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AKTION/971: Urgent Action - USA, Montana - Gnadengesuch


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-073/2012, AI-Index: AMR 51/019/2012, Datum: 5. März 2012 - we

USA (Montana)
Gnadengesuch


Herr RONALD SMITH, 54 Jahre

Der Kanadier Ronald Smith ist wegen eines Doppelmordes, der im Jahre 1982 begangen wurde, zum Tode verurteilt worden. Er befindet sich seitdem im Todestrakt im US-Bundesstaat Montana. Nachdem bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, will Ronald Smith nun seine Begnadigung erwirken. Sein Begnadigungsverfahren wurde für den 2. Mai anberaumt. Das schriftliche Gnadengesuch muss bis zum 11. April beim Begnadigungsausschuss eingehen.

Harvey Madman Jr. und Thomas Running Rabbit Jr. wurden am 4. August 1982 im Nord-Westen von Montana erschossen. Kurz zuvor hatten sie Ronald Smith, Rodney Munro und Andre Fontaine, die Tags zuvor aus Kanada nach Montana gekommen waren, als Anhalter mitgenommen. Die drei Männer stahlen das Auto und wurden später in anderen US-Bundesstaaten festgenommen. Ronald Smith und Rodney Munro wurden wegen Mordes unter Anklage gestellt und hätten auf der Grundlage dieser Anklage zum Tode verurteilt werden können. Die Anklagevertretung bot Rodney Munro an, gegen ein Geständnis eine mildere Strafe zu erhalten. Er akzeptierte das Angebot und bekannte sich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig und wurde dann zu einer Haftstrafe von 60 Jahren verurteilt. Rodney Munro wurde im Jahre 1998 aus der Haft entlassen.

Der zuständige Staatsanwalt bot auch Ronald Smith eine solche Vereinbarung im Gegenzug für sein Schuldeingeständnis an - sollte er sich schuldig bekennen, würde er nicht mit dem Tode bestraft, sondern erhielte eine lebenslange Haftstrafe und könnte eventuell bereits nach etwa 17 Jahren wieder entlassen werden. Ronald Smith lehnte dies jedoch ab und bekannte sich des Mordes schuldig. Er lehnte es darüber hinaus ab, strafmindernde Umstände geltend zu machen und bat um die Todesstrafe, zu der er dann auch im März 1983 verurteilt wurde. Innerhalb weniger Wochen änderte Ronald Smith jedoch seine Meinung und gab an, seine Bitte um die Todesstrafe wäre auf eine starke Depression zurückzuführen gewesen und dass er nun doch leben wolle. Nachdem sein Todesurteil 1984 bestätigt worden war, wurde es 1990 wieder aufgehoben. 1992 wurde Ronald Smith dann jedoch erneut zum Tode verurteilt. Nachdem auch dieses zweite Todesurteil wieder aufgehoben worden war, verurteilte man Ronald Smith 1995 ein drittes Mal zum Tode. Dieses dritte Todesurteil und der Schuldspruch aus dem Jahre 1983 wurden trotz eingelegter Rechtsmittel aufrecht erhalten. 2010 entschied das zuständige Berufungsgericht (Ninth Circuit Court of Appeals), dass der Rechtsbeistand von Ronald Smith "die grundlegenden Fakten des Verbrechens nicht untersucht, sich nicht genau über die psychische Verfassung von Ronald Smith zur Zeit der Straftat informiert und keine Verteidigungsstrategien mit Ronald Smith durchgesprochen habe, bevor dieser sich schuldig bekannt hat". Trotzdem entschied das Gericht, dass Ronald Smith nicht beweisen konnte, dass die Fehler seines Rechtsbeistandes einen Nachteil für ihn bedeutet haben. Einer der drei Bundesrichter widersprach dieser Entscheidung und sagte: "Man kann die Tatsache kaum ignorieren, dass wir nicht hier sein würden, wäre Ronald Smith nicht seinen vermeintlichen suizidalen Gedanken erlegen und hätte stattdessen das Angebot der Anklagevertretung angenommen". Außerdem erklärte er, dass Ronald Smith bei einer wirksamen Vertretung durch seinen Rechtsbeistand mit "hinreichender Wahrscheinlichkeit" eine andere Entscheidung getroffen hätte.

