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MARKT/007: Bericht der Kommission über die Situation im Milchsektor (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 165 vom 22. Juli 2009

Bericht der Kommission über die Situation im Milchsektor


Deutschland und Frankreich haben den heute von der Kommission veröffentlichten Bericht über die Situation im Milchsektor zur Kenntnis genommen.

Sie begrüßen die Tatsache, dass die Kommission ihre Arbeit einen Monat vor der vom Europäischen Rat festgesetzten Frist vorgelegt hat.

Der Bericht unterstreicht zu Recht den Ernst der Lage im Milchsektor. Er schlägt nützliche Sofortmaßnahmen vor, wie z.B. die Anhebung der De minimis-Obergrenze für nationale Beihilfen sowie die Aufstockung der Finanzmittel für die Förderung der Milcherzeugnisse.

Deutschland und Frankreich teilen daher die Bilanz der Kommission im Hinblick auf die Schwierigkeiten, mit denen der Milchsektor konfrontiert ist. Sie sind jedoch der Meinung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Herausforderungen in diesem Sektor zu meistern. Zunächst fordern sie eine Erhöhung der Ausfuhrerstattungen für Butter, (Milch-) Pulver und Käse, ohne jedoch die sensibelsten Märkte in den Entwicklungsländern zu behindern, sowie eine Absenkung der Schwelle für Käse. Sie wünschen auch eine Sondierung der Möglichkeit, den Interventionspreis vorübergehend zu erhöhen, sowie der Zweckmäßigkeit des Einfrierens der 1%-igen Quotenaufstockung auf Gemeinschaftsebene 2010.

Deutschland und Frankreich fordern schließlich die folgenden Maßnahmen, um es allen Akteuren auf europäischer Ebene zu ermöglichen, die Folgen der Milchkrise zu bewältigen:

1. eine konsequente Nutzung und Verbesserung aller Maßnahmen zur Stabilisierung der Märkte,
2. eine wirtschaftliche Organisation des Milchsektors, um den Erzeugern stabile und angemessene Einkommen zu garantieren, und um die Versorgungssicherheit für die Verbraucher zu sichern. Zu diesem Zweck sollte eine vertragliche Festlegung zwischen den Unternehmen und Erzeugern auf freiwilliger Basis gefördert werden.
3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors durch Maßnahmen in den Bereichen Innovation, Forschung und Investition,
4. eine Verbesserung der Transparenz und der Verbraucherinformation, insbesondere durch eine freiwillige Kennzeichnung.

Deutschland und Frankreich werden in enger Abstimmung mit ihren europäischen Partnern zusätzliche Vorschläge im Laufe des Monats September unterbreiten.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 165 vom 22.07.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2009