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MELDUNG/026: Zum Tag der Menschenrechte - "Menschenrechte schützen, Wirtschaftsmacht begrenzen"


GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG vom 07.12.2010
von MISEREOR und FIAN, der Internationalen Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember:
"Menschenrechte schützen, Wirtschaftsmacht begrenzen"


Aachen, Köln, 7.12.10. Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember weisen FIAN und MISEREOR darauf hin, dass wirtschaftliche Interessen von Unternehmen oftmals im Widerspruch zu der Verwirklichung von Menschenrechten stehen. Sie fordern die deutsche Regierung auf, die Außenwirtschaftsförderung nicht zu forcieren, ohne dabei gleichzeitig den Menschenrechtsschutz zu verstärken. Dazu gehört, dass Unternehmen, die nachweislich zu Menschenrechtsverletzungen beigetragen haben, zumindest für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr von Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung profitieren.

Guy Bertrand von der kamerunischen Umweltorganisation FOCARFE hat Anfang Dezember bei den Nationalen Kontaktstellen der OECD für multinationale Unternehmen in Belgien, Frankreich und Luxemburg Beschwerde gegen vier europäische Unternehmen eingereicht. Diese sind an der kamerunischen Firma SOCAPALM beteiligt, die auf ihren Ölpalmplantagen Arbeitsrechte missachtet und die Umwelt gravierend schädigt. "Unser Anliegen ist, dass erlittenes Unrecht wieder gut gemacht und weiterer Schaden von den Menschen abgewendet wird. Dazu suchen wir den Dialog mit den Unternehmen und Unterstützung in deren Heimatstaaten." Auf Aufmerksamkeit in Europa hofft auch Anastácio Peralta aus Brasilien. Dort kämpft das indigene Volk der Guarani-Kaiowá dafür, dass sie gegen den Widerstand der Agrospritindustrie ihr traditionelles Land zurück erhält. Peter Kayiira aus Uganda hat bereits Erfahrung mit der Wirkung internationaler Öffentlichkeit: "2001 wurden 400 Familien von ihrem Land vertrieben, damit die Neumann Kaffee Gruppe dort eine Plantage errichten konnte. Wir wollen unser Recht vor dem ugandischen Gericht erkämpfen. Ohne Öffentlichkeit in Deutschland und die Befassung durch deutsche Behörden wäre das Verfahren jedoch längst eingestellt."

Die Nationalen Kontaktstellen der OECD bieten eine Möglichkeit zum Dialog zwischen Unternehmen und den von ihren Aktivitäten Betroffenen, ihre menschenrechtliche Kontrollfunktion ist jedoch begrenzt. "Unternehmen, die bereits an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, werden diese Geschäftspraxis weiterführen, solange sie keine Konsequenzen zu erwarten haben. Deshalb fordern wir Sanktionen im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung.", so Johannes Brandstäter, Vorstandsvorsitzender von FIAN Deutschland. Die Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass europäische Unternehmen für ihre Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen im Ausland künftig rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. "Die Unabhängigkeit der Justiz in Entwicklungsländern ist oft eingeschränkt, insbesondere wenn es um wirtschaftliche Interessen geht. In solchen Fällen muss es möglich sein, dass Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen auch in deren Heimatland geahndet werden können.", sagte Armin Paasch vom Bischöflichen Hilfswerk MISEREOR.


http://ml.new.fian.de/attachments/101207_PM_Tag_der_Menschenrechte.pdf


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FIAN (FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk) ist eine internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung mit Mitgliedern in 60 Ländern.


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Quelle:
Pressemitteilung vom . Dezember 2010
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2010