246/2011 (ASA 20/040/2011, 15. August 2011)


Herr MURUGAN
Herr SANTHAN
Herr ARIVU alias PERARIVALAN

Ein Gericht hat die Hinrichtungen von zwei zum Tode verurteilten Staatsbürgern Sri Lankas und einem Inder bis November ausgesetzt. Die drei Männer waren der Ermordung des ehemaligen indischen Premierministers, Rajiv Gandhi, schuldig befunden worden. Somit ist nun die entscheidende Zeit, noch einmal verstärkt an die indische Regierung zu appellieren, die Todesurteile umzuwandeln. Ein Gericht der Stadt Madras im indischen Bundesstaat Tamil Nadu hat die Hinrichtungen von Murugan, Santhan und Arivu alias Perarivalan bis Anfang November 2011 ausgesetzt, um Rechtsmittel zu prüfen, in denen die Verfassungsmäßigkeit der elfjährigen Inhaftierung der Männer im Todestrakt angefochten wird.

Das zuständige Gericht (Madras High Court) hat die Hinrichtungen am 30. August ausgesetzt und die indische Regierung sowie die Regierung von Tamil Nadu um eine Stellungnahme gebeten, warum es elf Jahre gedauert hat, bis die Regierung und die Präsidentin über die Gnadengesuche der drei Gefangenen befunden hatten.

Indische Gerichte haben bereits mehrfach Todesurteile umgewandelt, wenn es bei Entscheidungen über Gnadengesuche Verzögerungen gegeben hatte. Amnesty International lehnt die Todesstrafe unabhängig von der Art der Straftat grundsätzlich ab, da sie die extremste Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bestrafung darstellt. Murugan, Santhan und Arivu alias Perarivalan wurden im Januar 1998 von einem Antiterror-Sondergericht aufgrund ihrer Beteiligung an der Ermordung des ehemaligen indischen Premierministers Rajiv Gandhi zum Tode verurteilt. Wenn die Urteile vollstreckt werden sollten, wären es die ersten Hinrichtungen seit 2004.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im Mai 1999 bestätigte der Oberste Gerichtshof von Indien die gegen Murugan, Santhan und Arivu alias Perarivalan verhängten Todesurteile. Laut Amnesty International vorliegenden Informationen wurden ihre Gnadengesuche im August 2011 von der Präsidentin zurückgewiesen. Seit Juni 2011 ist das der dritte Fall, in dem Gnadengesuche abgelehnt wurden. Seit 2004 haben in Indien keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Wenn sich die Regierung entscheidet, die Todesurteile nach einer siebenjährigen Unterbrechung der Vollstreckungen durchzuführen, würde sich das Land gegen regionale und internationale Trends zur Abschaffung der Todesstrafe stellen.

UN-Organe und -Körperschaften haben Mitgliedsstaaten wiederholt aufgefordert, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, um die Todesstrafe abzuschaffen. Erst kürzlich, im Dezember 2010, wurden diese Forderungen durch eine dritte Beschlussfassung der UN-Generalversammlung wiederholt. In einem allgemeinen Kommentar zu Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat Indien ist, sagte der UN-Menschenrechtsausschuss, dass dieser Artikel "allgemein auf die Abschaffung der Todesstrafe verweist und in klaren Worten empfiehlt, die Todesstrafe abzuschaffen. Der Ausschuss schlussfolgert, dass alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als ein Fortschritt in der Wahrnehmung des Rechts auf Leben angesehen werden können." Andere nationale und regionale Organe haben ebenfalls anerkannt, dass fortdauernde Haft im Todestrakt grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommt. Darüber hinaus legen das Völkerrecht und internationale Standards fest, dass Gefangene in der Todeszelle während der Dauer dieser Art von Haft das Recht haben, alle möglichen juristischen Schritte einzuleiten und Gnadengesuche einzureichen, auch bei internationalen Organisationen. Amnesty International lehnt die Todesstrafe unabhängig von der Art der Straftat, dem Täter und der Hinrichtungsmethode grundsätzlich ab. Das Parlament von Tamil Nadu hat ohne Gegenstimmen eine Resolution verabschiedet, in der die indische Präsidentin aufgefordert wird, die Todesurteile umzuwandeln.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Bitte wandeln Sie die gegen Murugan, Santhan und Perarivalan verhängten Todesurteile um.

- Ich bin mir der Schwere der Straftat der Ermordung des ehemaligen Premierministers Rajiv Gandhi bewusst, möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Verzögerung der Entscheidung über die Gnadengesuche um elf Jahre einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommt.

- Kommen Sie der Aufforderung der UN-Generalversammlung nach und erlassen Sie mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe ein Hinrichtungsmoratorium. Wenn Indien sich entscheiden würde, nach einer siebenjährigen Pause wieder Hinrichtungen zu vollstrecken, liefe es damit dem regionalen und internationalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe entgegen.


APPELLE AN

PREMIERMINISTER
Dr. Manmohan Singh
South Block
Raisina Hill
New Delhi 110 001, INDIEN
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister/ Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (0091) 11 230 195 45 oder (0091) 11 230 168 57

PRÄSIDENTIN
President Pratibha Patil
Rashtrapati Bhavan
New Delhi 110 004, INDIEN
(korrekte Anrede: Dear President/ Sehr geehrte Frau Präsidentin)
Fax: (0091) 11 230 172 90 oder 230 178 24
E-Mail: (über Formular)
http://helpline.rb.nic.in/GrievanceNew.aspx


KOPIEN AN

INNENMINISTER
P Chidambaram
104, North Block,
Central Secretariat
New Delhi 110001
INDIEN
Fax: (0091) 11 230 942 21
E-Mail: hm@nic.in
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S.E. Herrn Sudhir Vyas
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Oktober 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Urge that the death sentence of Murugan, Santhan and Perarivalan be commuted.

- Acknowledge the seriousness of the crime, i.e. assassination of former Prime Minister Rajiv Gandhi, but raise concern that their stay on death row, since the mercy petition was kept pending for eleven years, may further amount to cruel, inhuman and degrading punishment.

- Reiterate the call of the UN General Assembly to establish a moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty, and pointing out that India's decision to resume executions after a seven-year gap goes against regional and global trends towards abolition of the death penalty.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-246/2011-1, AI-Index: ASA 20/045/2011, Datum: 6. September 2011 - bs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2011