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AKTION/843: Urgent Action - Irak - 15 Männern droht unmittelbar die Hinrichtung


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-193/2011-1, AI-Index: MDE 14/044/2011, Datum: 2. November 2011 - gs

Irak
15 Männern droht unmittelbar die Hinrichtung


15 Männer, darunter:
IBRAHIM NAJM 'ABBOUD
FIRAS HASSAN FLEIH AL-JUBURI
FADHEL IBRAHIM AL-JUBURI
HAYDAR MUT'EB 'ABDEL-QADER
HIKMAT FADHEL IBRAHIM
SAYYID HAMADI AHMED
SOFIAN JASSEM MOHAMMAD

Nach dem 6. November, dem islamischen Feiertag des Opferfestes, droht 15 im Juni 2011 zum Tod verurteilten Männern die Hinrichtung. Der irakische Präsident soll die Todesurteile bereits ratifiziert haben. Sie können nun nur noch vom Ministerpräsidenten umgewandelt werden. Nach vorliegenden Meldungen hat der irakische Präsident am 1. November die gegen 15 Männer verhängten Todesurteile ratifiziert, unter ihnen Ibrahim Najm 'Abboud, Firas Hassan Fleih al-Juburi, Fadhel Ibrahim al-Juburi, Haydar Mut'eb 'Abdel-Qader, Hikmat Fadhel Ibrahim, Sayyid Hamadi Ahmed und Sofian Jassem Mohammad. Die Männer waren am 16. Juni vom Zentralen Strafgericht auf der Grundlage von "Geständnissen" zum Tode verurteilt worden. Der irakische Fernsehsender al-Iraqiya hatte mehrere dieser "Geständnisse" ausgestrahlt. Es hieß, die 15 Männer seien Mitglieder bewaffneter Gruppen im Irak. Sie waren für schuldig befunden worden, im Juni 2006 auf einer Hochzeitsfeier in einer Ortschaft nahe al-Taji nördlich der Hauptstadt Bagdad zahlreiche Menschen, unter ihnen Frauen und Kinder, ermordet sowie die Braut und weitere Frauen und Mädchen vergewaltigt zu haben.

Das Gerichtsverfahren gegen die Männer entsprach möglicherweise nicht den internationalen Standards der Fairness. Ihre im Fernsehen ausgestrahlten "Geständnisse" könnten zum Teil unter Nötigung zustande gekommen sein.

Am 14. Juni 2011 soll sich der Vorsitzende des Obersten Justizrats auf einer Pressekonferenz mit den Worten geäußert haben, die 15 Männer würden hingerichtet, "sobald der Präsident ihre Todesurteile ratifiziert hat". Laut Medienberichten gab der irakische Staatspräsident am 1. November bekannt, die 15 Männer würden nach dem islamischen Feiertag Eid al-Adha (islamisches Opferfest) hingerichtet. In diesem Jahr fällt das Opferfest auf den 6. November.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die 15 Männer sollen über mehrere Wochen hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt, d.h. ohne Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen oder Familienangehörigen, in Haft gehalten worden sein. Eine solche Form der Inhaftierung birgt für Gefangene ein erhöhtes Risiko, gefoltert oder misshandelt und zu "Geständnissen" gezwungen zu werden. Die Familien einiger, möglicherweise sogar aller Männer wurden nicht über den Prozessbeginn unterrichtet. Damit nahm man ihnen die Möglichkeit, sich mit ihren inhaftierten Angehörigen über die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands eigener Wahl zu beraten. Dies verstößt aber gegen internationale Standards für ein faires Gerichtsverfahren und ist angesichts der Schwere der ihnen zur Last gelegten Taten besonders gravierend. Der Prozess selbst soll nur wenige Tage gedauert haben. Noch vor Ende des Verfahrens riefen mehrere VertreterInnen der irakischen Regierung dazu auf, die 15 Männer öffentlich hinzurichten. Damit verstießen sie gegen das Recht auf einen fairen Prozess und den im Strafrecht unverzichtbaren Grundsatz der Unschuldsvermutung. In den zurückliegenden Jahren sind im Irak zahlreiche Angeklagte auf der Grundlage von "Geständnissen" zum Tode verurteilt worden, die sie in der Untersuchungshaft unter Folter abgelegt haben. Während dieser Zeit waren sie ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und hatten keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand eigener Wahl. Einige Gefangene sind auf der Grundlage derartiger "Geständnisse" sogar hingerichtet worden.

