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SCHULDEN/020: Einigung zum ESM-Vertrag - Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 27. Januar 2012

Einigung zum ESM-Vertrag


Der erste große Schritt im neuen Jahr zur weiteren Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets ist getan: Die Finanzminister der Euro-Staaten beschließen in der Sitzung der Eurogruppe am 23. Januar 2012 einen neuen Vertrag zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).

KERNERGEBNISSE DER VERHANDLUNGEN SIND:

Inkrafttreten des Vertrages zum 1. Juli 2012

Der ESM wird bereits im Juli 2012 seine Arbeit aufnehmen können, um so schnell wie möglich - bis Mitte 2013 parallel zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) - mit einem flexiblen Instrumentarium (Finanzhilfeprogramme, Primärmarkt- und Sekundärmarktinterventionen, vorsorgliche Hilfsmaßnahmen und Darlehen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten) für Stabilität im Euroraum sorgen zu können.

Finanzhilfe nur bei Stabilitätspolitik

Der neue ESM-Vertrag wird sinnvoll mit dem ebenfalls am 8./9. Dezember 2011 auf den Weg gebrachten Fiskalvertrag verknüpft. Der ESM-Vertrag und der Fiskalvertrag werden sich einander ergänzen bei der Förderung von fiskalischer Verantwortung und Solidarität innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Nur solche Länder können zukünftig Finanzhilfe durch den ESM in Anspruch nehmen, die sich auch zur Einhaltung der Regeln des neuen Fiskalpaktes - also zur Schuldenrückführung- und -vermeidung - verpflichten.

Konsolidiertes Ausleihvolumen

Im Vertragsentwurf wird klargestellt, dass das konsolidierte Ausleihvolumen von EFSF und ESM maximal 500 Mrd. EUR beträgt. Eine Überprüfung des Ausleihvolumens erfolgt beim Europäischen Rat im März 2012.

Stammkapital

Die Einzahlung des Stammkapitals des ESM (insgesamt: 80 Mrd. EUR; deutscher Anteil: rund 22. Mrd. EUR) ist weiterhin in fünf jährlichen Raten vorgesehen, jedoch ist auch eine schnellere Einzahlung möglich. Darauf müssten sich die Mitgliedstaaten einigen. Deutschland ist für eine möglichst frühe und möglichst hohe Einzahlung als vertrauensbildende Maßnahme und überzeugendes Signal an die Märkte.

Umschuldungsklauseln

Die in den letzten Monaten getroffenen Absprachen und Vereinbarungen zielen auf eine nachhaltige und solide Haushaltspolitik ab, um eine Wiederholung der Probleme einzelner Eurozonenstaaten für die Zukunft auszuschließen. Dennoch wurde rein vorsorglich vereinbart, dass ab dem 1. Januar 2013 in alle neuen Staatsschuldtitel der Eurozone mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr Umschuldungsklauseln aufgenommen werden, die im Falle eines Umschuldungsbedarfes in einem Euro-Staat einen geordneten Prozess gewährleisten.

Eilabstimmungsverfahren

Um die Wirksamkeit des ESM zu erhöhen und um im Zweifelsfall schnell reagieren zu können, soll in besonders dringlichen Fällen eine Beschlussfassung mit einer qualifizierten Mehrheit von 85% möglich sein.

Kontrolle

Die interne und externe Prüfung des ESM folgt international bewährten Standards.

Nach der für Februar 2012 vorgesehenen Unterzeichnung des völkerrechtlichen ESM-Vertrages kann das Verfahren zur Ratifizierung in Deutschland (also Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates) eingeleitet werden.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 27.01.2012
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2012