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ASIEN/773: 48 Tote bei Terroranschlag gegen schiitische Hazara-Minderheit in Afghanistan


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 15. August 2018

Hazara brauchen wirksameren Schutz

Abschiebungen von Hazara nach Afghanistan werden immer fragwürdiger


Göttingen, den 15. August 2018 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat einen besseren Schutz der schiitischen Hazara-Minderheit vor Gewalt in Afghanistan gefordert, nachdem heute erneut mindestens 48 Angehörige der Minderheit bei einem Terroranschlag in Kabul getötet wurden. "Angesichts der eskalierenden Gewalt gegen die schiitische Hazara-Minderheit werden Abschiebungen aus Deutschland von Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppe immer fragwürdiger. Denn Afghanistans Behörden sind offensichtlich nicht bereit oder willig, diese Minderheit wirksam vor der Gewalt radikaler sunnitischer Gruppen zu schützen", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen.

Mindestens 48 Menschen wurden getötet und 67 Personen verletzt, als sich heute ein Selbstmordattentäter in der Privatschule Mawoud in dem im Westen der afghanischen Hauptstadt gelegenen Stadtviertel Dasht-e-Barchi in die Luft sprengte. In dem Saal in dem überwiegend schiitischen Stadtviertel hielten sich mehr als 100 Studenten auf, die einen Vorbereitungslehrgang für die Aufnahme in die Universität besuchten. Immer wieder verüben sunnitische Extremisten des Islamischen Staates Anschläge auf Schiiten, denen sie Ketzerei vorwerfen. Die sunnitischen Extremisten werfen den Schiiten vor, vom rechten Glauben abgefallen zu sein. Mit dem Terror will der IS Spannungen zwischen Sunniten und Schiiten schüren.

Im Jahr 2017 waren mindestens 315 Hazara der Gewalt sunnitischer Extremisten in Afghanistan zum Opfer gefallen. Bei einem Anschlag auf Wartende vor einem schiitischen Schrein sind am 21. März 2018 in einem Wohnviertel der Hazara in Kabul mindestens 29 Menschen getötet und 52 Personen verletzt worden.

"Der besonderen Bedrohung der schiitischen Minderheit muss Rechnung getragen werden. Wir bedauern es sehr, dass die Bedrohung der Hazara in dem neuen Lagebericht der Bundesregierung zur Situation in Afghanistan kaum Erwähnung findet", erklärte Delius. Denn natürlich muss ihre katastrophale Sicherheitslage auch einen Einfluss auf die Bewertung der Asylbegehren von Hazara in Deutschland haben.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. August 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2018

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