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MELDUNG/014: Neuer UN-Menschenrechtsrat - 64 Prozent der Kandidaten verletzen Menschenrechte


Presseerklärung vom 11. Mai 2010

UN-Vollversammlung wählt 14 neue Mitglieder in Menschenrechtsrat (13.5)

Neuer UN-Menschenrechtsrat: 64 Prozent der Kandidaten verletzen Menschenrechte


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat vor einer Aushöhlung des weltweiten Menschenrechtsschutzes gewarnt. Es sei ein Trauerspiel, dass 64 Prozent der Staaten, die sich am kommenden Donnerstag um einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat bewerben, Menschenrechte systematisch missachten, erklärte die GfbV am Dienstag in Göttingen. Wenn Verfolgerstaaten selbst im bedeutendsten UN-Menschenrechtsgremium das Sagen hätten, sei es um die Glaubwürdigkeit des Menschenrechts-Engagements der Vereinten Nationen schlecht bestellt.

Die UN-Vollversammlung in New York stimmt am kommenden Donnerstag (13. Mai 2010) über die Neubesetzung von 14 Sitzen in dem 47 Staaten umfassenden Rat ab. Auf diese Anzahl der Neubewerber haben sich die regionalen Gruppen innerhalb der Vereinten Nationen gemäß eines Zahlenschlüssels verständigt. Zu ihnen zählt auf dem afrikanischen Kontinent Libyen, dessen Regime Schwarzafrikaner vertreiben lässt und der indigenen Bevölkerung der Berber, die zehn Prozent der Einwohner stellen, grundlegende Rechte vorenthält. Auch Mauretanien soll einen Sitz in dem Gremium bekommen, obwohl es Kritiker der dort noch immer bestehenden Sklaverei einschüchtern und verfolgen lässt. Angola herrscht mit eiserner Hand in der ehemaligen portugiesischen Kolonie Cabinda, und Ugandas Polizeibehörden schrecken nicht vor Massakern an Rindernomaden zurück, denen Viehdiebstahl und illegaler Waffenbesitz vorgeworfen wird.

Die Bewerberstaaten aus Asien gelten ebenfalls nicht als Garanten der Menschenrechte. So setzt Thailand im Bürgerkrieg im muslimisch geprägten Süden des Landes auf Gewalt und gewährt Sicherheitskräften, die Menschenrechte verletzen, Straflosigkeit. Malaysia lässt seit Jahrzehnten systematisch den Lebensraum indigener Völker zerstören. Ureinwohner, die sich für ihre Rechte einsetzen, werden willkürlich inhaftiert. Das Emirat Qatar am Persischen Golf verweigert nicht nur die Gründung politischer Parteien, sondern blockierte UN-Sanktionen gegen den Sudan, vereitelte die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern in Sri Lanka und sprach sich gegen UN-Menschenrechtsbeobachter für den Kongo aus.

Auch der mittelamerikanische Staat Guatemala missachtet schwerste Menschenrechtsverletzungen an Ureinwohnerinnen und ist nicht bereit, Massenmorde an Maya-Indianern lückenlos aufzuarbeiten. Im südamerikanischen Land Ecuador werden die Rechte indigener Völker verletzt. Zwar lässt sich die dortige Regierung international für die Erhaltung des Regenwaldes feiern, doch Ureinwohner berichten über immer neue Projekte zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen in ihren Siedlungsgebieten, die ihr Überleben gefährden.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 11. Mai 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2010