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NAHOST/306: Kriegsverbrechen der Türkei in Afrin


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 17. März 2018

Deutschland und NATO-Staaten sollen Verletzungen des humanitären Völkerrechts verurteilen

Verantwortliche für Kriegsverbrechen müssen bestraft werden


Göttingen, den 17. März 2018 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat der Türkei die systematische Verletzung des humanitären Völkerrechts und Kriegsverbrechen bei ihrem Vormarsch auf die Stadt Afrin im Norden Syriens vorgeworfen. "Deutschland und die NATO-Staaten müssen ein sofortiges Ende der Kriegsverbrechen ihres NATO-Partners Türkei verlangen und eine Bestrafung der Verantwortlichen für die Verbrechen fordern. Es kann nicht angehen, dass die NATO die Aushöhlung des humanitären Völkerrechts fördert, das ausdrücklich den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten vorsieht", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Samstag in Göttingen.

Türkische Truppen haben gestern Abend das einzig funktionierende Krankenhaus in Afrin mehrfach mit Granaten beschossen. Bei dem Angriff starben nach Angaben von Augenzeugen mindestens 18 Zivilisten und 50 Menschen wurden verletzt. Auch wird der einzige Fluchtweg der Zivilbevölkerung aus der von türkischen Truppen belagerten Stadt immer wieder beschossen oder bombardiert. Entlang dieses Fluchtweges nach Nord-Aleppo liegen in den Straßengräben bereits die Leichname zahlreicher durch Beschuss getöteter Zivilisten.

"Beide Angriffe sind massive Verletzungen des Vierten Genfer Abkommens, das den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten regelt und Krankenhäuser unter einen besonderen Schutz stellt", erklärte Delius. "Deutschland hat eine besondere Verantwortung, Kriegsverbrechen der Türkei in Syrisch-Kurdistan in aller Schärfe zu verurteilen und weitere Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu unterbinden, da bei dem türkischen Angriff auf Afrin auch in Deutschland hergestellte Panzer entscheidend eingesetzt werden."

"Wer Menschen in der belagerten Stadt Afrin mit dem Bombardement des Krankenhauses versucht aus der Stadt zu vertreiben und diese fliehenden Zivilisten dann auf dem einzigen Fluchtweg bombardiert, begeht Verbrechen gegen die Menschlichkeit", erklärte der aus Afrin stammende GfbV-Nahostreferent Kamal Sido. Engste Familienangehörige von ihm harren noch immer in der belagerten Stadt aus.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. März 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2018

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