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ATTAC/1358: Schluss mit intransparenten und undemokratischen Konzern-Klagerechten!


Pressemitteilung vom 26. Juni 2012
PowerShift - Attac Deutschland - Naturfreunde Deutschlands

* Schluss mit intransparenten und undemokratischen Konzern- Klagerechten!

* Umweltausschuss diskutiert Vattenfall-Klage gegen Atomausstieg



Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags berät am Mittwoch über die internationale Klage vor dem Weltbank-Schiedsgericht, die der Vattenfall-Konzern gegen den Atomausstieg Deutschlands anstrengt. Aus diesem Anlass haben das globalisierungskritische Netzwerk Attac, der Verein PowerShift und die Naturfreunde Deutschlands heute eine Offenlegung aller Prozessakten und eine Kehrtwende Deutschlands bei der Aushandlung internationaler Investitionsverträge gefordert. Sie kritisieren, dass diese Verträge - wie etwa der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag - internationalen Investoren eigene Klagemöglichkeiten bei internationalen Schiedsgerichten eröffnen und dabei keine Rücksicht auf demokratische Politikentscheidungen oder das Rechtssystem der Bundesrepublik nehmen.

"Zum zweiten Mal klagt Vattenfall nun in einem internationalen Schiedsverfahren gegen die Umwelt- und Energiepolitik Deutschlands. Einmal hat das Unternehmen so bereits die Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg bekämpft. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags sollten den neuen Fall zum Anlass nehmen, endlich Licht ins Dunkel der deutschen Investitionsverträge zu bringen", forderte Peter Fuchs, Investitionspolitik-Experte von PowerShift. Die Bundesregierung setze aber bisher weiter auf Geheimnistuerei, Konzernrechte ohne Pflichten und auf eine Blockade sämtlicher Reformvorschläge. Alternative Forderungen kämen dagegen aus Netzwerken der Zivilgesellschaft, aus den Ländern des globalen Südens und neuerdings auch von der EU-Kommission und der Welthandels- und Entwicklungskonferenz UNCTAD.

"Die Atomwirtschaft muss nicht entschädigt, sondern jetzt beendet werden. Atomkraft heißt: Milliardenprofite für Anleger, Risiko und Müll für Generationen - und das alles mit 300 Milliarden Euro subventioniert", sagte Eberhard Heise vom Attac-Koordinierungskreis. "Dass RWE und EON im Jahr nach Fukushima vor das Verfassungsgericht ziehen und Vattenfall für die Abschaltung seiner Schrott-Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel Entschädigung will, zeigt die zynische Logik unserer Wirtschaftsordnung."

Uwe Hiksch von den Naturfreunden Deutschlands ergänzte: "Nötig ist jetzt die demokratisch kontrollierte, soziale und ökologische Energiewende: Atom- und Kohleausstieg, Energieeinsparung, dezentrale Erneuerbare Energien, demokratische Stadtwerke und kommunale Netze. Undemokratische Investitionsverträge und intransparente Schiedsverfahren im Interesse großer Konzerne müssen abgeschafft werden."

Die Organisationen fordern juristische Transparenz, parlamentarische Kontrolle und die Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem und ähnlichen Verfahren. Die Bundesrepublik müsse sich aktiv an der Entwicklung sozialökologischer Investitionsverträge beteiligen. Notwendig sei zudem eine demokratisch kontrollierte, dezentrale Energieversorgung. PowerShift hat den Mitgliedern des Umweltausschusses heute eine kritische juristische Analyse zur Vattenfall-Klage zugesandt.

Hintergrundinformationen

- PowerShift-Publikation - juristische Bewertung der Vattenfall-Klage:
http://power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/03/PowerShift-Forum-Briefing-Vattenfall-Atomausstieg-ICSID-Klage-210312_2.pdf

- Umweltausschuss:
In seiner Sitzung am 27.6.2012 befasst sich der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages mit der Schiedsgerichtsklage von Vattenfall. Allerdings hat sich die Bundesregierung (Federführung: BMWi) trotz ausdrücklicher Anfragen des Parlaments bislang geweigert, Einzelheiten zu dem Streitfall an den Bundestag oder gar an die interessierte Öffentlichkeit zu geben.

