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ATTAC/1812: Schäuble-Ministerium behindert Gemeinnützigkeit von Attac


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 18. Mai 2017

Schäuble-Ministerium behindert Gemeinnützigkeit von Attac

Weisung aus Berlin an Frankfurter Finanzamt, Rechtsstreit weiterzuführen


Das Bundesfinanzministerium hat das Frankfurter Finanzamt angewiesen, den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit von Attac weiterzuführen - trotz des klaren Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom Herbst, demzufolge das Engagement des globalisierungskritischen Netzwerkes klar gemeinnützig ist. Entsprechende Medienberichte hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt heute bestätigt.

"Attac setzt sich seit seiner Gründung für eine Finanztransaktionssteuer, streng regulierte Kapitalmärkte und Steuergerechtigkeit ein. Und dieses bürgerschaftliche Engagement, das sogar der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck als beispielhaft lobte, will ausgerechnet der Bundesfinanzminister behindern? Wir sind fassungslos über diesen Angriff auf eine lebendige, kritische Zivilgesellschaft", sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins. "Wir fordern Finanzminister Schäuble auf, die Weisung an das Frankfurter Finanzamt umgehend zurückzuziehen und dafür zu sorgen, dass sein Ministerium seine Energie in die wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und Steueroasen steckt, statt zivilgesellschaftliches Engagement massiv zu erschweren."

Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt Attac im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht der Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Das politische Engagement des Netzwerkes gegen die neoliberale Globalisierung stehe seiner Gemeinnützigkeit nicht entgegen, betonten die Richter.

Trotz dieses klaren Richterspruchs hat das Frankfurter Finanzamt beim Bundesfinanzhof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Damit ist das Urteil vom November 2016 nach wie vor nicht rechtskräftig. Attac kann vorerst weiterhin keine Spendenbescheinigungen ausstellen und wird in seinem gemeinnützigen Engagement für eine gerechte Gesellschaft und in seiner Bildungsarbeit stark eingeschränkt.

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2017

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