Pressemitteilung von Amnesty International & Deutscher Anwaltverein (DAV) - 24. Juni 2009
Zum Internationalen Tag des Folteropfers: Keine Foltergeständnisse im Nordkaukasus
BERLIN, 24.06.2009 - In den russischen Republiken des Nordkaukasus werden Gefangene unter der Folter zu Geständnissen gezwungen, die dann vor Gericht als Beweise verwertet werden und zu langjährigen Haftstrafen führen. Dies berichtete der tschetschenische Strafverteidiger Magamed Abubakarow heute in Berlin auf einer vom Deutschen Anwaltverein (DAV) und Amnesty International veranstalteten Pressekonferenz. Die Pressekonferenz fand zwei Tage vor dem Internationalen Tag des Folteropfers statt (26. Juni). DAV und Amnesty forderten die russische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass Anwälte wie Abubakarow frei, unabhängig und gefahrlos arbeiten können und erfolterte Geständnisse nicht in Strafprozessen verwertet werden.
Abubakarow vertritt zur Zeit den früheren Guantánamo-Häftling Rasul Kudajew. Kudajew steht mit weiteren 57 Angeklagten im Zusammenhang mit einem Rebellenüberfall auf staatliche Einrichtungen in Naltschik, der Hauptstadt der russischen Teilrepublik Kabardino-Balkarien im Oktober 2005 vor Gericht. "Alle Angeklagten sind in den ersten Tagen fürchterlicher Folter ausgesetzt gewesen. Sie sollten ihre Beteiligung an dem Überfall gestehen, obwohl viele von ihnen gar nicht beteiligt waren", sagte Abubakarow. Auch Kudajew hat ein solches erfoltertes "Geständnis" abgegeben. Viele Angeklagten standen auf Listen, die die Behörden in den Jahren zuvor von "religiösen Extremisten" angelegt hatten. "Im Nordkaukasus, aber auch in den anderen Teilen Russlands reagieren Gerichte nicht auf Klagen über Folter und erzwungene Geständnisse, vor allem, wenn die Betroffenen als 'Terrorverdächtige' gelten", sagte Abubakarow.
"Auch 61 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden Menschen gefoltert und ihrer menschlichen Würde beraubt. Rechtsanwälte, die sich für Folteropfer einsetzen, laufen Gefahr, selbst zum Opfer zu werden", sagte Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV. "Durch Folter erpresste Aussagen dürfen nicht verwertet werden. Das gilt weltweit", sagte Brügmann weiter. Das Recht auf ein faires Verfahren ist Menschenrecht. Folter oder nur ihre Androhung ist nie gerechtfertigt", unterstrich Brügmann.
Russland müsse Rechtsstaatlichkeit garantieren, betonte der Amnesty-Russlandexperte Peter Franck: "Präsident Dmitrij Medwedjew hat schon mehrfach bekräftigt, dass er eine unabhängige Justiz und rechtsstaatliche Verhältnisse in der Russischen Föderation fördern wolle. Wir fordern, dass die russischen Behörden allen Foltervorwürfen zügig und wirksam nachgehen. Das wäre auch ein Beleg dafür, dass es sich bei Medwedjews Ankündigungen nicht nur um leere Worte gehandelt hat."
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Quelle:
ai-Pressemitteilung vom 24. Juni 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2009