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AFRIKA/528: Mauretanien - Sklaverei-Gegner und Menschenrechtspreisträger muss im Gefängnis bleiben


Presseerklärung vom 21. August 2015

Mauretanien: Träger des Weimarer Menschenrechtspreises wird nicht freigelassen

Berufungsgericht bestätigt zweijährige Haftstrafe für Sklaverei-Gegner


Mit Enttäuschung hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf die Entscheidung eines Berufungsgerichts in Mauretanien reagiert, dass der Träger des Weimarer Menschenrechtspreises und Anti-Sklaverei-Aktivist Biram Dah Abeid sein Stellvertreter Brahim Bilal Ramdhane eine zweijährige Haftstrafe absitzen müssen. "Für entschiedene Gegner der Sklaverei gibt es keine Gerechtigkeit in Mauretanien. Von einem fairen Gerichtsverfahren konnte bei dem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht die Rede sein", kritisierte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. Die Angeklagten hatten an dem Berufungsverfahren aus Protest nicht teilgenommen, weil der Prozess von den Justizbehörden in die Provinzstadt Aleg verlegt worden war, um öffentliche Proteste zu unterbinden.

Die beiden prominenten Menschenrechtler waren am 15. Januar 2015 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie angeblich an einer Demonstration gegen Sklaverei mitgewirkt hätten und einer offiziell nicht registrierten Organisation angehörten. Obwohl Biram Dah Abeid wegen seines Engagements gegen Sklaverei in der "Initiative zur Wiederbelebung der Abschaffung" IRA im Jahr 2013 mit dem Menschenrechtspreis der Vereinten Nationen ausgezeichnet wurde, verweigern die mauretanischen Behörden der Menschenrechtsorganisation beharrlich die offizielle Anerkennung. Schon 2011 wurde Biram Dah Abeid mit dem Weimarer Menschenrechtspreis geehrt.

Sicherheitskräfte hatten vor der Berufungsverhandlung am Donnerstag das Justizgebäude weiträumig umstellt und abgeschirmt. Journalisten, Vertreter anderer Menschenrechtsorganisationen und rund 200 Unterstützern der IRA wurde der Zutritt verweigert. Im Vorfeld hatte es bereits massive Proteste der Rechtsanwälte der Verurteilten gegeben. Sie hatten den Justizbehörden vorgeworfen, mit der willkürlichen Verlegung des Prozesses in die abgelegene Provinz öffentliche Proteste und die Teilnahme von Angehörigen und Freunden der Beschuldigten an dem Verfahren verhindern zu wollen.

Die anhaltende Diskussion um das Fortbestehen der Sklaverei schadet dem internationalen Ansehen Mauretaniens. Um Entschlossenheit im Kampf gegen Sklaverei zu demonstrieren, erklärte die Regierung in einem neuen Gesetz im August 2015 die Sklaverei zum "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". "Doch so lange die Gesetze zur Bestrafung von Sklavenhaltern nicht angewandt und Kritiker mundtot gemacht werden, ist Mauretaniens Engagement gegen Sklaverei nicht glaubwürdig." Das sehen auch 980.000 Menschen so, die sich innerhalb weniger Tage in einem Avaaz-Appell für die Freilassung der Inhaftierten und für ein Ende der Sklaverei engagiert haben.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 21. August 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2015

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