Ronald Smith war zur Zeit der Straftat 24 Jahre alt. Heute ist er 54. Das Berufungsgericht merkte in seiner Entscheidung aus dem Jahre 2010 an, dass "Ronald Smith sein Leben allem Anschein nach vollständig geändert hat". Er habe enge Beziehungen zu seinen Verwandten aufgebaut und sich die in der Haft angebotenen Bildungsmöglichkeiten zu Nutze gemacht. Zudem zeige Ronald Smith "tiefe Reue für seine bedauerlichen Taten". Trotzdem erklärte das Gericht, dass diese Tatsachen bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt würden, sondern "die Exekutive in ihrer Weisheit bereichern" und beim Begnadigungsverfahren in Betracht gezogen werden könnten.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Amnesty International lehnt die Todesstrafe unabhängig von der Art der Straftat, dem Täter und der Hinrichtungsmethode grundsätzlich ab. Etwa 140 Länder wenden die Todesstrafe heute nicht mehr an. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahre 1977 wurden dort 1.283 Todesurteile vollstreckt. In Montana wurden seit 1977 drei Menschen hingerichtet. Zuletzt wurde dort im August 2006 ein Todesurteil vollstreckt. 2012 sind in den USA bereits sechs Menschen hingerichtet worden - in den Bundesstaaten Arizona, Florida, Mississippi, Oklahoma und Texas.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

- Ich bin mir der Schwere des Verbrechens bewusst, das Ronald Smith zur Last gelegt wird, und möchte in keiner Weise das dadurch verursachte Leid verharmlosen.

- Die schwerwiegenden Fehler, die der Rechtsbeistand von Ronald Smith bei der Verteidigung seines Mandanten gemacht hat, bereiten mir dennoch große Sorge.

- Ich bitte Sie eindringlich, zu berücksichtigen, dass Ronald Smith seit seiner Straftat vor drei Jahrzehnten tiefe Reue gezeigt und entscheidende Veränderungen in seiner Lebensführung vollzogen hat.

- Ich fordere Sie auf, Gouverneur Schweitzer zu empfehlen, dem Gnadengesuch von Ronald Smith stattzugeben.


APPELLE AN

VORSITZENDER DES GNADENAUSSCHUSSES
Michael E. McKee
Montana Board of Pardons and Parole
1002 Hollenbeck Road, Deer Lodge, MT 59722
USA
(korrekte Anrede: Dear Chairman McKee / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 1) 406 846 3512
E-Mail: http://bopp.mt.gov/about/feedback.mcpx


KOPIEN AN

GOUVERNEUR DES US-BUNDESSTAATES MONTANA
Brian Schweitzer
Office of the Governor, Montana State Capitol Bldg., PO Box
200801,Helena, MT 59620-0801 USA
Fax: (00 1) 406 444-5529

BOTSCHAFT VON KANADA
S.E. Herrn Peter Michael Boehm
Leipziger Platz 17
10117 Berlin
Fax: 030-2031 2590
E-Mail: brlin@international.gc.ca


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 11. April 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Explaining that you are not seeking to downplay the seriousness of the crime or the suffering caused.

- Expressing concern at the abject failures of Ronald Smith's trial lawyer to assist his client.

- Noting the evidence of Ronald Smith's remorse and reform since the crime three decades ago.

- Urging the Board to recommend that Governor Schweitzer grant clemency to Ronald Smith.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-073/2012, AI-Index: AMR 51/019/2012, Datum: 5. März 2012 - we
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Heerstr. 178, 53111 Bonn
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2012