Im Irak wird die Todesstrafe äußerst häufig angewandt. Sie war 2003 von Paul Bremer, dem einstigen Leiter der Übergangsverwaltung der Koalitionsmächte im Irak, ausgesetzt, ein Jahr später jedoch von der irakischen Regierung wieder in Kraft gesetzt worden. Seither sind hunderte Menschen zum Tode verurteilt worden. Die Regierung in Bagdad gibt so gut wie keine Informationen, wie zum Beispiel Statistiken, über Hinrichtungen preis. Derzeit sitzen - soweit bekannt - mindestens 1000 Menschen in den Todestrakten irakischer Gefängnisse ein. Die Todesstrafe verstößt gegen zwei in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte grundlegende Rechte eines jeden Menschen - gegen das in Artikel 3 verankerte Recht auf Leben und das in Artikel 5 niedergelegte Recht, weder der Folter noch grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden. Die Todesstrafe stellt nach Auffassung von Amnesty International die äußerste Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe dar.

Amnesty International hat die von bewaffneten Gruppen im Irak verübten Menschenrechtsverstöße wiederholt verurteilt. Bei einigen der Übergriffe wie etwa Entführungen, Folterungen und Tötungen von Zivilpersonen handelt es sich um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty International bekräftigt ihre Forderung, die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bitte Sie eindringlich, von der Hinrichtung von Ibrahim Najm 'Abboud, Firas Hassan Fleih al-Juburi, Fadhel Ibrahim al-Juburi, Haydar Mut'eb 'Abdel-Qader, Hikmat Fadhel Ibrahim, Sayyid Hamadi Ahmed, Sofian Jassem Mohammad und der übrigen acht zum Tode verurteilten Männer abzusehen.

- Ich bin in Sorge, dass die 15 Männer womöglich kein den internationalen Grundsätzen der Fairness entsprechendes Gerichtsverfahren erhalten haben.

- Ich bitte Sie eindringlich, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen.

- Ich fordere Sie höflich auf, alle anhängigen Todesurteile umzuwandeln.

- Ich sehe es als die Pflicht einer jeden Regierung an, für schwere Straftaten verantwortliche Menschen vor Gericht zu bringen. Die Todesstrafe verstößt jedoch gegen das Recht auf Leben und stellt die äußerste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafe dar. Sie darf selbst für schwerste Verbrechen nicht verhängt werden.


APPELLE AN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK IRAK
S. E. Herrn Hussain Mahmood Fadhlalla Alkhateeb
Pacelliallee 19 - 21, 14195 Berlin
(korrekte Anrede: Exzellenz)
Fax: 030-8148 8222
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de

Bitten Sie um Weiterleitung an:

MINISTERPRÄSIDENT
S. E. Nuri Kamil al-Maliki, Prime Minister
Convention Centre (Qasr al-Ma'aridh)
Baghdad, IRAK
(korrekte Anrede: Your Excellency/Exzellenz)

STAATSPRÄSIDENT
S.E. Jalal Talabani
Convention Centre (Qasr al-Ma'aridh)
Baghdad
IRAK
(korrekte Anrede: Your Excellency/Exzellenz)

KOPIEN AN
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE
His Excellency Mohammad Shayaa al-Sudani
Minister of Human Rights
Convention Centre (Qasr al-Ma'aridh)
Baghdad
IRAK
(korrekte Anrede: Your Excellency/Exzellenz)


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. November 2011 keine Appelle mehr zu verschicken. Weitere Informationen zu UA-193/2011 (MDE 14/034/2011), 21. Juni 2011)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling on the Iraqi authorities not to proceed with the executions of Ibrahim Najm 'Abboud, Firas Hassan Fleih al-Juburi, Fadhel Ibrahim al-Juburi, Haydar Mut'eb 'Abdel-Qader, Hikmat Fadhel Ibrahim, Sayyid Hamadi Ahmed, Sofian Jassem Mohammad and the other eight people sentenced.

- Expressing concern that the 15 people may not have received a fair trial according to international standards for fair trial.

- Urging the authorities to declare an immediate moratorium on executions.

- Calling for the commutation of all death sentences of people on death row.

- Insisting that, while recognizing that governments have an obligation to bring to justice those responsible for serious crimes, the death penalty violates the right to life and is the ultimate form of cruel, inhuman and degrading punishment, and should not be applied even for crimes of the greatest magnitude.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-193/2011-1, AI-Index: MDE 14/044/2011, Datum: 2. November 2011 - gs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Heerstr. 178, 53111 Bonn
Telefon:+ 49 228 98373-0, Fax: +49 228 630036
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2011