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NORDAMERIKA/023: Klage von uigurischem Guantanamo-Häftling aus China stattgegeben


Presseerklärung vom 24. Juni 2008

"Später Sieg für Gerechtigkeit"

US-Gericht gibt Klage von uigurischem Guantanamo-Häftling aus China statt
Europa soll jetzt Zuflucht gewähren


Als "großen Erfolg für die Menschenrechte" und "späten Sieg der Gerechtigkeit" hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Dienstag das Urteil eines US-Berufungsgerichts bezeichnet, das die Einstufung eines im US-Gefangenenlager Guantanamo festgehaltenen Uiguren aus China als "feindlicher Kämpfer" am Montag für ungültig erklärt hat. Das Urteil mache deutlich, dass dieser Gefangene von den US-Militärbehörden willkürlich zum "Terroristen" erklärt worden sei. Nicht nur die US-Regierung, sondern auch Europa seien nun gefragt, dem uigurischen Kläger sowie 16 weiteren in dem Camp festgehaltenen Uiguren Zuflucht zu gewähren. Die GfbV hatte im Mai 2008 die Hintergründe der Verhaftung des uigurischen Klägers Houzaifa Parhat sowie die unmenschlichen Haftbedingungen aller 17 auf Kuba festgehaltenen Uiguren in einem 25-seitigen Menschenrechtsreport dokumentiert.

"Europa muss nun endlich handeln, nachdem es sechseinhalb Jahre tatenlos zugesehen hat, wie diese 17 politischen Flüchtlinge aus China zum Spielball internationaler Machtpolitik wurden und als unschuldige Opfer des weltweiten Kampfes gegen den Terror unter unmenschlichen Haftbedingungen langsam zugrunde gehen", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Europa könne nicht einerseits die Schließung des umstrittenen Gefangenenlagers fordern und andererseits keine Initiative ergreifen, unschuldigen Insassen des Camps die Freiheit zurückzugeben. Es sei beschämend für die Menschenrechtspolitik der EU, Norwegens und der Schweiz, dass diesen 17 Männern mit Rücksicht auf China bisher die Zuflucht verweigert wurde. In der Volksrepublik droht den Guantanamo-Uiguren die Todesstrafe. Jetzt sollten die europäischen Länder endlich ihrer Verantwortung gerecht werden, ihr Standvermögen unter Beweis stellen und diese Uiguren auch gegen den Widerstand Chinas aufnehmen, erklärte Delius.

Der am 11. Januar 1971 in der Stadt Gulja in Ostturkestan/Xinjiang in China geborene Houzaifa Parhat hatte in seiner Heimatstadt nach einem Massaker chinesischer Sicherheitskräfte im Februar 1997 viele willkürliche Verhaftungen und politisch motivierte Todesurteile erlebt, bevor er im Mai 2001 nach Pakistan floh. Aus Angst vor einer Abschiebung nach China floh er weiter nach Afghanistan und suchte dort in einem nur von Uiguren bewohnten Dorf Zuflucht.

Da die Siedlung in der Nähe von Osama Bin Ladens Basis Tora Bora lag, wurde das Dorf im Oktober 2001 von US-Militärs bombardiert. Auf der Flucht aus ihrem zerstörten Dorf fielen die Uiguren Kopfgeldjägern in die Hände, die sie für eine stattliche Belohnung den US-Militärs übergaben. Monatelang erklärten die US-Behörden, die aufgegriffenen Uiguren seien nicht des Terrorismus verdächtig, bis sie nachträglich willkürlich als "feindliche Kämpfer" eingestuft wurden, um ihre Haft in Guantanamo weiter zu rechtfertigen. Gegen diese Einstufung hatten Parhats Rechtsanwälte geklagt.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 24. Juni 2008
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-0, Fax: 0551/58028
E-Mail: info@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2008