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STANDPUNKT/184: 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Zivilcourage)


ZivilCourage - Nr. 6 / 2018
Magazin der DFG-VK

International
70 Jahr Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Ein Standard, hinter den es kein Zurück mehr geben kann

Von Werner Glenewinkel


Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations; UN) in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR; der vollständige Text auf Deutsch ist hier zu finden: www.menschenrechtserklaerung.de). 43 Gründerstaaten haben diese unterschrieben; es gab acht Enthaltungen und keine Gegenstimme. Ihr Inhalt betrifft die klassischen Menschenrechte, die die individuelle Freiheitssphäre gegen Eingriffe des Staates schützen sollen. Noch ist die AEMR kein rechtsverbindlicher Akt, schafft also keine durchsetzbaren Ansprüche. Aber dieses weltweite Grundgesetz hat große völker-moralische Bedeutung.

Nach den verheerenden Folgen des Zweiten Weltkriegs sehen die UN das Wesentliche darin, "die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird." (Präambel 3. Absatz). Deshalb entwirft diese Erklärung die Vision einer anderen Welt und nennt "das höchste Bestreben der Menschheit (...) die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird." (Präambel 2. Absatz). Ab jetzt verfügt die Welt über Standards, die den Rahmen für Auseinandersetzungen um die Umsetzung dieser Rechte bilden.

Angesichts der weltweiten massiven Missachtung jedweder Menschenrechte vor allem im Zweiten Weltkrieg beschloss die UN-Menschenrechts-Kommission bereits 1946, einen internationalen Menschenrechts-Kodex zu schaffen. Angesichts des sich verschärfenden Ost-West-Gegensatzes wurde leider auch klar, dass ein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag in der Welt keine Mehrheit finden würde. Die mit dieser Aufgabe betraute Fachkommission schlug deshalb eine rechtlich unverbindliche Erklärung vor.

Die Konstruktion der Erklärung ruht auf zwei Säulen: Einerseits sind es die individuellen Rechten und Pflichten jedes Menschen. Entsprechend Art. 1 sind alle Menschen frei und gleich an Würde geboren und mit Vernunft und Gewissen begabt. Jeder Mensch hat außerdem nach Art. 29 Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. Andererseits haben die Staaten die Verpflichtung, die Rahmenbedingungen für eine soziale und internationale Ordnung zu schaffen (Art. 28) und so zu gewährleisten, dass jeder Mensch in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gelangen kann (Art. 22).

Auf diesen beiden Säulen ruhen die in der Erklärung allen Menschen zugestandenen Rechte auf Freiheit, Gleichheit und sozialen Fortschritt. Gleichwohl war der Kommission klar, dass die Universalität der Menschenrechte - also der Anspruch, allen Menschen ungeachtet ihrer kulturellen, sozialen, historischen und politischen Herkunft - diese Rechte zuzugestehen, nicht unumstritten bleiben würde. Deshalb enthält Art. 30 der Erklärung eine vorsorgliche Auslegungsregel: Keine Bestimmung darf so ausgelegt werden, dass sie die gewährten Rechte und Pflichten zerstören würde.

Seitdem sind 70 Jahre vergangen. Heribert Prantl erinnerte dieser Tage an den 10. Dezember als einen ganz besonderen Tag und fragt: "Was wäre, wenn die AEMR heute zur Abstimmung stünde? Welche Staaten wären heute unsichere Kantonisten?"

Amnesty International gratuliert mit einer eigens dafür gestalteten Text-Ausgabe der AEMR (kostenlos erhältlich über www.amnesty.de).

Die AEMR verhalf den Menschenrechten zu einem Standard, hinter den es kein Zurück mehr geben konnte. Sie wurde zum Ausgangspunkt für weitere - in vielen Fällen völkerrechtlich verbindliche - Normsetzungen, die sogenannte zweite Generation von Menschenrechten.

Besonders bedeutsam sind der "Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" - kurz "Sozialpakt" - von 1966. Er ist seit 1976 in Kraft; mittlerweile sind ihm 162 Staaten beigetreten (nicht ratifiziert von den USA).

Sodann der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" - kurz Zivilpakt - ebenfalls von 1966, zur Zeit unterzeichnet von 168 Staaten (aber nicht ratifiziert u.a. von China). Beide Pakte sind ein großer Schritt auf dem Weg, das einzulösen, was der Art. 25 der AEMR bereits versprochen hatte: Nämlich ein Recht auf "Wohlfahrt", d.h. einen "Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden (...) gewährleistet." Dazu das "Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."

Zu den weiteren Konventionen gehören u.a. die Frauenrechts-Konvention von 1979, die Antifolter-Konvention von 1984, die Kinderrechts-Konvention von 1989 sowie die Behinderten-Konvention von 2006.

