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BERICHT/044: "Hier wächst zusammen, was nicht zusammen gehört" (Mitteilungen)


MITTEILUNGEN Nr. 209, III - Oktober 2010
Humanistische Union für Aufklärung und Bürgerrechte

"Hier wächst zusammen, was nicht zusammen gehört"
Rede zur Demonstration "Freiheit statt Angst 2010"
Bild von der Demonstration Freiheit statt Angst 2010

Von Rosemarie Will


(Red.) Am 11. September 2010 fand in Berlin eine neuerliche Datenschutz-Kundgebung "Freiheit statt Angst" statt. Nach den Erfolgen der vergangenen Jahre nahmen diesmal - fernab von Wahlen und bei mäßigem Wetter - "nur" rund 7.500 Menschen teil. Vorbereitet hatte die Demonstration ein Bündnis von 96 Datenschutzorganisationen, Parteien, Gewerkschaften, Studierendenvertretungen und Verbänden, darunter auch die Humanistische Union (HU). Die HU stellte erneut das Koordinationsbüro für die Demonstration und verwaltete die Finanzen des Bündnisses. Und wenn sie auch keine Massen mobilisieren kann, so leistet die HU damit einen wichtigen organisatorischen Beitrag zur neuen Datenschutzbewegung.

Auf der Abschlusskundgebung am Potsdamer Platz sprach die Vorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will, zu den TeilnehmerInnen. Wir dokumentieren im Folgenden ihre Rede.


Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Wir alle wissen: Unsere Verfassung ist nur so stark, wie die Menschen, die ihre Freiheitsgarantien in Anspruch nehmen und sich diese Rechte erstreiten. Deshalb freuen wir uns als Humanistische Union ganz besonders, was der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in den letzten Jahren geschafft hat. Das zehntausende Menschen für den Datenschutz auf die Straße gehen, dass sich Zehntausende an Datenschutzklagen beteiligen, dass der Schutz unserer Privatsphäre zum Politikum wird - all dies hätten wir noch vor wenigen Jahren kaum zu hoffen gewagt.

Für uns als Bürgerrechtsorganisation ist das Recht ein wichtiges Instrument, um unsere Ansprüche auf ein freiheitliches und selbstbestimmtes Leben durchzusetzen. Doch wir dürfen uns nicht auf die Gerichte allein verlassen, wenn es um den Schutz unserer Privatsphäre geht. Die Hoffnung, dass Richterinnen und Richter uns vor übermäßiger Überwachung beschützen könnten, wurde schon häufig getrübt. So auch bei der Vorratsdatenspeicherung: Im berühmten Volkszählungsurteil von 1983 hatte uns das Bundesverfassungsgericht versprochen, dass eine pauschale Datensammlung, eine Datensammlung ohne konkreten Verdacht nicht zulässig sei. Der Staat dürfe keine Informationen über uns erfassen, wenn wir nicht wissen, ob und wofür diese Daten später einmal benutzt werden. Genau das aber passiert bei der Vorratsdatenspeicherung. Zwar gab das Verfassungsgericht der Massenbeschwerde des AK Vorrat statt - darüber haben wir uns gefreut. Doch dieser Sieg hat einen bitteren Beigeschmack. Denn das Gericht ließ eine Hintertür offen, wonach eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung möglich wäre.

Weil wir schon häufiger solche Erfahrungen gemacht haben, ist es wichtig, dass wir die Auseinandersetzung um den Datenschutz, um den Schutz unserer Kommunikation auch politisch führen. Viel zu oft haben die Politiker in den letzten Jahre die anstehenden Datenschutz-Aufgaben in Karlsruhe erledigen lassen. Politik heißt aber nicht, das der Staat alles, was das Verfassungsgericht für zulässige Eingriffe in die Privatsphäre hält, auch machen soll. Unsere Freiheit sollte darin bestehen, dass wir auf bestimmte Formen der Überwachung, auf das letzte Quentchen Effektivität in der Verwaltung verzichten. Deshalb sind wir heute hier, um uns diese Freiheit zu erstreiten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist beileibe nicht das einzige Datenmonster, welches uns derzeit vorgesetzt wird. Inzwischen kennen wir alle ELENA, die elektronische Gesundheitskarte, INDECT, die Anti-Terror-Datei, zahllose Datenbanken der Sicherheitsbehörden, biometrische Pässe und Ausweise und, und, und. Die Politik der Daten lautet scheinbar: "Hier wächst zusammen, was nicht zusammen gehört." Auch das wollten die Gerichte einst verhindern. Im erwähnten Volkszählungsurteil findet sich das Verbot einer Personenkennziffer. Eine solche Ziffer ist die Voraussetzung dafür, dass der Staat verstreute Informationen über uns zusammenführen kann. Seit zwei Jahren haben wir eine solche Ziffer - sie nennt sich jetzt Steuer-ID und erlaubt genau das, was die Verfassungsrichter 1983 noch als schwarze Utopie an die Wand malten. In dieser Woche lehnte das Finanzgericht Köln in der ersten Instanz die Klagen gegen die Steuer-ID ab. Die Finanzrichter meinten, dass es sich bei der Steuer-ID nur um ein behördeninternes Ordnungsmerkmal handelt. Dass eine Personenkennziffer selbst keine brisanten Informationen enthält, sondern 'nur' dazu dient, die verschiedenen Daten über mich zu sortieren und miteinander zu vernetzen - genau darauf zielten die Warnungen. In Wahrheit greift die scheinbar harmlose Steuer-ID das Prinzip der Zweckbindung an. Wenn Daten miteinander abgleichbar werden, werden diejenigen nicht lange auf sich warten lassen, die diesen Abgleich unbedingt durchführen wollen. Wir sind nicht bereit, für ein bisschen vereinfachte Steuerverwaltung ein zentrales Fundament des Datenschutzes aufzugeben. Deshalb werden wir unsere Klagen gegen die Steuer-ID fortführen.

