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NAHOST/193: Südost-Türkei droht Rückfalll in düstere Zeiten der 1990er Jahre


Amnesty International - 8. Juli 2016

Südost-Türkei droht Rückfalll in düstere Zeiten der 1990er Jahre


08. Juli 2016 - Die Operationen der Sicherheitskräfte in der Südost-Türkei in den letzten Monaten werden außerhalb der gesetzlichen Grenzen und dem Schutz des Rechts durchgeführt. Dies zeigt sich an der zunehmenden Anzahl der Belege für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen.

Während der 1990er Jahre, auf dem Höhepunkt des Konflikts zwischen den türkischen Behörden und der bewaffneten Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), dokumentierte Amnesty International systematische Folter, weitverbreitetes Verschwindenlassen und nahezu vollständige Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen, die von Angehörigen der Sicherheitskräfte verübt wurden. Die türkische Regierung darf einen Rückfall auf diesen Tiefpunkt der Menschenrechtssituation des Landes nicht zulassen.

Gesetzesänderungen stärken Militärgerichte

Die jüngsten Gesetzesänderungen machen eine Rückkehr dieser düsteren Zeiten wahrscheinlicher. Vom türkischen Parlament am 23. Juni verabschiedete Regelungen vermindern die Überwachung von Sicherheitsoperationen durch die Justiz und errichten Barrieren für wirksame Ermittlungen gegen Militärangehörige, die ohnehin durch eine tief verwurzelte Kultur der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen geschützt sind. Die Änderungen erfordern zukünftig die Genehmigung des Ministerpräsidenten für Ermittlungen gegen den Stabschef und führende Offiziere, bei niedrigeren Offiziersrängen die Genehmigung des Innen- oder Verteidigungsministers. Die Strafverfolgung findet vor Militärgerichten statt. Militärbefehlshaber können künftig ohne Einbeziehung der Justiz Durchsuchungsbefehle ausstellen. Beamte, denen Menschenrechtsverstöße vorgeworfen werden, sollten vor Zivilgerichte gestellt werden, ohne dass eine Erlaubnis der Regierung erforderlich ist. Militärgerichte in der Türkei haben sich als wirkungslos bei der Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen erwiesen. Die Gesetzesänderungen senden das zutiefst beunruhigende Signal an die an Sicherheitsoperationen beteiligten Beamten, dass Übergriffe toleriert werden.

Die letzten Gesetzesänderungen sind im Licht der Menschenrechtsverletzungen bei Anti-Terror-Operationen besonders besorgniserregend. Das Beispiel der Festnahme von 42 Personen in Nusaybin, einige Tage nach Beendigung von Sicherheitsoperationen und Zusammenstößen zwischen der PKK zugehörigen Personen und Sicherheitskräften, ist bezeichnend für die Missachtung von Menschenrechtsstandards durch türkische Behörden in Gebieten, in denen eine Ausgangssperre verhängt wurde. Eine durchgängige 24-stündige Ausgangssperre war in Nusaybin seit dem 13. März in Kraft. Am 26. Mai wurden 42 Personen - 26 Männer, 11 Frauen und 10 Kinder (fünf Mädchen und fünf Jungen) - von Sicherheitskräften festgenommen. Alle berichteten, dass sie während der Haft misshandelt und ihnen Kapuzen übergezogen wurden. Rechtsanwälte, die einige der Verhafteten vertreten, berichteten Amnesty International, dass diese Verletzungen aufwiesen, wie sie durch Schläge zugefügt werden. Ein 16jähriger hatte berichtet, dass sein Finger gebrochen wurde, als er sich weigerte, eine Aussage zu unterschreiben, die er nicht lesen durfte. Eines seiner Auge war durch Schläge von Polizeibeamten während der Haft verletzt worden. Sein Rechtsanwalt sagte Amnesty International, dass nach Angaben eines Arztes, der ihn untersucht hatte, eine Operation erforderlich sei, um eine Erblindung zu verhindern. Es gibt keine Anzeichen, dass Staatsanwälte Untersuchungen wegen der Misshandlungsvorwürfe eingeleitet hätten. Diejenigen, die in Untersuchungshaft blieben, erhielten nicht die notwendige medizinische Versorgung.

