Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER

NAHOST/205: Israel - Nach Richterspruch Hoffnung für Flüchtlinge aus Afrika


Presseerklärung vom 17. September 2013

Israels Oberstes Gericht erklärt Internierung von Flüchtlingen für verfassungswidrig: Hoffnung für Flüchtlinge aus Afrika

Israel muss rechtsstaatliche Mindeststandards garantieren



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Entscheidung des Obersten Gerichts Israels, das die langfristige Internierung von Flüchtlingen am Montag für verfassungswidrig erklärt hat, da so die Würde und Freiheit des Menschen verletzt werde. "Das höchstrichterliche Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die ausländerfeindliche Politik der israelischen Regierung", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. "Den in Israel Schutz suchenden politischen Verfolgten aus Eritrea gibt es neue Hoffnung." Zurzeit werden rund 2.000 Flüchtlinge aufgrund des nun für verfassungswidrig erklärten Gesetzes in Internierungslagern festgehalten. Ihnen droht die willkürliche Abschiebung. Israelische Menschenrechtsorganisationen hatten Abschiebungen ohne Einzelfallprüfung bereits als rechtswidrig kritisiert. Israel müsse politisch Verfolgten Schutz gewähren und dürfe sie auch nicht in Drittstaaten abschieben. Das Oberste Gericht hat jetzt verfügt, alle Asylgesuche müssten innerhalb von 90 Tagen individuell geprüft werden.

Im Januar 2012 hatte das israelische Parlament ein Gesetz aus dem Jahr 1954 novelliert und es so ermöglicht ,dass illegale Einwanderer bis zu drei Jahre ohne Gerichtsverfahren in Internierungslagern festgehalten werden können. So sollte der Zustrom von Flüchtlingen gestoppt werden. Mehr als 60.000 illegale Einwanderer und Flüchtlinge aus Afrika, insbesondere aus Eritrea, Äthiopien, dem Südsudan und Sudan, werden in Israel vermutet. Zu ihrer Abschreckung ließ Israel auch einen mehrere Meter hohen Grenzzaun auf dem Sinai errichten und die Überwachung der Grenze verstärken. Überwanden im Januar 2012 noch fast 2.300 Flüchtlinge diese Grenze, so waren es im Dezember 2012 nach Angaben der israelischen Regierung nur noch wenig Dutzend Menschen.

Viele der Flüchtlinge sind traumatisiert, weil sie auf dem Sinai Opfer von Menschenhändlern wurden. Noch bevor sie die Grenze erreichten, wurden sie gefoltert und ihre Angehörigen zur Zahlung von Lösegeld gezwungen, um ihre Freilassung zu erreichen. Viele Flüchtlinge flohen vor massiver politischer und religiöser Verfolgung in Eritrea. Israel hatte geplant, mehrere tausend Flüchtlinge nach den jüdischen Feiertagen im Oktober nach Uganda abzuschieben. Berichte, dass Uganda als Gegenleistung für die Aufnahme der Flüchtlinge mit Waffen beliefert werde, wurden dementiert.

*

Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 17. September 2013
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2013