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MELDUNG/012: Rechte von BlumenarbeiterInnen respektieren und schützen


Gemeinsame Pressemeldung von IG BAU, Vamos e.V. und
FIAN - Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren
28. April 2010

Internationaler Tag der Arbeit

Rechte von BlumenarbeiterInnen respektieren und schützen


Frankfurt/Köln/Münster, 28. April 2010. Zum Internationalen Tag der Arbeit fordern die IG BAU, FIAN und Vamos e.V. Regierungen, BlumenproduzentInnen und -händler auf, die Rechte von BlumenarbeiterInnen zu respektieren und zu schützen. Vor allem die Rechte auf Organisationsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie auf Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden in der Blumenproduktion verletzt. Viele Regierungen in Entwicklungsländern setzen die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) nicht um. Die Konvention Nr. 110 über die Rechte von PlantagenarbeiterInnen, wurde nur von 10 Staaten ratifiziert. Die ArbeiterInnen sind dadurch nicht ausreichend vor ausbeuterischen Arbeitsbedingungen geschützt. Die IG BAU, FIAN und Vamos e.V. Münster fordern die Regierungen von Blumen produzierenden Ländern dazu auf, die Kernkonventionen der IAO umzusetzen.

Die fehlende Durchsetzung von Arbeitsrechten in der Blumenindustrie hat in Ländern Lateinamerikas und Afrikas ähnliche Folgen. "In Kolumbien beschäftigen Farmbesitzer in der Blumenindustrie ArbeiterInnen ohne rechtliche Grundlage als Arbeitergenossenschaften", erklärt Gertrud Falk. "Diese Genossenschaften sind keine demokratischen Wirtschaftsbetriebe, sondern ein Mechanismus, um Arbeitern ihren Status abzusprechen. Die Arbeiter und Arbeiterinnen verlieren damit das Recht, Löhne kollektiv zu verhandeln, zu streiken oder einer Gewerkschaft beizutreten", ergänzt Bärbel Feltrini von der FloristInnengewerkschaft IG BAU.

In Simbabwe gibt die niedergehende Blumenindustrie Einkommensverluste direkt an die ArbeiterInnen weiter. "Blumenarbeiterinnen und Nichtregierungsorganisationen berichten, dass Arbeitgeber vor allem den weiblichen Beschäftigten meist keine Schutzkleidung mehr zur Verfügung stellen," berichtet Gertrud Falk. "Die Regierung setzt bestehende Gesetze nicht durch."

Öffentliche Verwaltungen, BlumenhändlerInnen und VerbraucherInnen können zu fairen Arbeitsbedingungen in der Blumenindustrie beitragen, indem sie fair produzierte Blumen kaufen, die vom Flower Label Program (FLP) oder von Fairtrade zertifiziert sind. "Diese beiden Siegel garantieren durch ihre strengen Richtlinien, dass die Betriebe Arbeitsrechte respektieren," erklärt Steffi Neumann von Vamos.e.V. Münster. "Wir fordern öffentliche Einrichtungen dazu auf, Entscheidungen zur Beschaffung von ausschließlich fair produzierten Blumen zu treffen. Das hat eine Vorbildfunktion für HändlerInnen und VerbraucherInnen."


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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. April 2010
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2010