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MELDUNG/003: Bilaterale Investitionsabkommen als Gefahr für den Rechtsstaat (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 23. Mai 2011

EU: Bilaterale Investitionsabkommen als Gefahr für den Rechtsstaat

Von Daan Bauwens


Brüssel, 23. Mai (IPS) - In Brüssel ist ein Vorschlag vor dem Europäischen Parlament gescheitert, der den umstrittenen bilateralen Investitionsabkommen (BITs) mehr Transparenz verleihen und dem Souveränitätsverlust von Staaten zugunsten von Investoren entgegenwirken sollte. In ihrer jetzigen Form sind die BITs nach Ansicht ihrer Kritiker auch eine Gefahr für die europäische Rechtstaatlichkeit.

Bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) legen die Bedingungen für Privatinvestitionen eines Landes in einem anderen fest. Ohne sie kämen viele Investitionen angesichts der unsicheren Verhältnisse etwa in den Entwicklungsländern nicht zustande. Doch immer mehr transnationale Konzerne nutzen die Abkommen, um sich vor internationalen Schiedsstellen Vorteile zu verschaffen, die mit den rechtlichen Bestimmungen in den Zielländern unvereinbar sind.

Die BITs verpflichten zur fairen Behandlung der Investoren, zu Entschädigungszahlungen im Fall von Enteignungen, zum freien Devisenverkehr, zur Meistbegünstigung und zu vielen anderen Zugeständnissen. Bei Verstößen können die Investoren von der Möglichkeit Gebrauch machen, vor einem internationalen Schiedsgericht Klage einzureichen.

Seit einigen Monaten werden die BITs auch am Sitz der EU in Brüssel zunehmend kritisch hinterfragt. Seit Inkrafttreten des EU-Völkerrechts-Vertrags von Lissabon 2009 fallen Auslandsinvestitionen mehr in den europäischen als den nationalen Zuständigkeitsbereich. Die EU sah sich also mit der Frage konfrontiert, was in Anbetracht der neuen europäischen Investitionspolitik mit den existierenden BITs geschehen soll.

INTA, der Ausschuss für internationalen Handel, wurde mit der Lösung des Problems beauftragt. Als Berichterstatter des Ausschusses versuchte Carl Shlyter von den Europäischen Grünen (EGP) die Gunst der Stunde zu ergreifen, um die hochproblematische Beschaffenheit der bestehenden BITs zu verändern.


BITs begünstigen vor allem die Investoren

"BITs wurden erfunden, um Investitionen zu schützen", erläuterte Shlyter im Gespräch mit IPS. "Doch in Wirklichkeit sind sie viel stärker. Sie werden weltweit von Unternehmen genutzt, um demokratische Entscheidungen von Zielländern immer dann zu beeinflussen, wenn sie der Meinung sind, dass diese ihren Profiten schaden könnten."

Wie Nathalie Bernasconi-Osterwalder vom Investitionsprogramm des Entwicklungsforschungsinstituts 'International Institute on Sustainable Development' (IISD) gegenüber IPS bestätigte, sind Investoren wenig zimperlich, wenn es gilt, demokratische Entscheidungen vor einem internationalen Schiedsgericht anzufechten. Sie war von INTA im November 2010 als internationale Investitionsexpertin zu Rate gezogen worden.

In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Klagen, die transnationale Konzerne vor internationalen Schiedsgerichten zur Beilegung von Investitionskonflikten anstrengen, dramatisch in die Höhe gestellt. Die Entwicklung steht in direktem Zusammenhang mit der Zunahme ausländischer Direktinvestitionen in den Ländern des Südens.

Nach UN-Angaben haben im letzten Jahr 25 neue Streitverfahren zwischen Staaten und Investoren die Gesamtzahl der Fälle vor UN-Gerichten auf 390 gebracht. Dazu gehört auch der Fall Chevron gegen Ecuador. Dort hatte ein Gericht das Erdölunternehmen für schwere Umweltschäden zu einer Entschädigungszahlung in Milliardenhöhe verurteilt. Daraufhin zog der Multi vor ein internationales Schiedsgericht und erstritt sich eine Entschädigung wegen 'unfairer Behandlung' durch Ecuadors Justiz in Höhe von 700 Millionen Dollar.

"Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten haben eine abschreckende Wirkung", meinte Shlyter. "Sie veranlassen Politiker sogar dazu, ein neues Gesetz auf Eis zu legen. Sie sind deshalb schädlich für die politische Arbeit." Dem Grünen zufolge sollte die EU befähigt werden, bestehende BITs anzufechten, sollten sie sich nicht mit den Auflagen des Lissabon-Vertrags im Zusammenhang mit gleichen Chancen, den Menschenrechten und der sozialen und ökologischen Entwicklung vertragen.


Interessenkonflikte

Doch gibt es auch noch andere Gründe für Kritik an den BITs. "Die Fälle werden von einem Ad-Hoc-Schiedsgericht entschieden", sagte Nathalie Osterwalder-Bernasconi. Für sie werden jedoch meist Anwälte privater Kanzleien herangezogen, die in einem Fall die Interessen des Investors oder des Staates verteidigen, in einem anderen als Richter auftreten können. "Als Richter kann man eine Entscheidung treffen, die einem in einem späteren Verfahren als Anwalt nützlich ist", erläuterte Osterwalder-Bernasconi den Interessenkonflikt.

Für Kritik sorgt auch der Umstand, dass nur wenige Entscheidungen des Tribunals an die Öffentlichkeit dringen. "Der Rechtsstreit zwischen Investor und Staat bleibt gänzlich verborgen", monierte Carl Shlyter. "Noch nicht einmal die Europäische Kommission hat Zugang zu den Rechtsunterlagen." Bernasconi-Osterwalder bemängelte, dass im Rahmen der BITs nur Investoren und keine Staaten Klage erheben können.

Shlyter zufolge sollten künftige BITs eine Klausel beinhalten, die eine Verwässerung sozialer und ökologischer Gesetze grundsätzlich ausschließen. Er plädierte ferner dafür, das Schiedssystem in seiner derzeitigen Form abzuschaffen und die Transparenz zu verbessern. Doch die Vorschläge wurden vom INTA am 13. April abgelehnt. Da das Ergebnis ziemlich knapp ausfiel, legte der Ausschuss die Empfehlungen dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vor. Doch auch diesmal konnte sich der Vorschlag nicht durchsetzen.

Wie Nathalie Bernasconi-Osterwalder betonte, gefährden die BITs jedoch auch die europäische Demokratie. 17 Prozent aller bekannten Rechtsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten richten sich bereits gegen EU-Mitgliedsländer. 2009 verklagte der schwedische Energieriese Vattenfall die Bundesregierung im Zusammenhang mit neuen Umweltgesetzen auf Schadenersatz in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Die Klage vor einem Schiedsgericht der Weltbank wurde inzwischen fallengelassen, die Details blieben im Dunkeln.

Die Expertin gab ferner zu bedenken, dass die Europäer bei ihrer Entscheidung mögliche Klagen durch Investoren der aufstrebenden Volkswirtschaften nicht bedacht hätten. "Heutzutage gibt es große indische und chinesische Privatinvestoren", erläuterte sie. "Die Gefahr besteht, dass sie die europäischen Staaten immer häufiger rechtlich herausfordern werden." (Ende/IPS/kb/2011)


Links:
http://www.unctad.org/en/docs//webdiaeia20113_en.pdf
http://www.iisd.org/
http://www.greens-efa.eu/de.html
http://www.ipsnews.net/news.asp?idnews=55700

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Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 23. Mai 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2011