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MELDUNG/193: Offener Brief - Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren Herkunftsstaaten"


Amnesty International - Mitteilung vom 13. Juni 2016

Offener Brief anlässlich der Abstimmung im Bundesrat am 17. Juni
Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren Herkunftsstaaten"

Amnesty International (AI) und PRO ASYL wenden sich in einem offenen Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer


13. Juni 2016

Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,

Sie entscheiden am 17. Juni im Bundesrat, ob Deutschland in Zukunft schwere in Kauf nimmt. Es liegt an Ihnen zu verhindern, diese drei Länder als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen und so das Grundrecht, Asyl zu suchen, weiter auszuhöhlen.

Das Bundesverfassungsgericht gibt klare Kriterien für eine solche Einstufung vor. Die Kernfragen, die Sie jetzt beantworten sollten, lauten: Werden die Menschenrechte in den drei Maghreb-Staaten eingehalten? Gibt es staatliche Verfolgung bestimmter Personengruppen? Amnesty International und PRO ASYL haben im Gesetzgebungsverfahren mehrfach auf die kritische Menschenrechtslage in den drei Ländern aufmerksam gemacht: Anwendung von Folter, Unterdrückung der politischen Opposition und Verfolgung von Homo- und Bisexuellen sowie transgeschlechtlichen Personen.

Nein, die Menschenrechte werden in den Maghreb-Staaten nicht eingehalten. Und ja, die dortigen Regierungen verfolgen bestimmte Personengruppen. In Tunesien wurden beispielsweise im Dezember 2015 sechs Männer aufgrund ihrer Homosexualität zu drei Jahren Haft und fünf Jahren anschließender Verbannung aus ihrer Heimatstadt verurteilt. Um ihre Homosexualität zu "beweisen", wurden sie zu einer Analuntersuchung gezwungen. Das ist eine unmenschliche Behandlung und kommt Folter gleich. Erst nach internationalen Protesten wurde ihre Haftstrafe im Frühjahr 2016 auf einen Monat reduziert und die Verbannung aufgehoben. Auch im Alltag sind Schwule und Lesben ungeschützt. Eine lesbische Frau wurde 2015 viermal von Männern überfallen, verprügelt und mit einem Messer am Hals verletzt. Als sie bei der Polizei Anzeige erstattete, wurde sie gewarnt, dass sie aufgrund ihrer Homosexualität verhaftet werden könnte.

Algerien, Marokko und Tunesien sind also keine "sicheren Herkunftsstaaten". Trotzdem wurde das entsprechende Gesetz im Bundestag verabschiedet und steht nun im Bundesrat zur Abstimmung. Damit haben die Bundesregierung und das Parlament sich über die klaren Kriterien des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt. Ihnen als Ländervertreterinnen und Ländervertretern kommt im Bundesrat daher die wichtige Aufgabe eines rechtsstaatlichen Korrektivs zu. Wie viele Menschenrechtsverletzungen darf sich ein Land sonst leisten, um in Deutschland nicht als "sicher" zu gelten? Wenn die Maghreb-Staaten als solche eingestuft werden, wird die rechtsstaatliche rote Linie überschritten. Weitere Staaten werden folgen. Selbst die Türkei soll trotz der bekannten und offenkundigen Menschenrechtsverletzungen nach den Vorstellungen der EU-Kommission ein "sicherer Herkunftsstaat" sein.

Für Asylsuchende aus "sicheren Herkunftsstaaten" hat eine solche Bestimmung zudem gravierende Folgen. Ihnen drohen schnellere Abschiebungen, Arbeitsverbote und zugleich die faktische Einschränkung ihres Rechts Asyl zu suchen, indem sie in der Praxis kein unvoreingenommenes und mit allen Rechten ausgestattetes Asylverfahren erhalten. Eine Verabschiedung des Gesetzes wäre auch ein verheerendes außenpolitisches Signal. Deutschland darf nicht aus innenpolitischem Kalkül schwere Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern klein reden und ignorieren. Damit schwächt die Bundesrepublik die Menschen vor Ort, die sich für Menschenrechte einsetzen und legitimiert gravierende Verstöße gegen internationale Menschenrechtsstandards.

Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, Ihre Entscheidung wird zeigen, ob Menschenrechte und Verfassungsrecht in Deutschland bei der Asylpolitik noch eine Rolle spielen.

Amnesty International und PRO ASYL appellieren deshalb gemeinsam an Sie als Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, den Gesetzentwurf im Bundesrat zu stoppen!

Mit freundlichen Grüßen

Selmin Çalιşkan
Generalsekretärin von Amnesty International

Günter Burkhardt
Geschäftsführer von PRO ASYL

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Quelle:
Mitteilung vom 13. Juni 2016
https://www.amnesty.de/2016/6/13/abstimmung-im-bundesrat-sind-algerien-marokko-und-tunesien-sichere-herkunftsstaaten?destination=node%2F2817
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2016

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