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STANDPUNKT/310: Bürgerrechtsorganisationen erklären sich solidarisch mit der "Roten Hilfe" (Grundrechtekomitee)


Komitee für Grundrechte und Demokratie
Pressemitteilung vom 8. Februar 2019

Kein Verbot der Roten Hilfe!

Bürgerrechtsorganisationen erklären sich solidarisch mit der "Roten Hilfe" und fordern ein Ende der diffamierenden Verbotsforderungen.


Kürzlich berichtete der Focus, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer den Verein "Rote Hilfe e.V." verbieten wolle. Selbst wenn dieser Veröffentlichung möglicherweise noch kein konkret geplantes Verbotsverfahren zugrunde liegt, erklären wir unsere Solidarität mit der "Roten Hilfe".

Die "Rote Hilfe" ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Antirepressions- und Solidaritätsorganisation. Durch Aufklärung, Beratung, Unterstützung, Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung von Rechtsanwält*innen hilft sie Menschen, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen, wann immer sie auf Grund ihrer politischen Betätigung von staatlicher Verfolgung betroffen sind. Außerdem beteiligt sich die "Rote Hilfe" an rechtspolitischen Diskursen.

Gemäß ihrer Satzung unterstützt die "Rote Hilfe" dabei alle, die für die Ziele der Arbeiter*innenbewegung, die internationale Solidarität, den antifaschistischen, antisexistischen, antirassistischen, demokratischen und gewerkschaftlichen Kampf sowie gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg eintreten.

Seit Jahrzehnten steht die "Rote Hilfe" mit mittlerweile über 10.000 Mitgliedern im Fall von Repression, Polizeigewalt oder Grundrechtsverletzungen an der Seite von linken Aktivist*innen und sozialen Bewegungen. Diese Parteilichkeit mag nicht allen gefallen. Sie kann aber kein Grund sein, die "Rote Hilfe" zu verbieten und deren Arbeit zu kriminalisieren.

Die Arbeit der "Roten Hilfe" ist legitim und notwendig, gerade in Zeiten, in denen Freiheitsrechte immer weiter zugunsten staatlicher Sicherheitspolitik eingeschränkt werden. Wir erklären daher unsere Solidarität für die "Rote Hilfe" und fordern ein Ende der diffamierenden Verbotsforderungen.

Diese Erklärung wird getragen von:

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Neue Richtervereinigung e.V.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Februar 2019
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 -11, 50670 Köln
Telefon 0221 97269 -30; Fax -31
E-Mail: info@grundrechtekomitee.de
Internet: www.grundrechtekomitee.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2019

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