Am 27. Mai verschwand Hursit Külter, örtlicher Vorsitzender der kurdischen Partei der Demokratischen Regionen (DBP) in Sirnak. Über die Stadt ist seit dem 14. März durchgängig eine 24-stündige Ausgangssperre verhängt. Auf Grund von Textnachrichten, die er an seinen Vater schickte, und beunruhigenden Tweets von Unbekannten, die von einem Account gesendet wurden, der Einzelheiten über Sicherheitsoperationen verbreitet und von Spezialeinheiten der Polizei betrieben werden soll, wurde er von Angehörigen der Sicherheitskräfte festgenommen. Seit diesem Tag ist nichts mehr über den Aufenthaltsort von Hursit Külter bekannt. Die Behörden bestreiten, ihn in Gewahrsam zu haben. Nach Angaben von Rechtsanwälten, die zu dem Fall arbeiten, haben die türkischen Behörden die Umstände des Verschwindens nicht untersucht und auch nicht diejenigen identifiziert, die die Tweets über seine Festnahme gesendet hatten. Mitglieder der Sicherheitskräfte, die zur fraglichen Zeit im Dienst waren, wurden nicht verhört. Am 23. Juni, fast einen Monat nach dem Verschwinden von Hursit Külter, gab der Innenminister bekannt, dass ein Beamter aus dem Ministerium beauftragt worden sein, den Vorfall zu untersuchen. Amnesty International ist bestürzt über das offensichtliche Versagen der Behörden, eine unverzügliche, gründliche und unabhängige Untersuchung des mutmaßlichen Verschwindenlassens in die Wege zu leiten.

Internationale Organisationen dürfen Sperrzonen nicht betreten

Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Anti-Terror-Operationen geschehen nahezu vollständig ohne die Kontrolle durch auswärtige Beobachter. Die türkischen Behörden verweigern internationalen Organisationen den Zugang und haben geradezu eine Sperrzone in den Gegenden mit Ausgangssperren geschaffen. Dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte wurde kein Zutritt gewährt und es wurde verhindert, dass internationalen Nichtregierungsorganisationen in Gegenden gelangten, in denen die Ausgangssperre aufgehoben worden war und aus denen schwere Menschenrechtsverletzungen berichtet wurden. Ein Sprecher des türkischen Außenministeriums leugnete, dass dem Hohen Kommissar der Zugang verweigert worden war, und erklärte, "internationale Organisationen aus dem Menschenrechtsbereich können Südost-Anatolien leicht besuchen". Entgegen diesen Angaben hielten Polizeibeamte ein Untersuchungsteam von Physicians for Human Rights am 4. Mai davon ab, die Stadt Cizre zu betreten mit der Behauptung, sie benötigten dafür die Genehmigung des Gouverneurs und eine Polizeieskorte. Am 15. Juni hinderte die Polizei mit ähnlichen vorgeschobenen Begründungen eine Delegation von Amnesty International am Betreten der Stadt.

Amnesty International ist der Auffassung, dass durchgängige 24-stündige Ausgangssperren und die damit einhergehenden Beschränkungen unverhältnismäßige Einschränkungen der Rechte der Bewohner und eine kollektive Bestrafung darstellen. Die Organisation hat ihre Besorgnis über den Einsatz schwerer Waffen ausgedrückt, die niemals in bevölkten städtischen Gebiete eingesetzt werden sollten, und über die Anwendung von Gewalt seitens der Sicherheitskräfte, die unverhältnismäßig und rechtswidrig ausgeübt wurde und das Leben von unbewaffneten Bewohnern gefährdete. Amnesty International hat keine Belege dafür gefunden, dass gründliche Untersuchungen der Tötungen während der Ausgangssperren seit September 2015 stattgefunden hätten.

Ausgangssperren widersprechen Europäischer Menschenrechtskonvention

Die Venedig-Kommission des Europarats hat im Juni festgestellt, dass die Verhängungen von Ausgangssperren nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, die sich aus der türkischen Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben. Sie hat empfohlen, keinen Ausnahmezustand auf Grundlage des Gesetzes über die vorläufige Verwaltung zu verhängen, sicherzustellen, dass Notstandsmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht und internationalen Standards stehen und empfohlen, den rechtlichen Rahmen für solche Verordnungen zu überprüfen.

Amnesty International fordert die türkischen Behörden auf, ihre Vorgehensweise bei Sicherheitsoperationen dringend zu überprüfen und Gesetz und Praxis in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards zu bringen. Ein Rückfall in die weitverbreiteten systematischen Menschenrechtsverletzungen durch den türkischen Staat während der 1990er Jahre, die niemals gründlich aufgeklärt wurden, wäre ein Desaster für diese und zukünftige Generationen in der Türkei. Die internationale Gemeinschaft, vor allem die Verbündeten der Türkei, darf diesem Rückfall in düstere Zeiten nicht schweigend zusehen.

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Quelle:
Mitteilung vom 8. Juli 2016
https://www.amnesty.de/2016/7/8/suedost-tuerkei-droht-rueckfalll-duestere-zeiten-der-1990er-jahre?destination=node%2F2817
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2016

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