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ATTAC/1831: Finanzverwaltung behindert weiterhin Gemeinnützigkeit von Attac


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 20. Juli 2017

Finanzverwaltung behindert weiterhin Gemeinnützigkeit von Attac

Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision eingelegt


Der Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac geht weiter. Das Bundesfinanzministerium hat das Finanzamt Frankfurt angewiesen, Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision beim Bundesfinanzhof trotz des klaren Urteils des Hessischen Finanzgerichts einzulegen. Diesem Urteil zufolge ist das Engagement von Attac gemeinnützig und dient unter anderem der Förderung des demokratischen Staatswesens und der politischen Bildung. Eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt. Sollte der Bundesfinanzhof der Beschwerde stattgeben, droht Attac eine weitere jahrelange Hängepartie, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat. Dem kritischen zivilgesellschaftlichen Engagement von Attac werden damit auch weiterhin Steine in den Weg gelegt.

In der inhaltlichen Begründung der Beschwerde versteht das Finanzamt Frankfurt unter dem Satzungszweck "Volksbildung" nur dann politische Bildung, wenn sie sich mit dem Status quo beschäftigt. Die Darstellung von Alternativen sei nicht gemeinnützig. Dies sei den Parteien vorbehalten, so die Beschwerdebegründung. "Diese Sichtweise ist willkürlich und nicht vom Gesetz gedeckt. Richtig hat das Finanzamt erkannt, dass ein demokratischer Diskussionsprozess ein gesellschaftlicher Vorgang ist. Hierzu gehört für uns zunächst einmal viel Bildungsarbeit, um die Öffentlichkeit beispielsweise über die Auswirkungen einer zu stark deregulierten und globalisierten Wirtschaft zu informieren", so Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins. "Das Finanzamt zeigt ein antiquiertes Verständnis von Bildung, welches mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Denn Bildungsprozesse vermitteln nicht nur Wissen, sondern ermöglichen es den Beteiligten, selbst aktiv zu werden, um sich für eine solidarische und sozial gerechte Gesellschaft einzubringen", stellt Friedrichs weiter fest.

Durch die Vorlage der Beschwerde beim Bundesfinanzhof wird erneut die politische Dimension des Falls deutlich. Das Vorgehen des Finanzministeriums erweckt den Eindruck, dass politisches Engagement und Gemeinnützigkeit von Seiten des Ministeriums als zueinander entgegengesetzt angesehen werden. Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac deshalb die Gründung der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen, um sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung einzusetzen. Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich mittlerweile angeschlossen.

Attac kann derzeit keine Spendenbescheinigungen ausstellen und wird in seinem gemeinnützigen Engagement für eine gerechte Gesellschaft und in seiner Bildungsarbeit stark eingeschränkt.


Weitere Informationen:

Beschwerdebegründung (PDF):
www.attac.de/finanzamt-beschwerdebegruendung

Webseite "Jetzt erst recht - Attac bleibt gemeinnützig":
www.attac.de/jetzt-erst-recht

Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung":
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2017

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