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AFRIKA/469: Sudan lässt zum Tode verurteilte Christin frei


Presseerklärung vom 23. Juni 2014

Sudan lässt zum Tode verurteilte Christin frei

Erleichterung über glückliches Endes eines Familiendramas - Aber große Sorge um Sudans Christen



Mit Erleichterung hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf die Freilassung der im Sudan zum Tode verurteilte Christin Meriam Yahia Ibrahim reagiert. "Wir freuen uns mit Meriam und ihrem Ehemann Daniel über diese glückliche Wendung in dem Familiendrama", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Montag in Göttingen. "Wir sind aber auch in großer Sorge um Sudans Christen. Denn dieses Unrechtsurteil sollte Sudans Christen einschüchtern und hat seine Wirkung bei der tief verunsicherten Minderheit nicht verfehlt." Der Rechtsanwalt der jungen Ärztin bestätigte heute Nachmittag, dass seine Mandantin auf Anordnung des Berufungsgerichts aus der Haft entlassen wurde.

Für Sudans Christen und besonders für die Konvertiten hat Meriams Fall nur gezeigt, wie hilflos sie der Willkür eines Regimes ausgesetzt sind, dass gnadenlos auf eine gezielte Islamisierung setzt. "Meriam wird nur aus politischem Kalkül freigelassen, um Sudans Ruf in der Welt nicht noch mehr zu ruinieren. Religionsfreiheit bleibt für Sudans Regierung hingegen ein Fremdwort", erklärte Delius

Die sudanesische Regierung setzt systematisch auf eine Islamisierung des mehrheitlich muslimischen Landes. So überfiel der sudanesische Geheimdienst NISS am 2. März 2013 die "Kirche des Neuen Lebens" in Omdurman. Am 25. Juni 2013 drang er in die Räume der Evangelischen Presbyterianischen Kirche ein, am 5. Oktober 2013 beschlagnahmte er die Evangelische Kirche Bahri in Khartum, am 17. Februar 2014 zerstörte man mit Bulldozern eine Kirche in Omdurman. Genehmigungen zum Neubau von Gotteshäusern sind kaum zu bekommen. Die Reisefreiheit von ausländischen Kirchenvertretern wird eingeschränkt und in sudanesischen Schulbüchern werden Andersgläubige diffamiert.

Auch gemäßigte Musliminnen und Muslime leiden unter der Islamisierung des Landes. Jedes Jahr werden hunderte Musliminnen und Christinnen ausgepeitscht, weil sie gegen strenge Bekleidungsvorschriften verstoßen haben sollen. Vor allem junge Musliminnen werden massiv in ihrer Bewegungsfreiheit und in anderen Grundrechten durch die Islamisierung eingeschränkt. So droht unverheirateten Frauen eine Anklage wegen vermeintlicher "Prostitution", wenn sie auf der Straße Kontakt mit Männern haben.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 23. Juni 2014
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2014