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MELDUNG/018: Europäisches Patenamt verhandelte erneut über Nutzpflanzen-Patent (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 9. November 2011

DBV: Kein Patent auf klassische Züchtungsmethoden

Euopäisches Patenamt verhandelte erneut über Nutzpflanzen-Patent


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die gestrige Entscheidung des Euopäischen Patentamtes begrüßt, die Entscheidung über das Patent der sogenannten Schrumpeltomate auszusetzen. Zunächst müsse die Grundsatzfrage geklärt werden, ob Früchte und Samen, die mittels klassischer Züchtungsverfahren entstanden sind, überhaupt patentierbar sind, heißt es in der Begründung des Patentamtes. Bei der Schrumpeltomate handelt es sich um ein Patent des israelischen Landwirtschaftsministeriums auf eine Tomatenzüchtung, die weniger Wasser enthält und deshalb besonders geeignet für die Weiterverarbeitung für Saucen und Ketchup erscheint.

Nach Auffassung des DBV sind Patente auf klassische Züchtungsverfahren genauso wie auf die daraus entstandenen Produkte, die Samen oder Früchte, nicht zulässig. Erst kürzlich wurde vom Europäischen Patentamt das Brokkolipatent, auch ein Patent auf ein klassisches Züchtungsverfahren, nicht anerkannt. Es entbehre jeder Logik, wenn dann trotzdem die Gefahr bestehe, dass ein Patent auf die mit diesem Verfahren gezüchteten Pflanzen erteilt werde, so der DBV.

Der DBV bekräftigte in diesem Zusammenhang erneut seine Ablehnung von Patenten auf Tiere und Pflanzen und seine Forderung nach einer Novellierung der Biopatentrichtlinie, um Rechtssicherheit bei den grundsätzlichen Fragen des Patentrechtes zu erhalten. Der europäische Bauernverband Copa und der DBV werden hierüber in dieser Woche Gespräche in Brüssel mit der EU-Kommission und im Europäischen Parlament führen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. November 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
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Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2011