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ASIEN/815: Einstweilige Verfügung gegen Myanmar


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 23. Januar 2020

Einstweilige Verfügung gegen Myanmar

Der Internationale Gerichtshof muss handeln


Am heutigen Donnerstag verkündet der Internationale Gerichtshof (ICJ) in Den Haag seine Entscheidung über eine einstweilige Verfügung gegen Myanmar. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) erwartet, dass der südostasiatische Staat dazu aufgefordert wird, den Genozid gegen die Rohingya zu beenden. "Die 600.000 Rohingya, die noch in Myanmar ausharren, brauchen dringend Schutz und verbindliche Rechte", erklärt Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. "Die 750.000, die vor den Gewaltverbrechen der myanmarischen Armee nach Bangladesch geflüchtet sind, brauchen eine realistische Aussicht auf Rückkehr und Sicherheitsgarantien in ihrer Heimat."

Den Antrag auf einstweilige Verfügung hatte das westafrikanische Gambia im November 2019 eingebracht. Die faktische Regierungschefin Myanmars, Aung San Suu Kyi, hatte im Dezember alle Vorwürfe abgestritten. Ihre Regierung hatte eine sogenannte Unabhängige Ermittlungskommission eingesetzt, die keine gezielten Vergehen erkennen wollte. "Von den Ergebnissen dieser Alibi-Kommission wird sich der ICJ hoffentlich nicht beeindrucken lassen", so Causevic. "Völkermord und weitere Verbrechen an den Rohingya sind zweifelsfrei belegt."

Dr. Ambia Perveen, Vizepräsidentin des European Rohingya Council und GfbV-Ehrenmitglied, ist derzeit in Den Haag, um der Urteilsverkündung beizuwohnen. "Regierung und Militär müssen aufgefordert werden, den Genozid, die systematischen Diskriminierung und die Ausgrenzung zu beenden", hofft sie. "Die Angehörigen unserer drangsalierten Minderheit müssen endlich Bürger- und Menschenrechte bekommen. Der Citizenship Act von 1982 muss geändert werden, damit allen Menschen in Myanmar die Staatsbürgerschaft zusteht - unabhängig von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion oder anderen Kriterien für Diskriminierung." Dieser Grundsatz müsse auch in der Praxis umgesetzt werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. Januar 2020
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2020

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