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AKTION/781: Urgent Action - Vereinigte Arabische Emirate - Todesurteile aufgehoben


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-091/2010-1, AI-Index: MDE 25/004/2011, Datum: 13. September 2011 -mr

Vereinigte Arabische Emirate
Todesurteile aufgehoben

Weitere Informationen zu UA-091/2010 (MDE 25/001/2010, 22. April 2010)


17 ARBEITSMIGRANTEN AUS INDIEN

In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sind die Todesurteile gegen 17 indische Arbeitsmigranten, die im März 2010 aufgrund der Tötung eines pakistanischen Staatsangehörigen verhängt worden waren, im Rechtsmittelverfahren aufgehoben worden. Amnesty International geht davon aus, dass die Männer in den kommenden Wochen nach Indien abgeschoben werden.

Am 12. September hob das Berufungsgericht in Sharjah die Todesurteile gegen 17 Inder auf, die beschuldigt worden waren, einen Pakistaner getötet zu haben. Das Gericht verringerte das Urteil auf zwei Jahre Gefängnis und die Zahlung von Diyah, dem sogenannten Blutgeld. Die Männer befinden sich seit ihrer Festnahme im Jahr 2009 bereits über zwei Jahre in Haft. Ihre Anwältin teilte Amnesty International am 13. September mit, dass die Männer bis zu ihrer Abschiebung nach Indien in Haft bleiben würden. Die Abschiebung soll in den kommenden Wochen durchgeführt werden.

Zur Widerrufung des Todesurteils kam es, als die Familie des Opfers ihre Forderung nach der Todesstrafe fallengelassen haben soll, nachdem sie die Zahlung von Diyah in Höhe von 3,4 Millionen AED akzeptiert hatte, was etwas 677.182 Euro entspricht. Nach Vermittlungsgesprächen durch Angehörige der lokalen indischen Gemeinschaft in den VAE erhielt ein Vertreter der Familie des Opfers am 27. Juli bei einer Anhörung vor Gericht die Summe und unterzeichnete die Papiere zur Begnadigung der Männer. Das Urteil in diesem Berufungsverfahren wurde am 12. September verkündet.

Die 17 Männer waren 2009 festgenommen und im März 2010 nach einem unfairen Verfahren wegen der Tötung eines Mannes zum Tode verurteilt worden. Nach der Festnahme 2009 sollen einige der 17 Männer gefoltert worden sein und der erste Prozess entsprach nicht internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Am 20. April 2010 gaben AnwältInnen der indischen NGO "Anwälte für die Menschenrechte International" in einer Presseerklärung an, die 17 Männer seien im Gewahrsam über neun Tage hinweg gefoltert worden, indem man sie mit Knüppeln schlug, Elektroschocks unterzog, Schlafentzug aussetzte und sie zwang, über "längere Zeiträume" auf einem Bein zu stehen, während Wärter sie zu Geständnissen zu nötigen suchten. Nach internationalen Standards hätten die 17 Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl haben müssen. Man hatte ihnen aber lediglich einen Anwalt der Emirate zur Seite gestellt, der ihre Muttersprache Punjabi nicht beherrschte, und ihre Folter wurde während des Verfahrens nicht erwähnt. Das Gerichtsverfahren wurde vom Arabischen in Hindi übersetzt. Doch diese Sprache verstehen die Männer nicht.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-091/2010-1, AI-Index: MDE 25/004/2011, Datum: 13. September 2011 -mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2011