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NAHOST/367: Appell an die türkische Regierung - politische Häftlinge freilassen


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 6. April 2020

Appell an die türkische Regierung: Politische Häftlinge freilassen!


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sowie andere Unterzeichner haben heute einen Appell an den Präsidenten der Republik Türkei Recep Tayyip Erdogan und die gesamte türkische Regierung sowie an alle Mitglieder der Großen Nationalversammlung gerichtet. Darin ersuchen die beiden Menschenrechtsorganisationen dringend, alle politischen Gefangenen und Untersuchungshäftlinge unverzüglich aus der Haft zu entlassen.

Durch die Covid-19-Pandemie, die auch in der Türkei immer mehr Menschen betrifft, seien Häftlinge besonders gefährdet. "Sie leben in den Gefängnissen äußerst beengt und oft unter unhygienischen Umständen, sodass es ihnen in der Regel unmöglich ist, den notwendigen Sicherheitsabstand und die Hygiene-Regeln einzuhalten", heißt es in dem Appell. Zudem sei ihr Zugang zu medizinischer Versorgung eingeschränkt. Sollte es in einer Haftanstalt zu einem Ausbruch der Krankheit kommen, wären unzählige Menschenleben in Gefahr.

Die Unterzeichnenden begrüßen, dass die türkische Regierung die Haftentlassung von bis zu 100.000 Gefangenen plant. Ein entsprechender Gesetzentwurf schließe aber die Freilassung von aufgrund der "Antiterror-Gesetze" Inhaftierten sowie von Untersuchungshäftlingen und Verurteilten mit anhängigen Rechtsmittelverfahren aus. Dazu zählen aber aus politischen Gründen Inhaftierte aus dem politischen, juristischen, journalistischen und menschenrechtlichen Bereich sowie kritische Intellektuelle. Auch sie müssten entlassen werden, denn in Freiheit ginge keinerlei Gefahr von ihnen aus.

Im Gegenteil: "Eine Amnestie zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein Zeichen der Versöhnung und Solidarität aller Volksgruppen in der Türkei angesichts einer monumentalen Herausforderung", erklären IGFM und GfbV. In Freiheit könnten diese Menschen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit in der Türkei leisten.

Zugleich würde eine solche Maßnahme das Justizsystem entlasten und dadurch den verbleibenden Häftlingen sowie dem Sicherheitspersonal Schutz bieten. Eine humanitäre Katastrophe könne so abgewendet werden. Aufseiten des türkischen Staates würden Ressourcen freigesetzt, die für die Gesundheit und Versorgung der türkischen Gesellschaft in den kommenden Monaten besonders dringend benötigt würden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. April 2020
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2020

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