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MELDUNG/026: Bundesregierung verabschiedet nach wenigen Wochen ein Gesetz zur Beschneidung von Jungen


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 10. Oktober 2012

Kabinett verabschiedet nach wenigen Wochen ein Gesetz zur Beschneidung von Jungen



Berlin, 10. Oktober 2012. Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das vom Bundesjustizministerium letzte Woche vorgelegte Gesetz zur Beschneidung von Jungen verabschiedet.

"Die Bundesregierung hat bewiesen, dass sie zu raschem Handeln fähig ist - auch wenn wir das Ergebnis nicht gutheißen können. Keine vier Monate nach Bekanntwerden des Beschneidungsurteils des Kölner Landgerichts versucht die Bundesregierung, eine gesellschaftlich wichtige Debatte schnell zu beenden. Damit wurde die Chance vertan, in gegenseitigem Respekt gemeinsam mit allen Beteiligten, die im Grundgesetz verankerten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung sorgfältig abzuwägen", so TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk.

TERRE DES FEMMES hält das vorliegende Gesetz für unausgewogen und kritisiert, dass das Recht von nichteinwilligungsfähigen Jungen auf ihre körperliche Unversehrtheit zu wenig geschützt wird.

Dass "die Regeln der ärztlichen Kunst" bei der Beschneidung im Gesetz nicht näher definiert werden, ist fatal. Die im Gesetz enthaltene Bestimmung, dass eine "im Einzelfall gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung" angezeigt ist, wird ad absurdum geführt, wenn an einem Kind bis zum sechsten Lebensmonat eine Person den Eingriff vornehmen darf, die nicht MedizinerIn sein muss und daher keine Narkose geben darf. Ebenfalls offen lässt das Gesetz, wie die Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs gegenüber den Eltern erfolgen soll, wenn sie nicht von ÄrztInnen, sondern von Beschneidern vorgenommen wird. Mit dem Gesetz wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wonach alle Kinder - unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer Herkunft - ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben.

Bundesregierung beim Thema weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland jahrelang tatenlos

Nach Schätzungen von TERRE DES FEMMES leben in Deutschland über 5.000 Mädchen, die von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht sind. Die Praxis stellt in Deutschland rechtlich nur eine gefährliche und in Ausnahmefällen eine schwere Körperverletzung dar. Angesichts der lebenslangen gesundheitlichen Folgen hält TERRE DES FEMMES dies nicht für angemessen. Seit der ersten Anhörung zum Thema im Bundestag 1997 fordern TERRE DES FEMMES und weitere Organisationen einen eigenen Straftatbestand sowie konkrete Maßnahmen, um Mädchen wirksam zu schützen. Bislang sieht die Bundesregierung trotz zahlreicher Initiativen von Menschenrechtsorganisationen keinen Handlungsbedarf.

Irmingard Schewe-Gerigk: "Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Anliegen der mehrheitlich afrikanischen Mädchen und Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht oder betroffen sind, in Deutschland kein Gehör finden. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Beschneidung von Jungen hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie in der Lage ist, zügig gesetzgeberisch tätig zu werden. Ein eigenes Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung ist nach fünfzehn Jahren mehr als überfällig!"


TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen - gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel, Zwangsprostitution und soziale Rechte für Arbeiterinnen. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin.
Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2012
Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES e. V.
Brunnenstr. 128, 13355 Berlin
Telefon: 030 40504699-0, Fax: 030 40504699-99
E-Mail: info@frauenrechte.de
Internet: www.frauenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2012