Seit unserer letzten Demonstration "Freiheit statt Angst" vor einem Jahr hat sich etwas bewegt: Erstmals finden wir ein Kapitel zum Datenschutz im Koalitionsvertrag, der Bundestag hat eine Enquetekommission eingerichtet, eine Stiftung Datenschutz ist im Gespräch. Überall ist Reformeifer in Sachen Datenschutz und Netzpolitik zu sehen. Allerdings: Hier werden Probleme schon wieder verschoben. Immer wieder wird behauptet, die Probleme im Datenschutzrecht hätten etwas damit zu tun, dass die Gesetze aus einer Zeit stammen, als es noch kein Internet und keine E-Mails gab. Es stimmt: 1949 konnte niemand ahnen, welche Möglichkeiten die digitale Vernetzung unseres Lebens einmal bieten würden. Aber: das ist nur die halbe Wahrheit. Manche Lücken im Datenschutzrecht, die wir heute kritisieren, sind so alt wie das Datenschutzrecht selbst. Eine dieser Lücken ist das so genannte Listenprivileg. Um dieses Privileg haben wir bereits 1976 gestritten, als das erste Mal ein Bundesdatenschutzgesetz verhandelt wurde. Das Listenprivileg stellt die Grundsätze des Datenschutzrechts auf den Kopf. Es besagt, dass ich prinzipiell zwar eine Erlaubnis der Betroffenen benötige, um ihre persönlichen Daten weitergeben zu dürfen. Diese Regel gelte aber nur, wenn ich Daten einer Person weitergebe. Sobald ich dagegen die Daten vieler Personen, in automatisierter Form weitergebe, und dafür vielleicht auch noch Geld bekomme, ist das Ganze legal, selbst wenn ich keine Einverständniserklärung der Betroffenen habe. Das Listenprivileg ist die ultimative Aufforderung, den Datenmissbrauch wenn, dann im großen Stil zu begehen. Es legalisiert eine verbotene Handlung dadurch, dass ich sie massenhaft begehe. So eine Aufforderung zu kriminellem Handeln gibt es nur im Datenschutzrecht. Deshalb gilt, was die Humanistische Union bereits 1976 gefordert hat: Das Listenprivileg ist ersatzlos zu streichen! Und zwar sofort!

Die Bundesregierung fordern wir deshalb auf: Bevor neue Datensammlungen angelegt werden, bevor ihr den Bürger immer durchsichtiger machen wollt, ist erst einmal Löschen angesagt! Neue Datensammlungen darf es nur noch geben, wenn dafür an anderer Stelle gelöscht wird. Es geht nicht an, dass die Vernetzung der Daten mit den Techniken des 21. Jahrhunderts betrieben wird, aber der Rechtsschutz dagegen auf dem Niveau des mittelalterlichen Gnadengesuchs verharrt. Wir fordern eine lückenlose Information aller überwachten Personen, ein staatliches Verwertungsverbot für alle illegal erlangten Informationen und eine umfassende Reform des Datenschutzrechts, die uns eine freie Nutzung neuer Medien erlaubt und uns vor der Rundumüberwachung durch Arbeitgeber schützt!


Demonstrationsaufruf, Informationen zum Demobündnis und zur Vorbereitung der Veranstaltung finden sich im Blog von "Freiheit statt Angst 2010" unter
http://blog.freiheitstattangst.de/.

Die Reden, Bild- und Videomaterial der Kundgebung sind im Pressecenter des AK Vorratsdatenspeicherung dokumentiert:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Pressecenter


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Quelle:
Mitteilungen der Humanistischen Union e.V.
Nr. 209, III - Oktober 2010, S. 1-2
Herausgeber: Humanistische Union e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2010