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AFRIKA/752: EU-Sanktionen gegen den Sudan gefordert


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 16. Juni 2019

EU-Außenminister beraten über Lage im Sudan (17.6.)

Verantwortliche für Massaker dürfen nicht straflos bleiben


Göttingen, den 16. Juni 2019 - Nach dem gewaltsamen Tod von 130 Menschen bei der blutigen NIederschlagung von Protesten im Sudan hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen den in dem Land herrschenden Militärrat verlangt. Der Vorsitzende des Militärrates Abdel Fattah Abdelrahman Burhan und sein Stellvertreter Mohamed Hamdan "Hemeti" Dagolo müssten mit Finanz- und Reise-Sanktionen belegt werden, denn Massaker an friedlichen Demonstranten dürften nicht ungesühnt bleiben, forderte die Menschenrechtsorganisation. Nach tagelangen Dementis hatte die Militärführung vor zwei Tagen die Verantwortung der Sicherheitskräfte für die blutige Niederschlagung der Protestbewegung eingeräumt. Am morgigen Montag wird sich der in Luxemburg tagende Rat der EU-Außenminister mit der Lage im Sudan beschäftigen.

Nachdrücklich widersprach die GfbV der Darstellung des Militärrates, das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte sei auf das Fehlverhalten einzelner untergeordneter Soldaten zurückzuführen. Denn Überlebende berichteten übereinstimmend, Milizionäre der wegen ihrer Brutalität gefürchteten "Rapid Support Forces (RSF)" seien gegen die Demonstranten vorgegangen. Alles deute darauf hin, dass die RSF-MIlizionäre wie oftmals in den letzten Jahren gezielt von ihrem Warlord Hemeti gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. Eine unabhängige internationale Untersuchung müsse die Hintergründe des Blutbades vom 3. Juni 2019 in Khartum aufklären. Da es im Sudan keine von den Militärs unabhängige Justiz oder Verwaltung gebe, sei eine Untersuchung nur durch sudanesische Regierungskreise nicht glaubwürdig. Der MIlitärrat lehnt bislang eine unabhängige internationale Untersuchung der Vorkommnisse durch die Vereinten Nationen ab.

Auch forderte die Menschenrechtsorganisation eine Wiederherstellung der Internetfreiheit. Seit dem 3. Juni 2019 ist der Zugang zum Internet im Sudan weitgehend blockiert. "Wenn sich der Militärrat ernsthaft um eine Wiederaufnahme des Dialogs mit der Protestbewegung bemühen will, muß er die Internetfreiheit wiederherstellen", verlangte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Sonntag in Göttingen. Denn auch in der im Westen des Landes gelegenen Region Darfur sei es nach dem Massaker in der Hauptstadt Khartum zu Übergriffen von RSF-Milizionären auf Zivilisten gekommen, die dringend aufgeklärt werden müssten. Ohne freien Zugang zum Internet könnten diese Gewaltakte jedoch nicht untersucht werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Juni 2019
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2019

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