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MELDUNG/356: Amnesty-Jahresversammlung 2023 - Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist zentral für den Schutz der Menschenrechte


Amnesty International - Pressemitteilung vom 29. Mai 2023

Amnesty-Jahresversammlung:
Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist zentral für den Schutz der Menschenrechte


Die jährliche Mitgliederversammlung von Amnesty International am Pfingstwochenende in Hamburg beschäftigte sich mit internationalen Krisen und menschenrechtlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Teilnehmer*innen erinnerten bei einer Protestaktion an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 75 Jahren durch die Vereinten Nationen und forderten die Wahrung des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Die 58. Jahresversammlung von Amnesty International in Deutschland weist 75 Jahre nach ihrer Unterzeichnung auf die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hin und fordert die Bundesregierung auf, sie zur Richtschnur ihrer Politik zu machen.

Wassily Nemitz, Vorstandssprecher von Amnesty International in Deutschland, sagt: "Die Welt steht vor großen menschenrechtlichen Herausforderungen - sei es der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Ukraine, eine Rekordzahl fliehender Menschen, die Folgen der Covid-19-Pandemie, die Klimakrise, die weltweit die Lebensgrundlage der Menschen bedroht, oder die zunehmende Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger*innen. Die Bundesregierung ist vor diesem Hintergrund gefordert, die Menschenrechte zur Grundlage der Außen- und Sicherheits- und Wirtschaftspolitik zu machen und damit auch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen."

Amnesty International sieht aktuell besonders das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit für die Weiterentwicklung und den Schutz der Menschenrechte als zentral an. Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagt: "Die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist an vielen Orten der Welt auf unterschiedliche Art und Weise gefährdet - sei es im Iran, in Russland, Peru oder in der Türkei. Auch in Deutschland fordern die Themen Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und die Möglichkeit sich zivilgesellschaftlich zu engagieren und gegen Extremismus aufzustehen, unsere Aufmerksamkeit. Mit den neuen Versammlungsgesetzen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern drohen unverhältnismäßige Einschränkungen. Auch die aktuelle Debatte um den Protest von Klima-Aktivist*innen zeigt, wie wichtig es ist, differenziert hinzuschauen, wenn Recht instrumentalisiert werden soll gegen rechtmäßige Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit."

Die Jahresversammlung fasste vor dem Hintergrund einer zunehmenden Kriminalisierung von Klimaprotestierenden den Beschluss, die Arbeit zu Klimaprotest und dem Umgang mit Demonstrierenden durch die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu intensivieren.

Zur Beschäftigung mit den Themen Recht auf Protest und Meinungsfreiheit gehörte auch der Blick auf die Entwicklungen im Iran. Nassim Papayianni, Iran-Researcherin bei Amnesty International, berichtete in ihrem Vortrag über die massive Repression der Protestbewegung nach dem Tod von Jina Mahsa Amini am 16. September 2022.

Papayianni sagte: "Die Behörden setzten und setzen massiv rechtswidrige Gewalt zur Unterdrückung der Proteste im Iran ein. Amnesty International hat die Namen von Hunderten Demonstrant*innen und weiteren Personen dokumentiert, die getötet wurden oder schwere Verletzungen erlitten haben. Die Behörden setzen auch die Todesstrafe als Repressionsmittel ein. In den letzten sechs Monaten wurden mindestens sieben Menschen im Zusammenhang mit den Protesten hingerichtet. Dutzende weitere sind von der Todesstrafe und Hinrichtung bedroht. Da es im Iran keine Aussicht auf wirksame, unparteiische Ermittlungen gibt, fordert Amnesty International alle Staaten auf, die universelle Gerichtsbarkeit über iranische Beamt*innen auszuüben, die im Verdacht stehen, für Verbrechen nach internationalem Recht verantwortlich zu sein."

Das Recht auf Protest war auch Thema bei der öffentlichen Aktion im Rahmen der Jahresversammlung am Jungfernstieg in der Hansestadt. Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit), 3 (Recht auf Leben und Freiheit), 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit) und 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) wurden von und mit dem Chor "Hamburg Voices" gesungen. Etwa 200 Teilnehmende erinnerten damit auch öffentlichkeitswirksam an die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948.

Weitere Themen in Diskussionen und Beschlüssen der Jahresversammlung waren unter anderem Flüchtlingsschutz und Protest gegen die Verfolgung der Autorin und Aktivistin Tsitsi Dangarembga sowie der Aktivistin Julie Barnes wegen "Anstiftung zur Gewalt".

Bei der Jahresversammlung wurde zudem ein neuer ehrenamtlicher Vorstand bestimmt. Diesen bilden: Wassily Nemitz (Vorstandssprecher), Stephan Heffner (stellvertretender Vorstandssprecher), Andreas Schwantner (Vorstandsmitglied für Finanzen), Lisa Nöth (Vorstandsmitglied für Länder- und Themenarbeit), Wiebke Buth (Vorstandsmitglied für Menschenrechtsbildung und Training), Wolfgang Grenz (Vorstandsmitglied für Flüchtlingsschutz) und Florian Oswald (Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit).

Die deutsche Sektion von Amnesty International hielt vom 26. bis zum 29. Mai 2023 ihre 58. Jahresversammlung in Hamburg ab und feierte dabei auch den 62. Jahrestag der Gründung von Amnesty International am 28. Mai. An der hybriden Versammlung nahmen rund 500 Mitglieder und Delegierte sowie internationale Gäste teil.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Mai 2023
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030 / 420248-0, Fax: 030 / 420248-488
E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 30. Mai 2023

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