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AUFRUF/054: #aufstehen für das #arbeitsrecht (Rolf Geffken)


#aufstehen für das #arbeitsrecht

Aufruf gegen die anhaltende neoliberale Zerstörung des Arbeitsrechts

von Rolf Geffken, 18. September 2018


Die 25 Erstunterzeichner des Aufrufs richten sich gegen die anhaltende Zerstörung ehemals erkämpfter arbeitsrechtlicher Errungenschaften, wie den 8-Stunden-Tag, das unbefristete Normalarbeitsverhältnis, den Kündigungsschutz und die Einheit von Belegschaften. Der Aufruf verlangt einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht sei ohne Arbeitnehmerschutz gar nicht denkbar und ein funktionierender Sozialstaat verlange nicht weniger sondern mehr Arbeitnehmerschutz. Zugleich schließen sich die Unterzeichner mit ihrem Aufruf der Sammlungsbewegung #aufstehen an und erwarten vor allem innerhalb von SPD, Linken und Grünen offensivere Beiträge für eine Verteidigung arbeitsrechtlicher Errungenschaften. Die Initiative wird zunächst auf lokaler Ebene Veranstaltungen zum Thema organisieren und durchführen aber auch die Vernetzung linker Kräfte in diesem Themenfeld vorantreiben.


AUFRUF
#aufstehen für das #arbeitsrecht !

Das Arbeitsrecht verdankt seine Entstehung dem Kampf der Arbeiter um Anerkennung ihrer Rechte. Ohne den Schutz der Beschäftigten gäbe es kein Arbeitsrecht. In Tarifverträgen konnten Gewerkschaften die Verankerung von Rechten der Arbeiter schon Anfang des 20. Jahrhunderts durchsetzen. Aber erst die Novemberrevolution von 1918 brachte den Durchbruch zu einem eigenständigen Arbeitsrecht. Die Nazis vernichteten dieses Recht mit der Zerschlagung der Gewerkschaften und der Einführung des Betriebsführerprinzips. Nach 1945 gelang es, an den Rechtsfortschritt der Weimarer Republik wieder anzuknüpfen. Vor allem die Tarifverträge wurden zum Motor der Gesetzgebung im Individualarbeitsrecht. Kündigungsschutz, Normalarbeitsverhältnisse, Mindesturlaub und der 8-Stunden-Tag setzten Maßstäbe für die Gesetzgebung.

Spätestens mit der Amtsübernahme der Regierung Kohl/Kinkel, der zweiten Regierung Schröder ("Agenda 2010") und danach mit den verschiedenen Regierungen unter Führung von Bundeskanzlerin Merkel kam bzw. blieb es bei einem Kurswechsel: Jetzt galt das neoliberale Motto "Was den Unternehmen nützt, schafft Arbeitsplätze!" Der Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Arbeitsplätze trat in der Hintergrund. Mittels der "Flexibilisierung" von Arbeitsverhältnissen wurde das Normalarbeitsverhältnis durch befristete Arbeitsverhältnisse, durch "geringfügige Beschäftigungen" und schließlich durch Leiharbeit und Scheinwerkverträge ersetzt. Kollektive Strukturen wie die Betriebsverfassung wurden und werden durch Strategien der Individualisierung (zB "Zielvereinbarungen") unterlaufen. Feste und berechenbare Arbeitszeitrahmen wurden durch Arbeitszeitkonten abgelöst. Der Kündigungsschutz wurde nach und nach abgeschwächt und für bestimmte Bereiche (etwa bei Sozialplänen durch Namenslisten) ganz abgeschafft. Das Betriebsrisiko wurde immer weiter auf die Beschäftigten abgewälzt, wie etwa bei der "Arbeit auf Abruf". Gegenläufige Tendenzen im EG-Recht, dem AGG oder auf Grund des Mindestlohngesetzes änderten an diesem Paradigmenwechsel nur wenig. Manteltarifverträge sind inzwischen kaum noch Motor für gesetzliche Entwicklungen sondern unterlaufen mittlerweile vielfach sogar gesetzliche Standards. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 wurde nicht modernisiert und die Bildung und Arbeit von Betriebsräten wird immer noch massiv behindert. Der seit 1990 bestehende Auftrag der Verfassung zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches wurde bis heute nicht erfüllt.

Die Zerstörung mühsam errungener Strukturen des Arbeitsrechts war in vielen Bereichen so nachhaltig und wirksam, daß manche ArbeitnehmerInnen schon gar nicht mehr zwischen Urlaub, Freizeit, Plusstunden, Freistellung und Zeiten der Krankheit unterscheiden können. Sie übernehmen und verinnerlichen die Sichtweise der Unternehmen: Sie wissen, sie müssen "funktionieren". Ihre Rechte stören den Betriebsablauf.

Wir sagen: HALT !

• Wir stehen auf gegen jede weitere "Flexibilisierung" des Arbeitsrechts.

• Wir fordern einen Ausbau des Kündigungsschutzes statt eines weiteren Abbaus.

• Wir fordern ein modernes am Gesundheitsschutz orientiertes Arbeitszeitrecht und die Rückkehr zur Normalarbeit statt den weiteren Ausbau der Leiharbeit.

• Wir fordern die Rückkehr zur Einheit der Belegschaften und das strikte Verbot von Scheinwerkverträgen.

• Wir lehnen die Abweichung von gesetzlichen Standards durch Tarifverträge ab und fordern einen weitreichenden Schutz bei der Bildung und Betätigung von Betriebsräten.

• Und wir fordern, endlich den Verfassungsauftrag für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu verwirklichen.


Die ErstunterzeichnerInnen des Aufrufs "#aufstehen fürs Arbeitsrecht" und der jeweils letzte Stand der Unterzeichnung werden veröffentlicht auf:
https://www.drgeffken.de/nc/aktuelle-bereiche/inhalt-aktuelle-infos/aktuelleinfos/article/aufstehen-fuer-das-arbeitsrecht/

Über weitere Einzelheiten rund um den Aufruf informiert die Facebook-Gruppe aufstehen für das #arbeitsrecht:
https://www.facebook.com/groups/249297149108306/

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Quelle:
RA Dr. Rolf Geffken
Kanzlei RAT & TAT
Lüneburger Tor 7, 21073 Hamburg
E-Mail: ratundtat@drgeffken.de
Internet: www.DrGeffken.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2018

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