- Schiedsgerichtsverfahren (Investor-Staat-Schiedsgerichtsklage):
Vattenfall hat wegen des in Deutschland beschlossenen Atomausstiegs ein internationales Schiedsgerichtsverfahren (Investor-Staat-Schiedsverfahren) gegen die Bundesregierung initiiert. Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID; angesiedelt bei der Weltbank in Washington) hat den Fall am 31.5.2012 registriert (ICSID Case No. ARB/12/12). Vattenfall beruft sich auf seine Rechte aus dem Energiecharta-Vertrag, einem internationalen Handels- und Investitionsabkommen im Energiebereich. Dieser Vertrag gibt, so wie viele internationale Investitionsschutzabkommen, ausländischen Investoren das Recht, ohne Einbeziehung staatlicher Gerichte des Gastlandes direkt vor ad hoc eingesetzten internationalen Schiedsgerichten gegen staatliche Maßnahmen zu klagen. Wegen der Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel wird Vattenfall voraussichtlich deutlich über 1 Mrd. Euro Schadensersatz verlangen. Dieses Verfahren läuft formal, rechtlich und institutionell völlig getrennt von den Verfahren deutscher Atomkonzerne vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch bei Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs kann Vattenfall möglicherweise über das ICSID-Verfahren eine hohe Entschädigung aus dem Bundeshaushalt erkämpfen.

- Der Energiecharta-Vertrag und internationale Investitionsabkommen:
Der 1994 abgeschlossene und 1998 in Kraft getretene Energiecharta-Vertrag (engl. Energy Charter Treaty, ECT) ist von einundfünfzig Staaten sowie der Europäischen Union und Euratom unterzeichnet worden (Staaten West- u. Osteuropas, ehemalige Sowjetunion, Japan, Australien). Es ist ein multilateraler Vertrag, der die transnationalen Rahmenbedingungen für Handel, Transit und Investitionsschutz auf dem Energiesektor regelt. Neben seinem umfassenden Schutz ausländischer Investoren im Energiesektor (Teil III mit den Artikel 10-17: Förderung und Schutz von Investitionen) sieht er auch einen Streitschlichtungsmechanismus vor, der den Investoren im Konfliktfall ein eigenes Klagerecht gegen Staaten gibt (Artikel 26: Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einer Vertragspartei). Ergänzend zum Energiecharta-Vertrag werden die allermeisten Investitionsschutzabkommen auf bilateraler Ebene zwischen zwei Staaten und ohne sektorale Begrenzung auf einen Wirtschaftssektor geschlossen (engl.: Bilateral Investment Treaty, BIT; dtsch.: Investitionsförderungs- und -schutzvertrag, IFV).

- Streit um Investitionspolitik - EU, Staaten und Zivilgesellschaft:
Zwischen der EU und Mitgliedstaaten wie Deutschland tobt seit 2009 ein Streit um die Ausgestaltung zukünftiger Investitionsverträge und gegenwärtig auch um die Regeln für die umstrittenen Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren. Deutschland verteidigt entschiedener als jedes andere Land ausschließlich die Investoreninteressen statt anderer öffentlicher Anliegen.
Weitere Infos: http://power-shift.de/?p=964

- Zivilgesellschaftliche Alternativen:
Gleichzeitig entwickeln wachsende europäische Netzwerke umwelt-, entwicklungs- und wirtschaftspolitischer Organisationen der Zivilgesellschaft Alternativen zur gegenwärtigen Investitions- und Handelspolitik, z.B. vom 26.-27.6.2012 in Brüssel, auf einer Tagung der "Alternative Trade Mandate Alliance".

Weitere Infos:
http://www.s2bnetwork.org/themes/towards-an-alternative-trade-mandate-for-the-eu.html

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26.06.2012
Pressesprecherin Attac Deutschland
Frauke Distelrath
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-42; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2012