Zusätzlich zu den klassischen Freiheitsrechten des Zivil- und Sozialpaktes entwickelte sich das Recht auf eine saubere Umwelt (2010 wird das Recht auf Wasser von der UN zum Menschenrecht erklärt) und das Recht auf Entwicklung (1986, Inhalt und Bedeutung sind noch umstritten) - gewissermaßen die dritte Generation von Menschenrechten. Damit beginnt auch der Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung. Über die Notwendigkeit, diesen Weg konsequent fortzuführen, besteht weltweit zunehmend Einigkeit.

Darüber hinaus wird bereits eine vierte Generation von Menschenrechten diskutiert, nämlich "das Recht auf demokratische Governance und demokratische Inklusion."

Papier ist geduldig, und vielen Menschenrechten fehlt es (fast) immer an Durchsetzungskraft. Besonders offensichtlich wird das in folgenden Situationen:

• Im Krieg sind die Menschenrechte immer und ausschließlich Verlierer. Ein deutlicher Beleg dafür ist das - selbst in Friedenszeiten selten bedingungslos gewährte - Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV). Connection e.V. arbeitet international für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Kriegsgebieten und bricht in vielen Fällen ein politisch gewolltes Schweigen.

• Angesichts der bis heute noch nicht sicher beherrschbaren Atomtechnologie, der weltweit nicht geklärten Atommüllentsorgung und der Gefahren der militärischen Nutzung der Atomenergie (ungeachtet der Gefahren, die sich aus der angekündigten Kündigung des Vertrags über nukleare Mittelstreckensystem von 1988 (INF) durch die USA ergeben können) sind die Menschenrechte in Gefahr, besonders schwer verletzt zu werden.

• Schließlich stehen die Menschenrechte im Ringen mit den Interessen der neoliberalen Akteure im Kapitalismus zu oft auf verlorenem Posten. Das gilt besonders dann, wenn autoritäre Regime beteiligt sind.

Im Oktober 2018 boten die jeweiligen politischen Akteure im Fall Khashoggi ein anschauliches Beispiel für die vielfältigen und sich oftmals widersprechenden Interessenebenen zu der Frage:

Deutschland liefert seit Jahren Waffen an Saudi-Arabien. Der Krieg im Jemen und die Beteiligung Saudi-Arabiens an diesem Krieg waren kein Grund für einen Waffenstopp und selten eine Schlagzeile wert.

Gleichzeitig warnt das UN-Kinderhilfswerk Unicef vor einer bald unvermeidbaren Hungerkatastrophe im Jemen. 1,8 Millionen Kinder leiden Hunger; für 400.000 Kinder unter fünf Jahren ist der Hunger lebensbedrohlich; etwa die Hälfte der Bevölkerung - das sind ca. 14 Millionen Menschen - braucht dringende Hilfe, um nicht von der Hungersnot betroffen zu werden. Jetzt stoppt Deutschland die Waffenexporte nach Saudi-Arabien wegen der Ermordung des Journalisten Khashoggi.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als gelte ungeachtet aller Menschenrechts-Standards die Regel: Profit vor Menschenrechte. Was nützt der beste Standard, wenn er nicht wirksam durchgesetzt werden kann?

Auf den zweiten Blick wird deutlich, dass auch "weiche" Standards und Regeln nicht wirkungslos bleiben. Wenn man sich die geltenden Standards für einen Moment hinweg denkt, merkt man sehr schnell, dass die Arbeit aller Menschenrechts-Verteidiger in der Luft hinge. Die Regeln und Standards helfen dabei, den Missbrauch und die Missachtung von Menschenrechten öffentlich zu benennen. Die Methode des öffentlichen "blaming and shaming" hat im Fall Khashoggi gegenüber Saudi-Arabien eine deutliche Wirkung gezeigt.

Schließlich gibt es immer wieder die Chance, angesichts sich verändernder Verhältnisse neue Versuche zur Gestaltung von Regeln und Standards zu wagen.

Bei der Frage "Menschenrechte vor Profit?" gibt es eine interessante Entwicklung: Der Menschenrechtsrat hat 2011 die "UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" verabschiedet. Sie enthalten drei Verpflichtungen: "to protect, respect and remedy". Konkret: Die Staaten müssen Menschen vor wirtschaftsbezogenen Verstößen schützen; Unternehmen haben die Verantwortung, die Menschenrechte zu achten; durch effektive Rechtsmittel müssen Ahndung und Widergutmachung ermöglicht werden.

