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ATTAC/1680: Geldwäscherichtlinie - Register wirtschaftlich Berechtigter offenlegen


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 4. März 2016

Geldwäscherichtlinie - Register wirtschaftlich Berechtigter offenlegen


gemeinsam mit anderen Organisationen hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in einem offenen Brief aufgefordert, das Register der wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen der EU-Geldwäscherichtlinie offenzulegen.

Die Einführung des Registers der wirtschaftlich Berechtigten an Unternehmen, Stiftungen und Trusts ist ein Erfolg der jahrelangen Kampagne von Attac und des internationalen Netzwerks für Steuergerechtigkeit. Vor allem die deutsche Regierung hatte die Forderung nach dem Register anfangs unter Hinweis auf das Steuergeheimnis empört zurückgewiesen.

Um Geldwäsche und die dahinter stehenden Straftaten wirksam bekämpfen zu können, muss das Register aus Sicht von Attac und seinen Bündnispartnern unbedingt öffentlich gemacht werden. Die Erfahrungen aus den Skandalen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass oft nur öffentlicher Druck Behörden aktiv werden lässt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein falsches Verständnis von Wirtschaftsfreundlichkeit oder gar Kumpanei von Verantwortlichen dazu beitragen, dass nichts passiert.

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OFFENER BRIEF

An den
Bundesminister der Finanzen
Dr. Wolfgang Schäuble
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

EU-Richtlinie gegen Geldwäsche: Register der wirtschaftlich Berechtigten offenlegen - "berechtigtes Interesse" von Nichtregierungsorganisationen umfassend anerkennen


Sehr geehrter Herr Minister,

die vierte Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche leistet mit den verpflichtenden Registern zu den wirtschaftlich Berechtigten an Unternehmen, Stiftungen und Trusts einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der dahinter stehenden Straftaten.

Das Netzwerk Steuergerechtigkeit und seine Mitglieder Transparency International Deutschland, Attac und WEED (Weltwirtschaft Ökologie & Entwicklung) arbeiten gegen die verheerenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen von Korruption, Kriminalität, Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Dafür sind wir dringend auf einen Zugang zu dem neuen Register angewiesen. Mit unserer Arbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Missständen, der die Arbeit der Behörden ergänzt.

Die Richtlinie hält in Art. 30, Abs. 5 c) fest, dass die Angaben "in allen Fällen" zugänglich sein sollen für "alle Personen oder Organisationen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können". Wir denken jedoch, dass Deutschland das Register öffentlich machen sollte. Das würde die Aufklärung über Missstände erleichtern und Kosten sparen. Auch rechtlich stellt die Öffentlichkeit kein Problem dar, da die Richtlinie nur einen Mindeststandard im Hinblick auf Transparenz vorschreibt. Das Finanzministerium der Niederlande beschloss vorletzte Woche, das Register öffentlich zu machen, weil ein Zugang nur bei berechtigtem Interesse "schlecht überprüfbar und durchsetzbar definiert und mit hohen Belastungen sowohl für den Administrator des Registers als auch den Nutzer verbunden" sei. [1]

Sofern das Register nicht ganz öffentlich wäre, müsste zumindest das "berechtigte Interesse" von Nichtregierungsorganisationen umfassend anerkannt werden. Eine Prüfung der Zugangsberechtigung müsste gegebenenfalls auf ein Minimum beschränkt sein und auch einen Dauerzugang ermöglichen.

Die Daten müssen zudem leicht über das Internet und systematisch gut abrufbar sein. Schließlich darf keine Gebühr erhoben werden, weil große Recherchen sonst nicht finanzierbar sind. Nur so kann die Geldwäsche-Richtlinie ihre volle Wirkung entfalten. Wir würden Ihnen unser Anliegen auch gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Henn, Referent für Finanzmärkte, WEED
Lisa Großmann, Koordinatorin Netzwerk Steuergerechtigkeit
Caspar von Hauenschild, Vorstand Transparency International Deutschland
Karl-Martin Hentschel, Vertreter von Attac im Netzwerk Steuergerechtigkeit


[1] Zu Details vgl.
https://financialtransparency.org/dutch?government?plans?to?grant?public?access?to?beneficial?ownership?register

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. März 2016
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2016

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