Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER


NAHOST/344: Bahai'i im Jemen droht Hinrichtung - Menschenrechtler fordern Freiheit für Hamed bin Haydara


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 30. April 2019

Bahai'i im Jemen droht Hinrichtung: Menschenrechtler fordern Freiheit für Hamed bin Haydara


Die Gesellschaft für bedrohte Völker warnt vor der Hinrichtung von Hamed bin Haydara im Jemen. Ein Berufungsgericht der Huthi entscheidet heute über das Todesurteil gegen den Bahai'i, das aus religiösen Gründen ausgesprochen wurde. Weiteren 25 Mitgliedern dieser religiösen Minderheit droht im Jemen derzeit das gleiche Schicksal.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor der Hinrichtung eines führenden Bahai'i im Jemen. Ein Berufungsgericht der Huthi wird heute darüber entscheiden, ob das im Januar 2018 verhängte Todesurteil gegen Hamed bin Haydara aufrechterhalten wird. Der Angehörige der im Jemen verfolgten religiösen Minderheit war wegen Apostasie und angeblicher Spionage verurteilt worden. "Hamed bin Haydara wird nur aus religiösen Gründen verfolgt", erklärt Kamal Sido, GfbV-Referent für ethnische, religiöse und nationale Minderheiten. "Die Unterdrückung der Bahai'i schürt die Gewalt im Jemen und wird eine Versöhnung langfristig erschweren."

Das Urteil gilt als richtungsweisend für das Schicksal von weiteren 25 Bahai'i im Jemen, gegen die die Behörden vergleichbare Strafverfahren eingeleitet haben. Ihnen wird vorgeworfen, einer "teuflischen Sekte" anzugehören, die dem Islam feindlich gegenüberstehe und die Sicherheit des Landes gefährde.

Huthi im Jemen verfolgen die Bahai'i in ihrem Herrschaftsbereich systematisch - ähnlich wie der Iran, der wichtigste Bündnispartner der Huthis. Willkürliche Verhaftungen, entwürdigende Verhöre und Folter bestimmen den Lebensalltag dieser religiösen Minderheit. Auch Hamed bin Haydara erlebte diese Verfolgung, nachdem er am 3. Dezember 2013 an seinem Arbeitsplatz festgenommen wurde. Im Kofferraum eines Autos wurde er mit verbundenen Augen und in Handschellen an einen unbekannten Ort gebracht, wo er mehrere Monate festgehalten, gefoltert und verhört wurde. Erst ein Jahr später, kurz vor seinem Gerichtsverfahren, wurde er in ein reguläres Gefängnis gebracht. Das Todesurteil eines Sondergerichtes vom 2. Januar 2018 beruht ausschließlich auf religiösen Gründen.

Die Glaubensgemeinschaft der Bahai'i hat weltweit rund sieben Millionen Angehörige, davon einige tausend im Jemen. Ihre monotheistische Religion wurde im 19. Jahrhundert von Baha'ullah gegründet. Bahai'i leben vor allen in Indien, Afrika, Nord- und Südamerika und dem Iran. Obwohl sie von sich aus ein gutes Verhältnis zu anderen Religionsgemeinschaften haben, sind sie im Iran und einigen weiteren islamisch geprägten Ländern Opfer von Diskriminierung und Verfolgung.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 30. April 2019
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang