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ASIEN/675: Myanmar - Frauen werden vielfältig diskriminiert


Presseerklärung vom 6. Juli 2016

Burma/Myanmar: UN beraten über Lage von Frauen (7.7.):
Frauen in Burma werden vielfältig diskriminiert - Sexualisierte Gewalt darf nicht länger straflos bleiben!


Anlässlich der Beratungen des UN-Komitees zum Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen (CEDAW) über die Lage der Frauen in Burma (Myanmar) am kommenden Donnerstag in Genf fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine stärkere Beteiligung von Frauen am Friedensprozess in den dortigen Minderheiten-Gebieten und ein Ende ihrer vielfältigen Diskriminierung im Alltag. Darüber hinaus verlangte die Menschenrechtsorganisation, dass Soldaten für Vergewaltigungen endlich bestraft und die in den vergangenen 30 Jahren von der Armee begangenen Verbrechen an Frauen und Mädchen aufgearbeitet werden. Die Regierung Burmas wird dem CEDAW einen offiziellen Bericht zum Stand ihrer Bemühungen für eine Verbesserung der Lage der Frauen vorlegen. Zahlreiche Menschenrechts- und Frauenorganisationen aus dem In- und Ausland werden ihn kritisch kommentieren. Zuletzt stand die Situation der Frauen in Burma im Jahr 2008 auf der CEDAW-Agenda.

"Selbst wenn mit Aung San Suu Kyi nun eine Frau die bedeutendste Politikerin Burmas ist, werden Frauen in dem südostasiatischen Land kaum in gesellschaftlich wichtige Entscheidungen einbezogen und ihre Rechte nur wenig beachtet", berichtete der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. So spielen Frauen bei den Verhandlungen über ein Ende der seit mehr als 60 Jahren andauernden Kämpfe in den Minderheiten-Gebieten kaum eine Rolle. Bei der von der Regierung im Januar 2016 organisierten Friedenskonferenz für die Gebiete ethnischer Minderheiten waren nur sieben Prozent aller Delegierten Frauen. In Friedenskommissionen, die zwischen 2011 und 2015 tagten, waren unter den rund 50 Mitgliedern sogar nur zwei oder drei Frauen.

Trotz eines Waffenstillstands vergewaltigen Soldaten Frauen in den Minderheiten-Gebieten. Die Täter bleiben regelmäßig straflos. Ungesühnt blieb bisher auch der jahrelange Einsatz von Vergewaltigung als Kriegswaffe im Kampf der Armee gegen die Freiheitsbewegungen der Minderheiten. Deren Frauen haben es besonders schwer, Zugang zu Justiz und Gerechtigkeit zu bekommen. Sprachprobleme erschweren jede Suche nach Gerechtigkeit. Darüber hinaus wird Vorwürfen von Frauen nur wenig Gehör geschenkt, weil es den sozialen Frieden stören könnte.

Frauen in Minderheiten-Gebieten leiden auch unter ungenügendem Zugang zu Gesundheit, Bildung, Arbeit sowie unter dem sich stetig verstärkenden Landraub. "Auch die Verabschiedung der vier umstrittenen Gesetze zum Schutz von "Rasse und Religion" im Jahr 2015 hat Frauen weiter entrechtet", kritisierte Delius. So wird Buddhistinnen de facto verboten, Andersgläubige zu heiraten oder den Glauben zu wechseln. Besonders schlimm ist die Lage von Rohingya-Frauen, da sich Angehörige dieser ausgegrenzten muslimischen Minderheit nicht frei im Land bewegen oder frei einen Ehepartner auswählen können. Selbst die Zeugung eines Kindes müssen sie zuvor genehmigen lassen.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 6. Juli 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2016

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