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STAATSRÄSON/003: Sächsische Polizei und Justiz bekämpfen den Protest gegen die Nazis (Grundrechtekomitee)


Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Pressemitteilung vom 25. Januar 2010

Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme, Zensur im Internet -
Sächsische Polizei und Justiz bekämpfen den Protest gegen die Nazis


Alljährlich rufen um den 13. Februar alte und neue Nazis aus ganz Europa zu einer Demonstration in Dresden auf. Anlass ist die Bombardierung der Stadt im Februar 1945 durch die Alliierten. In Dresden ruft zugleich ein breites gesellschaftliches Bündnis zum Protest gegen diese Nazi-Demo auf und nimmt damit das grundrechtlich garantierte Recht auf Versammlungs-und Meinungsfreiheit wahr. Staatsanwaltschaft und Polizei in Dresden gehen nun massiv gegen diesen demokratischen Protest, gegen die Bürger und Bürgerinnen vor, die sich dem antisemitischen, rassistischen und ausländerfeindlichem braunen Spuk entgegenstellen wollen. Am Dienstag, 19. Januar 2010, wurden in Dresden und Berlin Räume von Organisatoren einer Gegendemonstration durchsucht und Plakate und Aufrufe beschlagnahmt. Zum folgenden Wochenende drohte das Landeskriminalamt Sachsen, die Internet-Seiten des Bündnisses "Nazifrei! Dresden stellt sich quer" und "No pasarán - sie kommen nicht durch!" zu sperren. Der technische Provider wurde aufgefordert, die Inhalte zu entfernen, die die Staatsanwaltschaft Dresden als rechtswidrig einschätzt. So musste das Aktionsbündnis auf einen Provider im Ausland ausweichen: www.dresden-nazifrei.com. Die alte Homepage ist mit "Zensiert" gekennzeichnet.

Staatsanwaltschaft und Polizei leisten mit diesem Vorgehen einen Offenbarungseid. Sie machen nicht nur deutlich, dass sie von Demokratie nichts verstehen und die Grundrechte aller Bürger nicht zu wahren bemüht sind, sie unterstützen auf diese Weise zugleich zumindest indirekt die antidemokratischen und ausländerfeindlichen Nazis, die in Dresden demonstrieren werden. Sie verkennen, dass in einer Demokratie die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit für alle Bürger und Bürgerinnen gelten müssen. Auch Aufrufe zu Blockaden als Demonstrationsform sind von diesen Grundrechten geschützt.

Aber auch das sächsische Parlament hat mit seiner Verabschiedung eines neuen Versammlungsgesetzes am Mittwoch, 20. Januar 2010, einen Schritt zur Aushöhlung dieser Grundrechte getan. Das neue Versammlungsgesetz ermöglicht Versammlungsverbote an bestimmten Tagen und Orten. Konflikte löst man nicht, indem man Grundrechte abschafft.

So bleibt das Gebot der Stunde für alle demokratisch gesinnten Bürger und Bürgerinnen, das Bündnis "Dresden stellt sich quer!" zu unterstützen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Januar 2010
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Aquinostr. 7-11, 50670 Köln
Telefon: 0221/9726920
E-Mail: info@grundrechtekomitee.de
Internet: www.grundrechtekomitee.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2010