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MELDUNG/145: Bundestag debattiert restriktive Vorschläge der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz


Amnesty International - 3. März 2015

Bundestag debattiert restriktive Vorschläge der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz

Künftig mehr Asylsuchende in Haft?


03. März 2015 - Die Bundesregierung hat mit ihrem "Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" zahlreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz vorgeschlagen.

Amnesty International begrüßt, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Ausland (Resettlement) endlich auf eine eigene gesetzliche Grundlage gestellt wird. Leider werden Resettlement-Flüchtlinge jedoch ohne sachlichen Grund nicht mit anderen hier anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt und erhalten zum Beispiel keinen Flüchtlingsausweis. Auch die Bleiberechtsregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Menschen aus der Kettenduldung in einen sicheren Aufenthalt zu bringen. Wenn aber kaum jemand hiervon in den Genuss kommen kann, weil ihm neuerdings ein Aufenthaltsverbot erteilt werden kann, falls er nicht rechtzeitig seiner Ausreisefrist nachgekommen ist, droht diese Regelung leerzulaufen.

Die vorgeschlagenen Änderungen zur Inhaftierung von Schutzsuchenden, die über einen anderen EU-Mitgliedstaat eingereist sind und für deren Asylanträge Deutschland teils nicht zuständig ist, sind allerdings ausufernd und verstoßen gegen Europarecht.

Natürlich muss sich jemand auf der Flucht heutzutage an einen Schleuser wenden und ihm viel Geld dafür bezahlen, um nach Europa zu gelangen. Die Bundesregierung meint, dass schon in diesen Fällen erhebliche Fluchtgefahr anzunehmen ist und ein potentiell Schutzbedürftiger deshalb inhaftiert werden dürfte.

Aus Sicht von Amnesty sagt die teure Bezahlung eines Schleusers vor allem etwas über die europäische Abschottungspolitik an den EU-Außengrenzen und die fehlenden legalen Zugangswege für Schutzsuchende nach Europa aus, als über die Bereitschaft des Einzelnen unterzutauchen.

Diese Verschärfungen sowie die Möglichkeit der Ausländerbehörden in viel zu vielen Fällen mehrjährige Aufenthaltsverbote und Wiedereinreisesperren nach Deutschland zu verhängen sind dringend zu streichen.


Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme von Amnesty zum Gesetzentwurf
http://www.amnesty.de/files/AI_Stellungnahme_GE_AufenthR_Bleiberecht_u.a._Maerz_2015.pdf

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Quelle:
ai-Mitteilung vom 3. März 2015
http://www.amnesty.de/2015/3/3/kuenftig-mehr-asylsuchende-haft?destination=startseite
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2015

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