Wo - nach all dem, was geschehen ist - beginnen die universellen Menschenrechte? Diese Frage stellte Eleanor Roosevelt als Vorsitzende der Menschenrechts-Kommission. Eine Frage, die auch nach 70 Jahren noch ihre Berechtigung hat angesichts der ständigen Verletzung von Menschenrechten - Verletzung durch fehlende Umsetzung, wegen fehlender Sanktionsmöglichkeiten, wegen der dominanten ökonomischen Interessen oder wegen der Lebensverhältnisse, die die Wahrung der Menschenrechte unmöglich machen.

Die Antwort, die Roosevelt selbst gab, ist bemerkenswert: Die Menschenrechte beginnen "an den kleinen Orten, nahe dem eigenen Zuhause. So nah und so klein, dass diese Orte auf keiner Weltkarte zu finden sind. (...) Das sind die Orte, wo jeder Mann, jede Frau und jedes Kind gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleiche Würde ohne Diskriminierung sucht. Wenn diese Rechte hier nicht gelten, gelten sie nirgendwo."

Diese Antwort verhilft den Menschenrerechten, die Alltagsebene zu finden. Wir, die Adressaten, haben Anspruch auf diese Rechte, es sind unsere Grundrechte; damit übergeben sie uns zugleich eine Verpflichtung, nämlich sich mit ihnen vertraut zu machen und - ungeachtet aller gesetzlichen Durchsetzungsmechanismen - sie für sich selbst zu fördern und für unseren Nächsten zu verteidigen.

Vor 21 Jahren, am 2. Oktober 1997 wurde eine "Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten" den UN und der Weltöffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt. Die 19 Artikel wollen verdeutlichen, dass die Förderung der Menschenrechte auch von uns selbst, also der Bereitschaft von Männern und Frauen, gerecht zu handeln, abhängt.

In fünf Abschnitten - fundamentale Prinzipien für Humanität, Gewaltlosigkeit und Achtung vor dem Leben, Gerechtigkeit und Solidarität, Wahrhaftigkeit und Toleranz, gegenseitige Achtung und Partnerschaft - versucht die Erklärung, die schwierige und notwendige Balance zwischen den strukturellen Rahmenbedingungen und der Verantwortung jedes Individuums in Worte zu fassen. Die Verwirklichung der Menschenrechte ist eben nicht allein mit Gesetzen, Vorschriften und Konventionen zu erreichen.

Mit anderen Worten: Die Herrschaft des Rechts ist eine notwendige Bedingung für den Schutz der Menschenrechte; hinreichend wird sie erst dann, wenn auch die Menschen - persönlich und als Gesellschaften - ihren Teil dazu beitragen.

Im September 2015 haben 193 Staaten der Erde einstimmig eine Agenda 2030 beschlossen. 17 nachhaltige Entwicklungsziele sollen bis 2030 eine nachhaltige Entwicklung in wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fragen befördern (Näheres dazu unter:
https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-internationales/nachhaltige-entwicklung/2030-agenda/). Das ist eine echte Herausforderung.

Es geht um eine Transformation der Welt zum Besseren zugunsten der nachfolgenden Generationen. Dies wird nur gelingen, wenn sie auf allen Ebenen angenommen wird - gerade auch auf der kommunalen.

Ein ermutigendes Beispiel: Der Rat der Stadt Bielefeld hat sich 2015 der Erklärung des Deutschen Städtetages zur Agenda 2030 angeschlossen und sich damit zu einer entsprechenden verantwortlichen Kommunalpolitik samt einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet. Das Eine-Welt-Haus Bielefeld hat mit Hilfe vieler Unterstützer den "Global Goals Radweg" rund um Bielefeld angelegt. Die globalen Entwicklungszielen zum Anfassen.

Ein Grund mehr, den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2018 als Chance zu feiern und der AEMR eine lange und gute Zukunft zu wünschen. 2048 wären es dann 100 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.


Werner Glenewinkel ist DFG-VK-Mitglied und war bis zu ihrer Auflösung nach Aussetzung der Wehrpflicht Vorsitzender der Zentralstelle KDV. Der AEMR zum 70. zu gratulieren heißt, an unsere Menschenrechte zu erinnern. Postkarten gegen das Vergessen sind im Format DIN-A6 oder als A5-Doppelkarte zu beziehen über Werner Glenewinkel (werner.glenewinkel@t-online.de) oder über Sabine Maßiny-Maaß (massiny-maass@web.de).

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Quelle:
ZivilCourage - das DFG-VK Magazin, Nr. 6 / 2018, S. 29 - 31
Herausgeberin: Deutsche Friedensgesellschaft -
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK)
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Redaktion: ZivilCourage - das DFG-VK-Magazin,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2019

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