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MELDUNG/159: Menschenrechtler widersprechen Schröder - Russland hat das Völkerrecht gebrochen


Presseerklärung vom 31. August 2017

Ex-Bundeskanzler bekräftigt sein Engagement bei Rosneft

Menschenrechtler widersprechen Schröder: Russland wird nicht "dämonisiert", sondern hat das Völkerrecht gebrochen


Als "irreführend" hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den Vorwurf von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder bezeichnet, Russland werde im Streit um sein mögliches Engagement bei dem Rosneft-Konzern dämonisiert. "Doch wenn sich ein Staat nicht an die zuvor einvernehmlich vereinbarten völkerrechtlichen Spielregeln hält, dann muss dies Konsequenzen haben, wenn der Weltfrieden nicht gefährdet werden soll", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen. "Das sollte ein ehemaliger Bundeskanzler besser als jeder andere wissen. Die Regeln des Völkerrechts haben gewährleistet, dass in Mitteleuropa seit 70 Jahren Frieden herrscht. Mit seiner völkerrechtswidrigen Besetzung der Krim hat Russland diese Regeln grob und vorsätzlich verletzt. Wer das nicht mit Sanktionen ahndet, lädt zu weiteren Völkerrechtsverletzungen ein." Schröder ist ein erklärter Gegner der EU-Sanktionen und fordert öffentlich ihre Aufhebung.

Die Annektion der Krim durch Russland im Jahr 2014 ist offensichtlich völkerrechtswidrig, weil mit der Besetzung die territoriale Integrität der Ukraine verletzt wurde. "Wenn wir uns daran gewöhnen, dass mächtige Staaten sich willkürlich Gebiete kleinerer Nachbarländer aneignen, gerät die internationale Staatsordnung aus den Fugen. Denn Verlässlichkeit und Vertrauen sind die Grundpfeiler eines guten Verhältnisses zwischen Nachbarländern", betonte Delius.

Russland hat mit der Annektion nicht nur das Völkerrecht gebrochen, sondern in den vergangenen drei Jahren auf der Krim auch massiv die Menschenrechte der einheimischen Krimtataren verletzt und gegen internationale Menschenrechtskonventionen verstoßen. So wurde das Selbstvertretungsorgan der Krimtataren, der Medschlis, im April 2016 verboten. Krimtatarische Menschenrechtler werden nach Angaben der GfbV systematisch von den russischen Behörden an ihrer Arbeit gehindert, eingeschüchtert, willkürlich verhaftet und mundtot gemacht. Führende krimtatarische Menschenrechtler werden kriminalisiert. Wer sich als Krimtatare politisch betätigt und Menschenrechte für Krimtataren einfordert, riskiert lange Haftstrafen.

Systematisch wird die Gesellschaft auf der Krim "russifiziert", so dass seit Beginn der Besetzung rund 60.000 Menschen von Halbinsel geflohen sind. Von den 2,5 Millionen Bewohnern der Krim sind heute nur noch rund 280.000 Menschen einheimische Krimtataren.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 31. August 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2017

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