Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → FAKTEN

BERICHT/923: Anwaltnotdienst - VG Stuttgart hebt Ausreiseverweigerung auf (Gipfelsoli)


Gipfelsoli Infogruppe Presseverteiler - 02.04.2009
Anwaltnotdienst / Freiburger Legal Teams

Anwaltnotdienst - VG Stuttgar hebt Ausreiseverweigerung auf


Gestern verweigerte die Bundespolizei mindestens 40 MitbürgerInnen die Ausreise nach Frankreich. Dies steht ersichtlich im Zusammenhang mit der bevorstehenden NATO-Tagung in Strasbourg, aber nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Es handelt sich um einen massiven Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit.Deshalb haben die Betroffenen, teils über den Anwaltsnotdienst, Widerspruch gegen die Ausreiseverweigerung eingelegt und um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht.

Soeben hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (11. Kammer) in (mindestens) 10 Fällen die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen das Ausreiseverbot wiederhergestellt.

Das bedeutet, dass die Ausreiseverbote hinfällig sind, die Betroffenen dürfen nach Frankreich ausreisen.

Der Bundespolizei ist mit den gerichtlichen Entscheidungen in aller Deutlichkeit vor Augen geführt worden, dass auch anlässlich des NATO-Gipfels Grundrechte nicht einfach durch polizeiliche Verfügung suspendiert werden können. Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei von der Nachhilfe in Sachen Grundrechte schnell profitiert und morgen und übermorgen ihre Sicherheitskonzepte den grundgesetzlichen Vorgaben anpasst.

Jens Janssen, Rechtsanwalt, für den AND


*


Freiburger Legal Teams vom 02.04.2009

Auch am 2. April setzten deutsche und französische Behörden die Behinderung friedlichen Protests gegen den NATO-Doppelgipfel in Straßburg und Baden-Baden durch zahlreiche Reiseverbote fort. Dem Legal Team in Freiburg wurden im Laufe des Tages insgesamt über 30 Ausreiseverbote durch die deutsche und fünf Einreiseverbote durch die französische Polizei bekannt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 2. April insgesamt zehn Ausreiseverbote außer Kraft gesetzt, nur ein Verbot wurde vom Gericht bestätigt. Deutsche und französische Anwälte gehen weiter gerichtlich gegen diese Grundrechtseingriffe vor.

Dutzende Demonstranten wurden an den Grenzübergängen nach Frankreich, vor allem in Kehl, bis zu fünf Stunden lang festgehalten, während ihre Personalien überprüft und sie mit teils absurden Vorhaltungen konfrontiert wurden. Auch einige Minderjährige wurden zu diesem Zweck stundenlang festgehalten und verhört. In diesem Zusammenhang wurden dem Legal Team Freiburg drei Festnahmen gemeldet.


*


Quelle:
Pressemitteilung über den Verteiler der Gipfelsoli Infogruppe
Anwaltnotdienst / Legal Teams Freiburg, 02.04.09
Über den Verteiler werden eigene Pressemitteilungen sowie solche
anderer Gruppen versandt. Für den Inhalt von Erklärungen, die nicht
von uns verantwortet werden, können wir nicht garantieren.
E-Mail: gipfelsoli-presse@lists.nadir.org
Internet: www.gipfelsoli.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2009